Hallo! Ich bin kürzlich mit dem Zug gefahren und hatte meine Bahncard 50 vergessen. Kann man ja eigentlich nachreichen, nur ist jetzt das Problem, dass der Schaffner die Fahrkarte eingezogen hat und ich deswegen die Bahncard nicht nachreichen kann. Der Fahrpreisnacherhebungsservice konnte mir auch gar nicht weiterhelfen. jetzt ist meine frage: was kann ich tun?/kann ich die Forderung ignorieren/zurückweisen? Als Nachweis, dass ich die Karte gekauft habe, hab ich nur meinen Kontoauszug. Da steht aber nicht drauf, von wo nach wo die Karte geht. Freue mich über jede Hilfe!
Bahncard 50-Fahrkarte eingezogen
11. Dezember 2017
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Frage vom 11. Dezember 2017 | 18:35
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Bahncard 50-Fahrkarte eingezogen
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#1
Antwort vom 12. Dezember 2017 | 09:12
Von
Status: Weiser (16474 Beiträge, 9287x hilfreich)
Von wo nach wo sind Sie denn gefahren?
#2
Antwort vom 12. Dezember 2017 | 09:57
Von
Status: Lehrling (1613 Beiträge, 610x hilfreich)
ZitatAls Nachweis, dass ich die Karte gekauft habe, hab ich nur meinen Kontoauszug. Da steht aber nicht drauf, von wo nach wo die Karte geht. :
Da wird ja irgendwas (Buchungsnummer o.ä.) draufstehen. Würde eine Kopie davon, von der Bahncard sowie der Fahrpreisnacherhebung vorlegen und 7€ abgeben.
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#3
Antwort vom 12. Dezember 2017 | 12:03
Von
Status: Weiser (16474 Beiträge, 9287x hilfreich)
Zitat:Da wird ja irgendwas (Buchungsnummer o.ä.) draufstehen.
Wir wissen ja nicht, wo und was für eine Fahrkarte der Fragesteller gekauft hat.
Kauft man online zum Selbstausdruck, wäre es ja kein Problem, die Fahrkarte nochmal auszudrucken. Außerdem würde auf dem Kontoauszug die Buchungsnummer stehen, mit der man zur Not ein Duplikat der Fahrkarte anfordern könnte.
Kauft man am Automat oder am Schalter mit ec-Karte/Girocard, steht auf dem Kontoauszug nichts, was einen Bezug zur Fahrkarte herstellt. D.h. keine Buchungsnummer o.ä. Es besteht in diesem Fall keine Möglichkeit anahand eines Kontoauszugs oder eines Kartenzahlungsbelegs nachzuvollziehen, was für eine Fahrkarte damit gebucht wurde.
Zitat:Würde eine Kopie davon, von der Bahncard sowie der Fahrpreisnacherhebung vorlegen und 7€ abgeben.
Dafür müsste man erstmal wissen, welche Tarifregelung zur Anwendung kommt.
Was im Fall "vergessene Bahncard" korrekt wäre, ist teilweise sehr unterschiedlich geregelt (Fernverkehr / Nahverkehr, im Nahverkehr von Region zu Region nicht gleich; einige Bundesländer mit Sonderregeln). Deshalb meine Rückfrage in #2.
#4
Antwort vom 12. Dezember 2017 | 18:11
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Ich habe die Fahrpreisnacherhebung nochmal kontaktiert, und die Ansprechpartnerin war diesmal sehr viel hilfsbereiter und hat meinen Kontoauszug als Nachweis akzeptiert. Die tatsache, dass die Situation überhaupt möglich war, finde ich allerdings ziemlich problematisch.
Vielen Dank für die Antworten!
#5
Antwort vom 13. Dezember 2017 | 00:34
Von
Status: Unbeschreiblich (119664 Beiträge, 39759x hilfreich)
ZitatDie tatsache, dass die Situation überhaupt möglich war, finde ich allerdings ziemlich problematisch. :
Stimmt.
Warum hat man kein Foto von der Fahrkarte gemacht?
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#7
Antwort vom 14. Dezember 2017 | 20:21
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Ich hätte dem schaffner die karte nicht gegeben, wenn ich gewusst hätte,
dass ich sie nicht wieder zurückbekomme.
Mein eindruck ist, dass der schaffner mir die 60 euro reindrücken wollte.
-- Editiert von SchnipppSchnapp am 14.12.2017 20:22
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