Auffahrunfall Vordermann wurde die Vorfahrt genommen

13. Dezember 2017 Thema abonnieren
 Von 
go480370-69
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Auffahrunfall Vordermann wurde die Vorfahrt genommen

Hallo zusammen.

Hatte vor einigen Wochen einen Auffahrunfall und warte immer noch vergebens auf eine Antwort der Polizei.

Zum Vorfall

Eine Dame vor mir und ich fahren auf der Bundestraße, 70 erlaubt auch eingehalten.
Auf der rechten Seite eine Straße mit Stoppschild.
Wir sehen der Typ fährt an und die Dame und ich bremsen. Alles gut. Sie geht von der Bremse , ich auch. Der Typ hat angehalten.
Also wir von der Bremse und rollen. Fährt der Typ los und steht mitten auf der Bundesstraße.
Die Dame vor mir weicht aus, Vollbremsung, ich weiche aus und fahr auf.

Meine Frage jetzt: Mir wird vorgeworfen zu wenig Sicherheitsabstand gehabt zu haben, aber durch zwei hintereinanderfolgenden Bremsungen konnte ich diesen gar nicht mehr einhalten.
Wie seht ihr das?

Danke schon mal für eure Antworten

-- Editiert von go480370-69 am 13.12.2017 19:03

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13708 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo,

ich sehe das genau so wie vorgeworfen. Und wenn die die Geschichte so wie hier erzählst noch viel mehr.
Du hättest erstens den Sicherheitsabstand sofort wieder herstellen können und müssen (indem du nicht sofort von der Bremse gehst). Außerdem hättest du damit rechnen müssen, dass die Dame vor dir nochmal bremst, du warst ja praktisch vorgewarnt.

Insgesamt sehe ich eine Schuldteilung von vielleicht 50:50 zwischen dir und dem Vorfahrtnehmer.

Stefan

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119639 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von go480370-69):
aber durch zwei hintereinanderfolgenden Bremsungen konnte ich diesen gar nicht mehr einhalten.

Doch. Einfach durch "warten" nahc der ersten Bremsung bis der Abstand wieder hergestellt ist.



Zitat (von go480370-69):
Wie seht ihr das?

Man sollte noch mal in die Fahrschule gehen...



Der Vorwurf ist vollkommen korrekt.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
FareakyThunder
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 610x hilfreich)

Zitat (von go480370-69):
Sie geht von der Bremse , ich auch. Der Typ hat angehalten.
Also wir von der Bremse und rollen.

Ich hätte das ähnlich gemacht wie Du, trotzdem ist dein Schluss:
Zitat (von go480370-69):
aber durch zwei hintereinanderfolgenden Bremsungen konnte ich diesen gar nicht mehr einhalten.

falsch und die Schuld liegt bei dir. Niemand hat dich gezwungen nach dem ersten Bremsen die Bremse zu lösen und, mit zu geringen Abstand notabene, zu rollen. Wenn nötig hätte man das erste Bremsmanöver bis zum Stillstand machen müssen.

1x Hilfreiche Antwort

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