Wäre im Einkaufswagen vergessen... Anzeige!!

13. Dezember 2017 Thema abonnieren
 Von 
Hirschi6612
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Wäre im Einkaufswagen vergessen... Anzeige!!

Hallo zusammen, meiner Frau ist heute etwas ganz dummes passiert. Folgende Lage:
Meine Frau war heute morgen einkaufen, sie hat den Wagen komplett voll-gehabt, hat angefangen alles aufs band zu legen, und dann ist unsere Tochter (1 1/2) abgehauen. Meine Frau hat sie wieder eingefangen und hat dann weiter gemacht und neben bei noch auf unsere Tochter geschaut. Jedoch hat meine Frau die Zwiebeln für 1,49€ unten im Wagen vergessen. Das ist ihr noch nie passiert. Alles gezahlt... Und beim Verlassen des Ladens würde sie von einem privat Detektiv aufgehalten. Sie musste ins Büro und bekommt jetzt ne Anzeige wegen Diebstahl und 1 Jahr Hausverbot.
Was passiert jetzt?
Meine Frau hat es ja nicht vorsätzlich gemacht, sie hat es vergessen!
Sie ist nicht vorbestraft. Und es ist das erste Mal wo sowas passiert ist.

Ich sag schonmal danke für die Hilfe

Grüße Hirschi

-- Editiert von Hirschi6612 am 13.12.2017 11:49

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Hobbyjurist203
Status:
Beginner
(97 Beiträge, 15x hilfreich)

Es wird da nicht viel passieren, folgender Verlauf wäre denkbar:

1. Vorladung zur polizeilichen Vernehmung
2. Einstellung des Ermittlungsverfahrens nach §153 Abs.1 StPO wegen Geringfügigkeit

Natürlich wäre auch eine im Rahmen eines Strafbefehls ausgesprochene Geldstrafe von geringer Höhe denkbar, ich würde jedoch stark zur Einstellung tendieren.

Prinzipiell ist Diebstahl ohne Vorsatz nicht strafbar, es wird allerdings darauf ankommen, ob man der Erklärung Ihrer Frau Glauben schenkt. Ich persönlich würde ihr glauben, da es unlogisch wäre, einen vollen Einkaufswagen zu bezahlen und ein paar Zwiebeln im Wert von 1.49€ zu stehlen. Allerdings bin ich leider kein Polizist, Richter oder Staatsanwalt.

Unterm Strich würde es aber vermutlich nur etwas am Paragraphen der Einstellung ändern, ob man ihr glaubt oder nicht.
Das Resultat dürfte das Gleiche bleiben.

Ist es denn schon sicher, dass Anzeige erstattet wird? Eventuell kann man das mit einem Anruf bei dem Kaufhaus (bitte nicht persönlich dort vorsprechen wegen dem Hausverbot) noch abwenden. Sofern die Anzeige schon erstattet wurde, ist dies leider nicht mehr möglich.


-- Editiert von Hobbyjurist203 am 13.12.2017 12:35

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#2
 Von 
Hirschi6612
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die schnelle und ausführliche Antwort.
Also die Anzeige geht zur polizei, und der Privatdetektiv hat gesagt sie muss 100€ Strafe an den Laden zahlen. Er wollte auch noch eine Unterschrift von ihr. Sie war so aufgebracht und hat es unterschrieben obwohl sie noch gar keine Stellungnahme abgegeben hat. Kann man das noch rückgängig machen? Was passiert da noch?

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#3
 Von 
Hobbyjurist203
Status:
Beginner
(97 Beiträge, 15x hilfreich)

Um etwas auszuholen: Die von Ihnen angeführte "Stellungnahme" ist vermutlich das sogenannte "Ladendiebstahls-Protokoll", dieses wird vom Detektiv angefertigt, da ein hinzuziehen der Polizei für entbehrlich gehalten wurde. Dieses dient als schriftliche Grundlage für die Anzeige eben bei der Polizei.

Grundsätzlich werden Diebstähle unterhalb der sogenannten Geringwertigkeitsgrenze (je nach Auffassung irgendwo zwischen 25 und 50€) nur auf Antrag des Geschädigten (hier des Kaufhauses) verfolgt. Es handelt sich daher nicht um ein Offizialdelikt, bei dem von Amtswegen her ermittelt werden würde. Wird der Strafantrag jedoch eingereicht (hier in Form der von Ihrer Frau unterzeichneten Stellungnahme zusammen mit der Anzeige bei der Polizei), so muss ermittelt werden.

Die 100€ sind wohl die sogenannte Fangprämie, diese ist allerdings meines Wissens nach zu hoch bemessen (ich meine, sie liegt bei etwa 50€). Es gibt allerdings keine festen Regelungen zur Fangprämie und es handelt sich vielmehr um eine Vertragsstrafe.

Ob man noch etwas machen kann, hängt davon ab ob die Stellungnahme zusammen mit der Anzeige schon bei der Polizei ist. Ist sie dort angekommen, kann man nichts mehr tun. Ist sie noch nicht da, KÖNNTE man mit viel Glück das Kaufhaus eventuell davon überzeugen, keine Anzeige zu erstatten. Ob dies gelingt steht aber in den Sternen.

Unterm Strich werden Ladendiebstähle bei Ersttätern in der Regel eingestellt, sofern der Schaden nicht allzu hoch ausfällt (dies ist bei 1.49€ defintiv nicht zu befürchten :-)

Machen Sie sich erstmal keine Sorgen: Aller Wahrscheinlichkeit nach wird das Verfahren eingestellt.

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#4
 Von 
Osmos
Status:
Lehrling
(1746 Beiträge, 618x hilfreich)

Zitat (von Hirschi6612):
und hat es unterschrieben

Was genau hat sie denn überhaupt unterschrieben? Hat sie den Vorwurf des Diebstahls eingeräumt und mittels Unterschrift bestätigt? Hat sie sich zur Zahlung der 100 Euro verpflichtet? Das müsste man schon genauer wissen.


Zitat (von Hirschi6612):
Sie war so aufgebracht

Das sollte ein Auslöser sein um gar nichts zu unterschreiben. Aber da kann man sich den Mund fusselig reden... :augenroll:

Signatur:

Meine persönliche Meinung

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#5
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Was den strafrechtlichen Teil angeht, wird das Verfahren zu nahe 100% eingestellt. Entweder nach § 170, Abs. 2 StPO (mangels hinreichendem Tatverdacht --> in Bezug auf den Vorsatz) oder nach § 153, Abs. 1 StPO wegen Geringfügigkeit.

Was den zivilrechtlichen Teil angeht sind pauschal 100,00 € (gerade auch in Bezug auf den sehr geringen Warenwert) zu hoch. Angemessen sind hier eher max. 50,00 EUR. Wie aber schon richtig gesagt wurde, gibt es da keine verbindlichen Vorschriften zu. Theo. könnte der Laden auch 1000,00 EUR verlangen (wenn das auf einem Schild im Markt entspr. ausgelobt ist), wobei verlangen und bekommen 2 unterschiedliche Dinge sind.

Man muss nun eine grundsätzliche Entscheidung treffen:

a) die Sache möglichst geräuschlos vom Tisch haben zu wollen und den 100er zu zahlen

b) nur 50,00 EUR zu zahlen mit Verweis auf die Unangemessenheit von 100,00 EUR und zu hoffen, dass man (der Laden) sich damit zufrieden gibt. Tut er es nicht, macht es eigentlich nur Sinn die Sache bis zum Ende (also Gericht) durchzufechten. Denn: Knickt man auf halber Strecke (ggü. dem Inkassobüro oder den Anwälten, die dann eingeschaltet werden) ein und zahlt dann doch, wird es durch die Gebühren eh teurer als 100,00 EUR. Insofern kann man besser direkt die 100,00 EUR zahlen.

Und dann ist natürlich auch die Frage, was bzgl. der 100,00 EUR unterschrieben wurde.

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