Fragen zu einem Urteil

4. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
Brammer
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)
Fragen zu einem Urteil

Hallo,

mal angenommen, in einem Urteil steht:

- das von 2 Jahren Haft auf 3 Jahre Bewährung ausgesetzt wurde
- und man zusätzlich 3000,- Euro an einen gemeinnützigen Verein zahlen soll

und sonst steht nichts in dem Urteil von wegen Schadenswiedergutmachung oder so.

Es geht in dem Fall um Betrug. Klar ist das falls ein Geschädigter sein Geld zurück fordert, er es sofort wieder erhalten würde.

Nun kam die Rechnung der Gerichtskosten und mit drauf war die komplette Summe des Schadens mit aufgeführt. Diese muss nun innerhalb 2 Wochen beglichen werden.

Ist das in Ordnung so? Ich mein, mein Anwalt hat mir zuerst auch gesagt, nachdem das Urteil gesprochen wurde und ich es per Post erhalten habe, das ich das Geld nur zurückzahlen muss, falls sich ein Geschädigter meldet.

Nun muss ich alles auf einmal an das Gericht überweisen. Und wenn sich keiner meldet, behaltet wohl das Gericht das Geld?

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35 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Das, was Sie da zahlen sollen ist nur der strafrechtliche Teil. Gerichtskosten und so ist ja klar, die 3000 € für den Verein sind die Strafe.

Die Geschädigten werden sich sicherlich noch zivilrechtlich an Sie wenden. Das kommt dann natürlich noch obendrauf.

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17255x hilfreich)

Und wenn sich keiner meldet, behaltet wohl das Gericht das Geld? Sie sind jetzt auf Bewährung - da wäre ich sehr vorsichtig damit, öffentlich Verleumdungen über die Justiz zu verbreiten...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Man ist auf Bewährung. Ein Teil der Bewährungsauflagen kann auch das suchen der Geschädigten und die Wiedergutmachung sein.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
salkavalka
Status:
Lehrling
(1587 Beiträge, 976x hilfreich)

Steht in dem Urteil was von Einziehung ? Sonst kann es eigentlich nicht sein, dass die Schadenssumme mit der Gerichtskostenrechnung eingefordert wird.

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#5
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9518x hilfreich)

So ist es.

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#6
 Von 
Brammer
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein, in dem Urteil steht nichts von Einziehung.

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#7
 Von 
Brammer
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Also nochmals um mich klarer auszudrücken.

Auf dem dem Beschluss des Bewährungsverfahren steht folgendes:

1. das die die Freiheitsstrafe von 2 Jahren auf 3 Jahre Bewährung festgesetzt wurde

2. Geldauflage von 3000€ an einen bestimmten Verein zu zahlen ist.

3. einen Wohnungswechsel sofort mitzuteilen.

Das ist alles was auf dem Beschluss steht.

Jetzt kam dann eine Rechnung worauf folgendes steht:

1. Einziehung des Wertersatzes XXXXX €
2. Ermittlungskosten
3. Gebühr für Verfahren
4. Auslagen für Zustellung

Ist das nun korrekt so?

Mein Anwalt meinte ja das hat das Gericht jetzt doch so gemacht und da kann man nichts machen. Und mein Anwalt ist einer der Topanwälte in Deutschland.

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#8
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16474 Beiträge, 9287x hilfreich)

Hm.
Da hat das Gericht wohl die §73ff. StGB gezogen.
D.h. Erträge aus Straftaten sollen nicht beim Täter bleiben, sondern eingezogen werden ("Vermögensabschöpfung").

Lesen Sie hier:
https://de.wikipedia.org/wiki/Verfall_(deutsches_Recht)#Strafrecht

Wenn die Rechtsmittelfrist gegen das Urteil abgelaufen ist, kann man nichts mehr machen.
Ja, die "XXXXX €" fallen an den Staat, nicht an die Geschädigten.
Wenn sich noch Geschädigte melden, müssen Sie an die auch noch mal zahlen, d.h. ggf. zahlen Sie doppelt.

Wenn das Gericht den Verfall von Wertersatz angeordnet hat, kann man vermuten, dass das Gericht wohl nicht mit Schadenswiedergutmachung rechnet (entweder weil sich die meisten Geschädigten voraussichtlich nicht melden werden oder weil das Gericht massiv an Ihrer "Schadenswiedergutmachungsbereitschaft" zweifelt.)
Ich vermute mal, dass Sie vor Gericht nicht mit aktiver Schadenswiedergutmachung punkten konnten (z.B. selbst die Geschädigten kontaktieren und Wiedergutmachung anbieten) - denn dann wäre Ihnen der Verfall von Wertersatz wohl erspart geblieben.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Brammer
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Doch genau damit konnte ich ja beim Gericht punkten. Eben weil ich gesagt habe ich bin bereit den ganzen Schaden an die Geschäfigten zurück zu zahlen.
Hat mein Anwalt auch nochmals extra erwähnt.

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#10
 Von 
PP9325
Status:
Praktikant
(940 Beiträge, 703x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Doch genau damit konnte ich ja beim Gericht punkten. Eben weil ich gesagt habe ich bin bereit den ganzen Schaden an die Geschäfigten zurück zu zahlen.
Hat mein Anwalt auch nochmals extra erwähnt.


Ein Verfall wird auch oftmals angeordnet, wenn durch die Straftaten ein "Gewinn" erwirtschaftet wurde, beispielsweise wenn Diebesgut augenscheinlich teurer verkauft wurde als der Wiederbeschaffungswert. So wäre der Täter ja selbst für den Fall, dass dieser den Geschädigten Schadensersatz leisten muss theoretisch "besser gestellt" und das soll der Verfall verhindern.
Auch bei bestimmten Betrugshandlungen wäre eine solche Konstellation denkbar und in Ihrem Fall könnte das der Fall gewesen sein.

Grüße
PP

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#11
 Von 
Brammer
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Ok dann muss ich das wohl so annhemen.
Auch wenn ich diesen Betrag jetzt als Kredit aufnehmen muss, da ich durch den Betrug keinen Gewinn in dieser Höhe gemacht habe.

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#12
 Von 
salkavalka
Status:
Lehrling
(1587 Beiträge, 976x hilfreich)

Die Einziehung steht nicht im Bewährungsbeschluss, sondern im Urteil. Steht dort der Betrag, der jetzt berechnet wird, können sie dagegen nicht mehr angehen.
Vermutlich wurde der Tatertrag eingezogen. Wurde der zu hoch angesetzt, müssen Sie damit jetzt leben. Das Urteil ist rechtskräftig.
Wurde der Tatgewinn eingezogen (das müsste sich aus den Urteilsgründen ergeben), werden die Geschädigten angeschrieben und können ihre Forderungen bei der Staatsanwaltschaft anmelden. Die verteilt den eingezogenen Betrag dann an die Geschädigten.
Insoweit hat es da letzes Jahr eine Neuregelung gegeben.
Komisch, dass Ihr Topanwalt sie nicht darüber aufgeklärt hat, denn seit der Neuregelung kommt man bei Vermögensstraftaten kaum noch an der Einziehung vorbei.

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9518x hilfreich)

Zitat:
Insoweit hat es da letzes Jahr eine Neuregelung gegeben.


Nochmal: Genau so ist es :) Die ganze Einziehungsnummer wurde letzten Sommer grundlegend reformiert.

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#14
 Von 
Brammer
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich hab kein Urteil per Post bekommen, nur den Bewährungsbeschluss und die Rechnung.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Brammer):
Ich hab kein Urteil per Post bekommen, nur den Bewährungsbeschluss und die Rechnung.

Evetnuell ging das direk an den Anwalt?
Ansonsten sollte der das ja beschaffen können.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Brammer
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Und wenn von dem Geld nichts in dem Urteil steht, was dann?

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Brammer
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Und wenn von dem Geld nichts in dem Urteil steht, was dann?

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Zitat (von Brammer):
Doch genau damit konnte ich ja beim Gericht punkten. Eben weil ich gesagt habe ich bin bereit den ganzen Schaden an die Geschäfigten zurück zu zahlen.
Hat mein Anwalt auch nochmals extra erwähnt.


Ohne Ihnen zu nahe treten zu wollen, jeder Angeklagte schwört, dass er den Schaden wieder gut machen will. Was Ihnen geholfen hätte, wäre das, was Streetworker als aktive Schadensbeseitigung angeführt hat. Proaktiv, also von selbst, möglichst noch während des Ermittlungs- oder Gerichtsverfahrens beginnen, den Schaden wiedergutzumachen. Dann wäre das sicherlich anders verlaufen. Sofern das Schuldurteil natürlich vorhersehbar war.

Signatur:

"Valar Morghulis"

1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9518x hilfreich)

Zitat (von Brammer):
Und wenn von dem Geld nichts in dem Urteil steht, was dann?


Dann würde keine Einziehung stattfinden. Es wird aber im Urteil stehen, denn sonst stünde es nicht in der Rechnung...

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#20
 Von 
Brammer
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Also mein Anwalt hat auch kein Urteil erhalten. Er meinte ich werde auch kein bekommen, ausser es wird beantragt. Weil das Urteil schon in der Verhandlung gesprochen wurde oder so.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
PP9325
Status:
Praktikant
(940 Beiträge, 703x hilfreich)

Zitat:
Also mein Anwalt hat auch kein Urteil erhalten. Er meinte ich werde auch kein bekommen, ausser es wird beantragt. Weil das Urteil schon in der Verhandlung gesprochen wurde oder so.


Würde ich im Strafrecht zum ersten mal hören. Da bekommt man nach der Hauptverhandlung stets ein Urteil in Schriftform.

Entweder Sie definieren den Begriff Urteil falsch oder Sie sind der erste Mandant im Strafrecht für Ihren Anwalt...

Grüße
PP

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Brammer
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Wie gesagt, ich hab nur den Bewährungsbeschluss und die Rechnung erhalten.

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9518x hilfreich)

Wann war denn die Verhandlung?

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Brammer
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Erste Novemberwoche 2017.

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9518x hilfreich)

Dann kann es sein, dass das das Urteil noch kommt. 6 Wochen sind (hier bei uns) völlig normal. 8-10 Wochen kann auch vorkommen. Ansonsten einfach mal beim Gericht nachfragen.

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
guest-12311.04.2019 18:17:55
Status:
Schüler
(379 Beiträge, 168x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Sie sind jetzt auf Bewährung - da wäre ich sehr vorsichtig damit, öffentlich Verleumdungen über die Justiz zu verbreiten...

Also das war jetzt aber eigentlich nicht nötig. Selbst von übler Nachrede war die Frage des TE noch weit entfernt.

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Brammer
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich muss jetzt den Fall noch mal aufrollen.

Meine Hauptverhandlung und das Urteil dazu wurde Anfang November gesprochen. Ich habe damals eine Rechnung erhalten welche die Einziehung des Tatwertes beinhaltete, dieser Betrag wurde zu 80 % sofort bezahlt und der Rest auf Stundung. Seid 2 Wochen ist alles komplett bezahlt. Jetzt sechs Monate nach der Hauptverhandlung bekomme ich einen Brief vom Amtsgericht, dass die Staatsanwaltschaft Beantragt meinen Bewährungsbeschluss zu erweitern und ich soll Nachweise erbringen dass ich allen Geschädigten das Geld zurück zahle und hab dafür bis Ende Juni zeit. Innerhalb 2 Wochen hab ich Zeit zur Stellungnahme.

Kann sowas sein. Ich dachte wenn ein Urteil gesprochen wurde kann dieses nicht mehr geändert werden.

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9518x hilfreich)

Zitat:
Kann sowas sein. Ich dachte wenn ein Urteil gesprochen wurde kann dieses nicht mehr geändert werden.


Das Urteil wird auch nicht geändert, nur die Bewährungsauflagen. Das geht. § 56b iVm. § 56e StGB

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Brammer
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Und wieso stellt man so einen Antrag erst 6 Monate nach dem Urteil, jetzt wo die Geschädigten das Geld beim Gericht nicht mehr anfordern können weil es jetzt dem Staat zu Gute kommt?

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9518x hilfreich)

Warum die Staatsanwaltschaft eine nachträgliche Änderung/Erweiterung der Bewährungsauflagen beantragt hat, kann ich nicht wissen. Dazu muss ja was in dem übermittelten Schreiben stehen.

Zitat:
und ich soll Nachweise erbringen dass ich allen Geschädigten das Geld zurück zahle und hab dafür bis Ende Juni zeit


Das dürfte ja kein Problem sein, wenn ...

Zitat:
Seid 2 Wochen [...] alles komplett bezahlt


ist.

Sind die 3000,00 € an die gemeinnützige Einrichtung (den Verein) auch bezahlt?



Dieser Teil der Frage...

Zitat:
jetzt wo die Geschädigten das Geld beim Gericht nicht mehr anfordern können weil es jetzt dem Staat zu Gute kommt?


...ist unverständlich.

Was genau haben Sie denn an wen gezahlt?



-- Editiert von !!Streetworker!! am 17.05.2018 13:03

0x Hilfreiche Antwort

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