Ordnungswidrigkeit anstatt Bußgeld beim Fahrstreifenwechsel. Zurecht?

11. Dezember 2017 Thema abonnieren
 Von 
cbahn
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Ordnungswidrigkeit anstatt Bußgeld beim Fahrstreifenwechsel. Zurecht?

Hallo liebes Forum,

ich habe eine Frage zu einem bereits viel diskutierten Thema, konnte bislang aber noch keine zufriedenstellende Antwort auf meine Frage finden. Ich hoffe, dass mir mit einem eigenen Post geholfen werden kann.

Zum Sachverhalt:
Ich bin vor einigen Wochen von Berlin nach München gefahren. Beim Wechsel von der A115 auf die A10 kam es zu einem Unfall nachdem ich den Fahrstreifen gewechselt und mir ein darauffolgende LKW schräg hinten links reingefahren ist.
Aufgrund der Sachlage bin ich Schuld an dem Unfall. Sehe ich ein.

Zu den Umständen:
- Auf der Höhe des Unfalls gab es 6 Fahrstreifen (in dieselbe Richtung). Ich wechselte vom zweiten von rechts auf den dritten von rechts.
- Es war Stau (Stop and go)
- Der gesamte Bereich war Baustelle.

Nachdem die Polizei da war und alles von beiden Seiten (mir und dem LKW Fahrer) erklärt wurde, sagte der Polizist dass ich als Spurwechselnder Schuld hätte und ein Bußgeld in Höhe von 35€ zu zahlen hätte. Ich akzeptierte und wartete daraufhin auf den Polizisten da dieser dementsprechende Unterlagen aus seinem Auto holen wollte.
Allerdings kam ein anderer Polizist zurück und erklärte mir, dass es sich um einen anderen Sachverhalt handeln würde, da der Unfall in einem Einfädelungsstreifen und somit nicht auf der selben Straße stattgefunden hätte.

Ich habe dies damals vor Ort nicht anerkannt und wollte erst ein mal das Schreiben dazu abwarten.
Dieses ist jetzt gekommen und bittet mich 138,50€ zu zahlen. (Ordnungswidrigkeit §17 OWiG + Gebühr + Auslagen Bußgeldbehörde)

Ich habe leider keinerlei Rechtswissen und wollte deshalb einfach hier nachfragen was Ihr davon haltet.

- Handelt es sich tatsächlich um ein anderes (schwerwiegenderes) Vergehen wenn sich der Sachverhalt auf einem Einfädelungsstreifen ereignet? Habe dazu nichts gefunden.

- Macht es einen Unterschied, dass sich der Bereich in einer Baustelle befunden hat? Hierzu habe ich nämlich folgendes gefunden:
"Sonderfall Reißverschluss

Vor Hindernissen und Fahrspursperrungen - insbesondere im Baustellenbereich - lauert eine weitere gefahrenträchtige Situation. [i]Da sich die Fahrzeuge hier auf der gleichen Fahrbahn befinden
, gilt eine Sonderregel. Hier sollte der Verkehr im Idealfall wie ein Reißverschluss ineinanderfließen. Es gilt zum einen, den noch vorhandenen Weg bis kurz vor die Engstelle auszunutzen. Verkehrsteilnehmer auf dem durchgehenden Fahrstreifen müssen zudem abwechselnd ein Fahrzeug auf ihre Spur wechseln lassen, bevor sie weiterfahren."[/i] Quelle: https://www.anwalt.de/rechtstipps/obacht-beim-einfaedeln-in-den-verkehr_032238.html

Ich bin euch für jede Hilfe hierzu vorab sehr dankbar!

Cbahn


-- Editiert von cbahn am 11.12.2017 20:08

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
FareakyThunder
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 610x hilfreich)

Auf Google maps sieht man die Situation gut. Keine Ahnung ob die Baustell noch so ist:
https://www.google.de/maps/@52.3006649,13.0728474,217m/data=!3m1!1e3

Auf den Luftbildern wird die A115 zuerst auf zwei Spuren reduziert. Danach folg eine Strecke mit einseitiger Fahrstreifenbegrenzung welche den Wechsel von der A115 auf die A10 aber nicht umgekehrt erlaubt.

Zitat (von cbahn):
Ich wechselte vom zweiten von rechts auf den dritten von rechts.

Falls der Spurwechsel über die einseitige Fahrstreifenbegrenzung geschehen ist, kann ich die Argumentation des zweiten Polizisten verstehen und nachvollziehen.

TBNR 118626 : Sie fuhren auf die Fahrbahn ein, ohne die Vorfahrt des auf der durch­gehenden Fahrbahn fahrenden Kraftfahr­zeuges zu beachten. Es kam zum Unfall. € 110, 1 Punkt.
https://www.bussgeldkatalog.net/strassenverkehrsordnung/18-stvo/


-- Editiert von FareakyThunder am 11.12.2017 21:38

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47464 Beiträge, 16804x hilfreich)

Ich gehe auch von einem Bußgeld nach BKat Nr. 82 aus, das dann wegen Sachbeschädigung von 75€ auf 110€ erhöht wurde.

Das wäre jedenfalls dann zutreffend, wenn man von einem Fahrstreifen der A115 auf einen Fahrstreifen der A10 gewechselt hat. Sollten alle Fahrstreifen befahrbar gewesen sein und man hat von dem mittleren Fahrstreifen der A115 aus den linken Fahrstreifen gewechselt und links waren weitere 3 Fahrstreifen der A10, dann halte ich den Vorwurf für nicht zutreffend.

Für einen Fehler bei einem einfachen Fahrstreifenwechsel wird nur ein Bußgeld von 35€ verhängt.

-- Editiert von hh am 11.12.2017 21:57

0x Hilfreiche Antwort

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