Fristlose Kündigung.... Bitte um Hilfe..

11. Dezember 2017 Thema abonnieren
 Von 
gronai
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Fristlose Kündigung.... Bitte um Hilfe..

Hallo zusammen,

Zuerst möchte ich mich für alle Antworten vorweg bedanken.

Zuerst beginnt die Geschichte wie folgt.
Mein Bruder und ich sind am 01.06.2017 in unsere aktuelle Mietwohnung eingezogen. Wir beide haben gemeinsam mit dem Vermieter den Mietvertrag ausgefüllt und Ihm beim unterschreiben bzw. auch schon beim besichtigen mitgeteilt wie unser Zahlungsablauf sein wird. Wir zwei Teilen uns zu 50% sämtliche Kosten. Um genau zu sein zahlen wir eine Warm miete von 700 Euro. Sprich jeweils 350 Euro.

Nun leider ist es in der Vergangenheit passiert das ICH aus mehreren Privaten gründen die ich auch zum Schutz hier nicht nennen möchte, es leider versäumt habe die Miete zwar zu zahlen allerdings leider mit Verzug! Mein Bruder zahlt immer zum 1. hin seine miete wegen Dauerauftrag.. sprich wenn ich hier von einer fehlenden Monatsmiete spreche meine ich damit die exakte hälfte.

Mietzahlungen meiner seits:

Juni
wurde am 01.06 überwiesen.
Juli
wurde am 25.08 überwiesen.
Aug.
wurde am 10.08 überwiesen.
Sept.
wurde am 25.08 überwiesen.

von Nov. an wurde wieder kontinuierlich pünktlich zum Anfang des Monatsanfang wieder bezahlt.

es gab in der Vergangenheit keine schriftlichen abmahnungen oder sonst was!!!
bis auf ein schreiben von seinem Anwalt der halt die sofortige fristlose kündingung ausgesprochen hat.
Meine Frage jetzt an das Forum:
Darf der Vermieter bzw. sein Anwalt nach diesem Sachverhalt die Fristlose Kündigung aussprechen?
Ich weiß das im Juli eine hälfte der Miete gefehlt hat, hab allerdings so wie die Daten oben zu entnehmen sind gezahlt.
muss ich jetzt eine fristlose kündigung berfürchten?

MFG
Tobi

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Banane123
Status:
Praktikant
(931 Beiträge, 200x hilfreich)

Zitat (von gronai):
es gab in der Vergangenheit keine schriftlichen abmahnungen oder sonst was!!!


Eine fehlende Miete muss nicht abgemahnt werden. Es steht doch im Mietvertrag wann wieviel zu zahlen ist.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1379x hilfreich)

Zitat (von gronai):
muss ich jetzt eine fristlose kündigung berfürchten?

1. Eine fristlose Kündigung wäre erst nach einer Nichtzahlung von 2 Monatsmieten gültig.
2. Bei fortwährender unpünktlicher Mietzahlung wäre eine reguläre Kündigung nach zuvor erfolgter Abmahnung durchaus denkbar. Ich würde also das Schreiben des Anwalts als eine Abmahnung ansehen.

Bitte seh zu, dass du die vertraglich zugesicherte Mietzahlung auf die Reihe kriegst, dann ist auch die Kündigung Schnee von gestern.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat (von Liane46):
1. Eine fristlose Kündigung wäre erst nach einer Nichtzahlung von 2 Monatsmieten gültig.


Das ist so nicht ganz richtig, dem VM ist es nicht zuzumuten derart unregelmäßige MIetzahlungen hiinzunehmen, allerdings ist ja bisher keine volle Miete im Rückstand, sondern lediglich immer eine halbe, und dies kontinuierlich, der Oktober wurde gar nicht bezahlt.

Gehen Sie zum Vermieter, sprechen Sie ein offenes Wort, erklären Sie ihm die Gründe, die Sie hier nicht nennen wollen und auch nicht nennen müssen. Aber dem Vermieter sind Sie eine Erklärung schuldig, und ich glaube Ihrem Bruder auch.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Trotzdem (AltesHaus hat im Übrigen recht) wäre wichtig, weshalb hat denn der Vermieter gekündigt? Also was steht wörtlich in dem Kündigungschreiben?

Signatur:

If you are going through hell, keep going. - Winston C.

0x Hilfreiche Antwort

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