Ist es üblich, dass ein Anwalt Geld für "Angebotserstellung" bei der Mandatsanbahnung verlangt?

14. Dezember 2017 Thema abonnieren
 Von 
metttwurstkneckebrot
Status:
Praktikant
(593 Beiträge, 297x hilfreich)
Ist es üblich, dass ein Anwalt Geld für "Angebotserstellung" bei der Mandatsanbahnung verlangt?

Manfred Mandant fragt per E-Mail bei Anwalt Arno an, ob und zu welchen Bedingungen Arno für ihn tätig werden kann. Arno schreibt zurück: "Ihr Fall würde nach RVG wohl 5000 Euro kosten, oder wir können nach Zeit abrechnen, das wären bei mir 4 Euro pro Minute plus Mehrwertsteuer."

Manfred entscheidet sich für die Vergütung nach Zeit. Daraufhin stellt Arno die oben (auszugsweise) zitierte Angebotserstellung mit 100 Euro in Rechnung, weil er für die Erstellung dieser E-Mail 21 Minuten benötigt hat.

Ist das unter Anwälten so üblich?

Was denn, so teuer?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5540 Beiträge, 2498x hilfreich)

Zitat (von metttwurstkneckebrot):
Ist das unter Anwälten so üblich?


Eigentlich beherrschen auch die meisten Anwälte Mathematik.

Also wären es 84 EUR, wenn es 21 Minuten gedauert hat und 4 EUR pro Minute vereinbart wurden.

Natürlich gehört die Zeit dazu. Dort wurde ja bestimmt auch schon über den Fall an sich geredet. Bei RVG wäre es mit drin, ohne Mandatierung wäre es eine Erstberatung.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von metttwurstkneckebrot):
Ist es üblich, dass ein Anwalt Geld für "Angebotserstellung" bei der Mandatsanbahnung verlangt?

Dem Anwalt ist wohl auch der Fall geschlidert worden? Eventuell sochgar schon eineige Fragen / Wünsche geäußert?
Er musste sich also mit der Sache beschäftigen - Zeit ist Geld ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
Garfield73
Status:
Student
(2112 Beiträge, 734x hilfreich)

Zitat (von hiphappy):
Eigentlich beherrschen auch die meisten Anwälte Mathematik.
Also wären es 84 EUR, wenn es 21 Minuten gedauert hat und 4 EUR pro Minute vereinbart wurden.


Der hier beherrscht (ausnahmsweise ;-) ) tatsächlich Mathematik, denn es kommt noch die
Zitat (von metttwurstkneckebrot):
plus Mehrwertsteuer

obendrauf.

Und dann sind wir bei 99,96 Euro :-)

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#4
 Von 
Funkybull
Status:
Schüler
(311 Beiträge, 108x hilfreich)

Als "Manfred Mandant" wäre ich ziemlich negativ überrascht, denn "Arno Anwalt" ist ja noch gar nicht in meinem Sinne tätig geworden. Natürlich könnte man jetzt in die Trickkiste greifen und das Erstellen des Angebots selbst als Tätigwerden deklarieren. Verständnis hätte ich hier nur dann, wenn die Fallbeschreibung sehr kompliziert war und anwaltseitig schon der eine oder andere Rat gegeben wurde.
Die meisten Laien (und als solcher sollte jeder angesehen werden, der bei einem RA an die Tür klopft) gehen wahrscheinlich sogar davon aus, dass eine "Erstberatung" sehr wenig kostet oder gar kostenlos sei- was natürlich quatsch ist. Dieser RA hier hätte vorher zumindest darauf hinweisen sollen, dass u.U. sogar das Angebot etwas kostet.

Signatur:

Wenn ich mich nicht irre (Sam Hawkens)

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#5
 Von 
koivu
Status:
Schüler
(199 Beiträge, 63x hilfreich)

Eine Erstberatung ist teurer und leistet weniger.

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#6
 Von 
Funkybull
Status:
Schüler
(311 Beiträge, 108x hilfreich)

Zitat (von koivu):
Eine Erstberatung ist teurer und leistet weniger.


Als was?

Signatur:

Wenn ich mich nicht irre (Sam Hawkens)

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