Mahnung von EOS Inkasso für About You

30. Dezember 2017 Thema abonnieren
 Von 
Dunkelgräfin
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 1x hilfreich)
Mahnung von EOS Inkasso für About You

Hallo zusammen,

ich habe folgendes Problem. Gestern erhielt ich ein Mahnschreiben von EOS Inkasso (datiert auf den 27.12.2017).
Angemahnt wird Ware, die ich wegen mangels (Schuh löst sich von der Sohle) am 15.12.2017 zurückgeschickt habe. Der Restbetrag der von mir behaltenen Ware hatte ich da bereits beglichen. Laut Telefonat About You war jedoch kein Wareneingang der Rücksendung verzeichnet. Erst nach meinem Anruf und der Tracking-ID von Hermes war klar, dass der Eingang bereits am 22.12.2017 erfolgte. Gleichzeitag hat man laut Aussage About You zu diesem Zeitpunkt das Inkassounternehmen beauftragt. Das Kundenkonto ist nun ausgeglichen (wäre es bereits am 22.12.2017 mit Wareneignag der Rücksendung), jedoch bestehen EOS und About You weiterhin auf Zahlung der Inkassogebühr, da ich den Betrag nicht innerhalb der 30 Tage beglichen habe, sondern erst nach Mahnung.
Der vom Inkassounternehmen geforderte Betrag ist übrigens ähnlich hoch, wie der eigentliche Streitwert.

Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe.

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2426 Beiträge, 719x hilfreich)

Wann wurde bestellt, wann bezahlt und erfolgte die Rückgabe der Ware fristgemäß?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Nette aber vollständig überflüssige Fragen. About You ist eine Otto Tochter. EOS auch. Bei konzerniternem Inkasso gibt es Anspruch auf exakt 0,00€ Inkassogebühren.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2426 Beiträge, 719x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Nette aber vollständig überflüssige Fragen. About You ist eine Otto Tochter. EOS auch. Bei konzerniternem Inkasso gibt es Anspruch auf exakt 0,00€ Inkassogebühren.


Sorry, mepeisen hat natürlich recht.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Xipolis
Status:
Lehrling
(1744 Beiträge, 831x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Nette aber vollständig überflüssige Fragen. About You ist eine Otto Tochter. EOS auch. Bei konzerniternem Inkasso gibt es Anspruch auf exakt 0,00€ Inkassogebühren.


Aufsichtsbeschwerde ist für den Teilnehmer wohl am zielführendsten, damit dieses Treiben endlich unterbunden wird.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Dunkelgräfin
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo,

vielen Dank für eure Antworten. Nach schriftlich eingereichtem Widerspruch (Einschreiben), indem ich die Forderung zurückgewiesen habe (da beide Unternehmen zur Otto-group gehören) und die Weitergabe meiner persönlichen Daten an sämtliche Wirtschaftsauskunftsdateien und Dritte untersagt habe, habe ich heute erneut Post von EOS erhalten, allerdings per Mail. Eine Weitergabe meiner Mailadr. an das Unternehmen erfolgte allerdings nie.
Darin angehangen, eine korrigierte Rechnung.
,, da uns der Gläubiger mitgeteilt hat, dass sich der Betrag reduziert hat... "
Mein Konto bei About You ist bereinigt. Der geforderte Betrag null. Es stehen nun allein die Gebühren von EOS im Raum.
1.) Ist eine Weitergabe meiner Daten an EOS durch About You (Mailadr.) zulässig?
2.) Wie könnte ich weiter vorgehen?

p.s. Eine schriftliche Beschwerde beim Amtsgericht Hamburg erfolgte ebenfalls.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Dunkelgräfin
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo,

vielen Dank für eure Antworten. Nach schriftlich eingereichtem Widerspruch (Einschreiben), indem ich die Forderung zurückgewiesen habe (da beide Unternehmen zur Otto-group gehören) und die Weitergabe meiner persönlichen Daten an sämtliche Wirtschaftsauskunftsdateien und Dritte untersagt habe, habe ich heute erneut Post von EOS erhalten, allerdings per Mail. Eine Weitergabe meiner Mailadr. an das Unternehmen erfolgte allerdings nie.
Darin angehangen, eine korrigierte Rechnung.
,, da uns der Gläubiger mitgeteilt hat, dass sich der Betrag reduziert hat... "
Mein Konto bei About You ist bereinigt. Der geforderte Betrag null. Es stehen nun allein die Gebühren von EOS im Raum.
1.) Ist eine Weitergabe meiner Daten an EOS durch About You (Mailadr.) zulässig?
2.) Wie könnte ich weiter vorgehen?

p.s. Eine schriftliche Beschwerde beim Amtsgericht Hamburg erfolgte ebenfalls.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

1) Ja

2) Ich würde sagen: Ignorieren und abwarten, wie das mit der Beschwerde beim Aufsichtsgericht ausgeht.

Im Endeffekt sind sie aber nun am Zug. Wenn sie von irher Forderung überzeugt sind, müssen sie klagen. Das wird normalerweise nicht passieren.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Jenny T.
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

ich habe hier die jeweiligen Beriträge zum Thema about you gelesen, sowohl aus 2018 als auch 2017. Da gab es einen Beitrag wo ein Herr Dr. Jäckle erwähnt wurde. Ich habe selbst die Erfahrung mit diesem EOS Unternehmen machen müssen. Leider arbeiten da auch nur MA die sonst keinen Job hätten und stellen sich natürlich dementsprechend doof am anderen Ende. Die Forderung wurde auch nach einer email nicht zurück gezogen und man Bedankte sich für mein Verständnis. (Ich habe nie gesagt das ich dafür Verständnis habe, ganz im Gegenteil). Als die bitte und Telefonate nicht mehr halfen, wandte ich mich nun dem Herrn Dr. Jäckle zu. Dieser Bestätigte mir nur am Telefon das ich die Forderung bloss nicht bezahlen solle. Ich habe ihm alle Informationen zugesendet und nun mal abwarten was passiert. Aber in der Regel werden die Forderungen zurück gezogen, da sie nicht rechtens sind. Abzocke würd ich sagen, denn ich sehe nicht ein, 80 Euro (meines wohl verdienten Geldes) abzugeben, an Personen die einem , laut Aussage, nur helfen wollen. Das ich nicht lache!!!

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