Bahncard 50-Fahrkarte eingezogen

11. Dezember 2017 Thema abonnieren
 Von 
SchnipppSchnapp
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Bahncard 50-Fahrkarte eingezogen

Hallo! Ich bin kürzlich mit dem Zug gefahren und hatte meine Bahncard 50 vergessen. Kann man ja eigentlich nachreichen, nur ist jetzt das Problem, dass der Schaffner die Fahrkarte eingezogen hat und ich deswegen die Bahncard nicht nachreichen kann. Der Fahrpreisnacherhebungsservice konnte mir auch gar nicht weiterhelfen. jetzt ist meine frage: was kann ich tun?/kann ich die Forderung ignorieren/zurückweisen? Als Nachweis, dass ich die Karte gekauft habe, hab ich nur meinen Kontoauszug. Da steht aber nicht drauf, von wo nach wo die Karte geht. Freue mich über jede Hilfe!

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16474 Beiträge, 9287x hilfreich)

Von wo nach wo sind Sie denn gefahren?

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 610x hilfreich)

Zitat (von SchnipppSchnapp):
Als Nachweis, dass ich die Karte gekauft habe, hab ich nur meinen Kontoauszug. Da steht aber nicht drauf, von wo nach wo die Karte geht.


Da wird ja irgendwas (Buchungsnummer o.ä.) draufstehen. Würde eine Kopie davon, von der Bahncard sowie der Fahrpreisnacherhebung vorlegen und 7€ abgeben.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16474 Beiträge, 9287x hilfreich)

Zitat:
Da wird ja irgendwas (Buchungsnummer o.ä.) draufstehen.

Wir wissen ja nicht, wo und was für eine Fahrkarte der Fragesteller gekauft hat.
Kauft man online zum Selbstausdruck, wäre es ja kein Problem, die Fahrkarte nochmal auszudrucken. Außerdem würde auf dem Kontoauszug die Buchungsnummer stehen, mit der man zur Not ein Duplikat der Fahrkarte anfordern könnte.
Kauft man am Automat oder am Schalter mit ec-Karte/Girocard, steht auf dem Kontoauszug nichts, was einen Bezug zur Fahrkarte herstellt. D.h. keine Buchungsnummer o.ä. Es besteht in diesem Fall keine Möglichkeit anahand eines Kontoauszugs oder eines Kartenzahlungsbelegs nachzuvollziehen, was für eine Fahrkarte damit gebucht wurde.

Zitat:
Würde eine Kopie davon, von der Bahncard sowie der Fahrpreisnacherhebung vorlegen und 7€ abgeben.

Dafür müsste man erstmal wissen, welche Tarifregelung zur Anwendung kommt.
Was im Fall "vergessene Bahncard" korrekt wäre, ist teilweise sehr unterschiedlich geregelt (Fernverkehr / Nahverkehr, im Nahverkehr von Region zu Region nicht gleich; einige Bundesländer mit Sonderregeln). Deshalb meine Rückfrage in #2.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
SchnipppSchnapp
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe die Fahrpreisnacherhebung nochmal kontaktiert, und die Ansprechpartnerin war diesmal sehr viel hilfsbereiter und hat meinen Kontoauszug als Nachweis akzeptiert. Die tatsache, dass die Situation überhaupt möglich war, finde ich allerdings ziemlich problematisch.

Vielen Dank für die Antworten!

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119664 Beiträge, 39759x hilfreich)

Zitat (von SchnipppSchnapp):
Die tatsache, dass die Situation überhaupt möglich war, finde ich allerdings ziemlich problematisch.

Stimmt.
Warum hat man kein Foto von der Fahrkarte gemacht?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort


#7
 Von 
SchnipppSchnapp
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich hätte dem schaffner die karte nicht gegeben, wenn ich gewusst hätte,
dass ich sie nicht wieder zurückbekomme.
Mein eindruck ist, dass der schaffner mir die 60 euro reindrücken wollte.

-- Editiert von SchnipppSchnapp am 14.12.2017 20:22

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.062 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen