Unbefristeter Mietvertrag - Kündigung seitens des Vermieters möglich?

12. Dezember 2017 Thema abonnieren
 Von 
mieter815
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Unbefristeter Mietvertrag - Kündigung seitens des Vermieters möglich?

Hallo,
danke schonmal für's Lesen.
wir wohnen mit unbefristetem Mietvertrag in einer Wohnung in der wir uns sehr wohl fühlen.
Nun ist der Vermieter vor einiger Zeit an uns heran getreten mit einem "Umsetzangebot" - wir sollen ausziehen, damit er die Wohnung mit dem Dachboden zusammen zu einer Maisonette ausbauen kann (würde er eine einzelne Wohnung draufbauen, bräuchte es einen Fahrstuhl oder so?)
Er hat uns wiederholt einige seiner anderen Wohnungen angeboten, von denen wir - aus Unwissenheit und Angst vor Ärger - auch welche besichtigt haben. Die kommen jedoch nicht infrage (20qm2 weniger, kein Tageslicht/keine Sanierung, komplett andere Lage - zum selben Preis) und wir haben ehrlich gesagt auch gar kein Interesse umzuziehen! Als wir vor 3,5 Jahren eingezogen sind, haben wir explizit nach einem unbefristeten Mietverhältnis gesucht, es gab keine Probleme mit pünktlichen Mietzahlungen usw.-
Auf seinem neuesten Schreiben steht nun folgender Absatz:
"Andernfalls gehen wir davon aus, dass Sie bereits auf Wohnungssuche sind und die Kündigung bis 31.12. mit Wirkung zum 31.03.2018 durch die Vermieter in Kauf nehmen."

Nun die Frage: Ist das rechtens? Kann er uns wirklich aus der Wohnung bekommen, wenn wir nicht wollen? Müssen wir uns diese ganzen Wohnungen ansehen?
Wir wären sehr dankbar für hilfreiche Antworten.


-- Editiert von mieter815 am 12.12.2017 13:49

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

ME rechtfertigt der Erweiterungswunsch eine Kündigung nicht. Schreiben kann er viel, ich würde nicht darauf reagieren.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9889 Beiträge, 4481x hilfreich)

Die Möglichkeiten des Vermieters zur ordentlichen Kündigung finden sich in § 573 BGB bzw. in Ausnahmefällen in § 573a BGB . Bitte prüfe zunächst, ob ein erleichtertes Kündigungsrecht nach § 573a BGB existiert (also prüfe die Voraussetzungen dafür).

Wenn das nicht der Fall ist, kannst du eigentlich nur abwarten bis eine Kündigung des Vermieters da ist. Wenn eine kommt, so wirst du diese prüfen müssen. Sollte der Vermieter wirklich wegen des gewünschten Umbau zu einer Maisonette-Wohnung kündigen wollen, dann wird das extrem schwer. Das fällt dann unter das Stichwort Verwertungskündigung und ist typischerweise sehr schwer zu begründen. Letztlich wird man aber erst dann etwas dazu sagen können, wenn die Kündigung da ist.

Möglich wären ja auch andere Kündigungsgründe (normalerweise dann Eigenbedarf). Bei solchen müsste man prüfen, ob diese tatsächlich vorliegen. Rein theoretisch wäre es schon möglich wegen Eigenbedarf zu kündigen, wenn z.B. ein enger Verwandter in die neue Maisonette-Wohnung einziehen soll.

Das ist aber alles Spekulation. Dennoch würde ich empfehlen, mal nach anderen Wohnungen (nicht bei diesem Vermieter) Ausschau zu halten. Der Vermieter will euch loswerden. Möglich, dass ihm das irgendwann gelingt. Und sei es nur, dass ihr keine Nerven mehr für einen langen Streit habt. Vielleicht bietet er irgendwann auch mal Geld an. Daher wäre es gut, die eigenen Optionen auszuloten.

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