Ermittlungsverfahren wieder Aufgenommen

16. Dezember 2017 Thema abonnieren
 Von 
TerraHobby
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Ermittlungsverfahren wieder Aufgenommen

Als ich Arbeitslos war, hatte ich aus Geldnot und Schulden auf Ebay Kleinanzeigen
Mehrfach Dinge verkauft, die ich nie besaß.

Ich bekam eine letzte Chance, wenn ich ab dem Damals "Heutigen" Datum keine krumen Dinger mehr drehe, und allen ihr Geld zurück bezahle, dann ist alles Erledigt.

Ich habe bisher her keine Krumen Dinger mehr gedreht, und jedem sein Geld zurück Bezahlt.

Habe wieder Arbeit und führe eine "Normales" Leben....


Doch heute kam ein Brief.

ERMITTLUNGEN GEGEN SIE WEGEN BETRUGES

Die Ermittlungen wurden WIEDER aufgenommen.


Ich verstehe das nicht!
Warum wurden diese wieder aufgenommen?

Es ist Wochenende, man erreicht bis Montag niemanden und ich zerbrechen mir hier den Kopf.

Was kann der Auslöser eines wieder aufnehmen des Verfahren sein?

Weiter steht auch nichts im Brief.
Keine Info nichts.


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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17256x hilfreich)

Ich bekam eine letzte Chance, wenn ich ab dem Damals "Heutigen" Datum keine krumen Dinger mehr drehe, und allen ihr Geld zurück bezahle, dann ist alles Erledigt. Und das hat Ihnen wer nach welcher Rechtsnorm mitgeteilt?
Warum wurden diese wieder aufgenommen? Hellsehen kann hier auch keiner. Ein Grund wäre aber z. B., daß Sie dem Gericht schlicht nicht mitgeteilt haben, daß Sie den Schaden bezahlt haben - das muß man nämlich unaufgefordert mitteilen. Ein anderer Grund wären weitere Anzeigen - nicht alle Geschädigten melden sich gleichzeitig.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
TerraHobby
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Das hatte ich so mit den Staatsanwaltschaft abgemacht.
Ich bin morgens hin gefahren, ohne Anmeldung und habe reinen Tisch gemacht.

Es hieß, an dem Tag wo ich jetzt hier sitze, darf nichts neues mehr dazu kommen.
Alles was vorher war soll ich Bezahlen.

Das tat ich auch.

Dann bleibt mir wohl leider nichts anderes übrig wie Montags wider hin zu fahren.

Danke.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Hobbyjurist203
Status:
Beginner
(97 Beiträge, 15x hilfreich)

Um Ihnen irgendwie weiterhelfen zu können, müsste man schon genauere Angaben bekommen.

Soweit ich weiß, können Verfahren nur dann wieder aufgenommen werden, wenn sie zuvor eingestellt worden sind. Haben Sie damals eine schriftliche Nachricht bekommen, wonach das Ermittlungsverfahren eingestellt wurde? Wenn ja wäre es sehr interessant, nach welchem Paragraphen eingestellt wurde.

War die Einstellung an Auflagen geknüpft? Normalerweise geht kein Staatsanwalt hin und sagt "Wenn sie ab jetzt nichts mehr machen, dann ists gut" denn irgendwie muss er ja schon von amtswegen die angezeigte Straftat verfolgen und sanktionieren.

Wann ist das Verfahren denn eingestellt worden? Haben sie damals bei der Staatsanwaltschaft wirklich alles zugegeben? Nichts vergessen, was jetzt wieder hoch gekommen ist?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
TerraHobby
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe leider keine Unterlagen mehr.

Jedem geschädigten, nachdem ich das Geld zurück überwiesen hatte, hatte ich eine Kopie der Überweisung an den Staatsanwaltschaft gesendet.

Irgendwann kam immer ein Schreiben das dass Verfahren eingestellt wurde.

Den letzten Geschädigten Zahlte ich im Juli 2017 sein Geld zurück.

Bekam für jeden Geschädigten 3 Monate Zeit, um es zurück zu bezahlen.

Ja, ich habe wirklich alles zugegeben, deswegen bin ich ja hin, um reinen Tisch zu machen, um eine letzte Chance zu bekommen.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9518x hilfreich)

Ohne die Norm nach der eingestellt wurde zu kennen, kann man da tatsächlich nichts weiter zu sagen. Die ersten Beiträge hören sich eigentl. sehr nach § 153a, Abs. 1 StPO an. Dort wird vorläufig eingestellt und mit Erfüllung (und Nachweis) aller Auflagen (also hier der Geldrückzahlungen) tritt automatisch die entgültige Einstellung in Kraft, sowie Strafklageverbrauch.

Dies hier:

Zitat:
nachdem ich das Geld zurück überwiesen hatte, hatte ich eine Kopie der Überweisung an den Staatsanwaltschaft gesendet.

Irgendwann kam immer ein Schreiben das dass Verfahren eingestellt wurde.


widerspricht dem jedoch, da nach der Zahlung kein Schreiben der StA mehr über die entgültige Einstellung kommt, sondern dies -wie oben erklärt- automatisch und kraft Gesetzes eintritt.

Zitat:
Ich habe leider keine Unterlagen mehr.


Tja, jeder Scheixx bei Facebook, what's app und Co. wird jahrelang gespeichert, aber wichtige Schreiben der Staatsanwaltschaft "hat man nicht mehr" ... Verstehe wer will....



-- Editiert von !!Streetworker!! am 16.12.2017 21:59

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
TerraHobby
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Da immer ein Schreiben kam, das es Eingestellt wurde, hatte ich auch mal alles Entsorgt.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
ich will es verstehen
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 7x hilfreich)

Zitat (von TerraHobby ):
wenn ich ab dem Damals "Heutigen" Datum

Das genaue Datum wäre interessant.


Nach § 153a, Abs. 1 StPO wäre
Zitat (von TerraHobby ):
für jeden Geschädigten 3 Monate Zeit

Gar nicht möglich gewesen, denn:

Zitat:
Zur Erfüllung der Auflagen und Weisungen setzt die Staatsanwaltschaft dem Beschuldigten eine Frist, die in den Fällen des Satzes 2 Nummer 1 bis 3, 5 und 7 höchstens sechs Monate (...) beträgt




Wenn Sie nun eine Frist von 3 Monaten bekamen ALLE Geschädigten zu entschädigen, Sie sich aber für jeden einzelnen jeweils 3 Monate Zeit gelassen haben, sind Sie außerhalb der Frist und die Auflage wäre nicht erfüllt.

-- Editiert von ich will es verstehen am 16.12.2017 23:43

-- Editiert von ich will es verstehen am 16.12.2017 23:45

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
TerraHobby
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Leider ist der Zuständige Staatsanwaltschaft aus dem Haus.

War eben beim Gericht, und die Frau vom Sekretariat schaute nach.

Es wurde tatsächlich nicht als Bezahlt eingetragen.
Ich habe nachweislich eine Email mit dem Beleg gesendet.

Sie hat es ausgedruckt und Vermerkt.
Habe ihr in der Banking App vom Handy auch die Überweisungen gezeigt.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9518x hilfreich)

Dann ist die Wiederaufnahme hinfällig...

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von TerraHobby ):
Ich habe nachweislich eine Email mit dem Beleg gesendet.

Sicherheitshalber würde ich dennoch den Kontoauszug bereithalten ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

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