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Erbrecht Ehefrau und Schwiegermutter

11. Dezember 2017 Thema abonnieren
 Von 
mike001
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbrecht Ehefrau und Schwiegermutter

Guten Tag
Ich hätte einige Fragen bezüglich Erbschaft und hoffe hier ein paar Informationen zu bekommen .
Vorab einige Informationen um was es sich genau handelt .
Ich bin mit meiner Frau verheiratet , meine Schwiegermutter wohnt nebenan in einem eigenen Haus . Mein Schwiegervater hat ein Unternehmen und lebt seit 12 Jahren von meiner Schwiegermutter getrennt . Sie sind nicht geschieden . Mein Schwiegervater lebt seit der Trennung eine neue Frau an seiner Seite . Aus dieser Beziehung ist ein Sohn entstanden . Ausserdem hat er noch einen weiteren Sohn aus einer älteren Beziehung . Alle verstehen sich recht gut , solang es nicht um Geld geht .
Das Unternehmen soll der bei ihm lebende zweite Sohn bekommen . Nun möchte er meiner Frau eine Schenkung machen . Es handelt sich hierbei um 4 Mietswohnungen im Wert von ca 200000 Euro . Meine Frau weiss nicht wie sie mit der Situation nun umgehen soll . Sollen sie die Schenkung annehmen ? Oder einen Anwalt nehmen und abklären , was ihr nach seinem Tot zustehen würde . Dann würde es aber sicherlich zu Streitereien kommen , was sie nicht möchte .

1. Ohne das meine Frau jemals was unterschrieben hat , was würde ihr im Todesfall ihres Vaters zustehen ? Sicherlich wird er irgendwas unternommen haben , aber es gibt ja sicherlich auch einen Pflichtteil , den sie erben würde . Da wir sein momentanes Vermögen nicht kennen , ist unsere momentane Situation recht schwer .
2. Was würde meine Schwiegermutter im Todesfall ihres „Ehemanns" bekommen . keine Gütertrennung vorhanden , aber 12 Jahre getrennt lebend . Auch hier wird er sicherlich schon etwas schriftliches unternommen haben . Hat sie Anspruch auf das Erwirtschaftete der letzen 12 Jahre , seit dem sie getrennt von ihm lebt ?

Wenn etwas unklar ist oder noch Fragen auftauchen , einfach schreiben . Ich versuche sie dann zu beantworten . Einen Anwalt könnten wir nehmen , aber meine Frau und Schwiegermutter haben zur Zeit Angst , dass es dann zu Streitereien kommt . Ich hoffe das ist etwas verständlich .
Vielen Dank

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47643 Beiträge, 16840x hilfreich)

Zitat:
Mein Schwiegervater hat ein Unternehmen und lebt seit 12 Jahren von meiner Schwiegermutter getrennt . Sie sind nicht geschieden.


Wenn auch kein Scheidungsantrag eingereicht wurde, dann gilt Deine Schwiegermutter erbrechtlich weiter als seine Ehefrau.

Zitat:
Aus dieser Beziehung ist ein Sohn entstanden . Ausserdem hat er noch einen weiteren Sohn aus einer älteren Beziehung.


Der Schwiegervater hat also 3 leibliche Kinder?

Zitat:
Sollen sie die Schenkung annehmen?


Warum zweifelt sie? Ist die Schenkung an Bedingungen geknüpft? Wenn ja, soll die Schenkung auf Erb- und Pflichtteil angerechnet werden oder soll sie auf Erb- und Pflichtteil verzichten?

Zitat:
Oder einen Anwalt nehmen und abklären, was ihr nach seinem Tod zustehen würde.


Woher soll der Anwalt denn wissen, was Deiner Frau nach dem Tod des Schwiegervaters zusteht?

Zitat:
Ohne das meine Frau jemals was unterschrieben hat, was würde ihr im Todesfall ihres Vaters zustehen?


Der gesetzliche Erbteil wäre 1/6. Für den Fall, dass sie enterbt wird, wäre der Pflichtteil 1/12. Wenn es ein Testament gibt, kann auch alles mögliche andere oberhalb des Pflichtteils herauskommen.

Zitat:
Da wir sein momentanes Vermögen nicht kennen, ist unsere momentane Situation recht schwer.


Verstehe ich. Ein Anwalt wird das Vermögen des Schwiegervaters aber eher weniger kennen als Deine Frau. Außerdem kommt es darauf an, an welche Bedingungen die Schenkung überhaupt gebunden ist. Davon hast Du nämlich nichts geschrieben.

Zitat:
Was würde meine Schwiegermutter im Todesfall ihres „Ehemanns" bekommen. Keine Gütertrennung vorhanden, aber 12 Jahre getrennt lebend.


Ohne, dass es nicht mindestens einen Scheidungsantrag gibt, hat die Trennung keine Auswirkung auf die Erbansprüche der Schwiegermutter. Ihr gesetzlicher Erbteil wäre 1/2. Für den Fall, dass sie enterbt ist wäre der Pflichtteil 1/8 zzgl. tatsächlichem Zugewinnausgleich.

Zitat:
Hat sie Anspruch auf das Erwirtschaftete der letzten 12 Jahre, seit dem sie getrennt von ihm lebt?


Ja, wenn es keinen Scheidungsantrag gibt. Im Erbfall ist das aber nur für den Fall relevant, dass sie enterbt wurde. Wenn sie nicht enterbt wurde, dann hat sie Anspruch auf 1/2 des Nachlasses.

Folgende Anmerkungen noch:
Sollte die Schenkung mit einem Erb- und Pflichtteilsverzicht verbunden sein, so müsste der Schwiegervater ein Vermögen von mehr als 2,4 Mio. € haben, damit Deine Frau sich schlechter stellt.
Sollte der Schwiegervater vor der Schwiegermutter versterben, dann hat die Schwiegermutter erhebliche Ansprüche. Das was die Schwiegermutter dann bekommt, erbt ja später wahrscheinlich auch Deine Frau.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
mike001
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antworten . Zur Zeit haben wir das Schriftstück bzgl Schenkung noch nicht vorliegen . Es soll von ihm in den nächsten Wochen aufgesetzt werden . Ich denke aber es wird auf Erbverzicht hinauslaufen . Es kann aber ja auch sein , dass Schwiegervater noch 15 Jahre lebt . Die Miete die meine Frau dann bis dahin einnimmt ist ja auch nicht zu vernachlässigen .

Ja er hat drei leibliche Kinder von drei Frauen .

Ich denke mal das er einen Scheidungsantrag gestellt hat . Würde meine Schwiegermutter dann auch nach seinem Tot 50% bekommen ?

Vielen Dank

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mike001
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Kleiner Zusatz noch . Er hat vor 2 Jahren mal versucht , meine Schwiegermutter mit dem Haus und einer monatlicher Zahlung von ca 1500 Euro abzuspeisen und sie zur Scheidung aufgefordert . Zugleich auch auf Verzicht von weitere Anteile seines Vermögens . Sie hat bis heute nichts unterschrieben und soll es auch lassen . Fährt sie so nicht am besten , wenn sie bis zu seinem Tot wartet ? Sorry , hört sich alles nicht schön an aber so ist es ja leider .

Was würde sie bekommen wenn er vor ihr stirbt und er mal irgendwann einen Scheidungsantrag gestellt hat ?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47643 Beiträge, 16840x hilfreich)

Zitat:
Ich denke mal das er einen Scheidungsantrag gestellt hat . Würde meine Schwiegermutter dann auch nach seinem Tot 50% bekommen?


Nein, wenn es einen Scheidungsantrag gibt, dann bekommt Deine Schwiegermutter nichts. Die Ansprüche, die sie ohnehin im Rahmen der Scheidung hätte, verliert sie natürlich nicht.

Zitat:
Fährt sie so nicht am besten, wenn sie bis zu seinem Tot wartet?


Welchen Unterhalt bekommt sie denn jetzt? Gar keinen?
Ansonsten ist meine Glaskugel gerade leider defekt. Du hast bislang Null Angaben zum Unternehmen des Schwiegervaters gemacht.

Die Spannbreite für den Wert eines Unternehmens reicht von 0€ für ein Unternehmen, das quasi insolvent ist bis zu einem mehreren Milliarden Euro. Da Du bislang nicht einmal Angaben zur Größte des Unternehmens (Umsatz, Zahl der Mitarbeiter) gemacht hast, können wir auf solche Fragen nicht einmal ansatzweise eine vernünftige Antwort geben.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
mike001
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

ich denke wir sprechen hier von ca 2 Milonen Euro wert für das Unternehmen .
Wenn ich das richtig verstanden habe bekommt meine Schwiegermutter nichts , wenn er einen Scheidungsantrag gestellt hat ? Aber was meinen sie mit : Die Ansprüche, die sie ohnehin im Rahmen der Scheidung hätte, verliert sie natürlich nicht. ?
Das wäre dann was ?

Sie bekommt jetzt pauschal so um die 1000 Euro überwiesen und sonst alles mögliche was sie verlangt . Auto , Versicherungen usw usw

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47643 Beiträge, 16840x hilfreich)

Zitat:
Das wäre dann was?


Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich, Trennungsunterhalt, bzw. nachehelicher Unterhalt. Beim Unterhalt wird es dann aber wieder fraglich, denn den gibt es nach aktuellem Recht nicht mehr zwingend, wenn keine minderjährigen Kinder mehr zu betreuen wären. Der Schwiegervater kann von der Schwiegermutter verlangen, dass sie durch Arbeit für ihren Lebensunterhalt selbst sorgt.

Zitat:
Sie bekommt jetzt pauschal so um die 1000 Euro überwiesen und sonst alles mögliche was sie verlangt . Auto , Versicherungen usw usw


Und was war dann an dem Angebot von 1.500€ Unterhalt so schlecht?

Zitat:
ich denke wir sprechen hier von ca. 2 Millonen Euro wert für das Unternehmen.


Dann entsprechen die 200.000€ als Angebot für Deine Frau jedenfalls grob der Höhe der Ansprüche, die sie bei Tod des Schwiegervaters hätte, wenn sie enterbt wurde.

Welchen Wert hatte das Unternehmen denn zu Beginn der Ehe mit der Schwiegermutter um mal eine grobe Vorstellung davon zu bekommen, wie hoch der Zugewinnausgleich ausfallen würde?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
mike001
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

das unternehmen hatte bei der Trennung ca 500000 Euro wert . Ich gehe mal stark davon aus , dass er einen Scheidungsantrag gestellt hat . Ich persönlich denke ja auch etwas anders . sie hat ihn im Hauptaufbau des Unternehmens nicht begleitet sondern seine neue bessere Hälfte . Ich persönlich denke dann so , dass sie Teilanspruch auf die Summe von vor 12 Jahren hat . Aber durch den Scheidungsantrag würde das ja auch wegfallen . Somit müssten die Erben des Vermögens für meine Schwiegermutter Unterhalt zahlen . Richtig ?

Die 2Milionen schätze ich nur . Ich kann es bei bestem Willen nicht sagen wie hoch die Summe genau ist . Vielleicht ist es auch besser so . Wozu raten sie mir , wenn mit den Mietswohnungen gleichzeitig Erbverzicht für meine Frau gillt ? Ich sehe ja auch noch die Zeit bis zu seinem Tot und die Mieteinnahmen die bis dahin kommen .

Wir wollen den Schrieb vom Anwalt prüfen lassen und dann schauen was wir machen . Aber ein Rat von mehreren Seiten würde uns schon ein wenig helfen .

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47643 Beiträge, 16840x hilfreich)

Zitat:
Ich gehe mal stark davon aus, dass er einen Scheidungsantrag gestellt hat.


Wenn er einen Scheidungsantrag gestellt hat, dann müsste Deine Schwiegermutter das wissen. Aber selbst wenn er einen Scheidungsantrag gestellt hat, dann hat er ihn nicht weiter betrieben. Wenn ein Scheidungsantrag über sehr lange Zeit nicht betrieben wird, dann gilt er als zurückgenommen (Saarländisches OLG, Beschluss vom 24.08.2010, Az.: 5 W 125/10 bei 21 Jahren).

Zitat:
Ich persönlich denke dann so, dass sie Teilanspruch auf die Summe von vor 12 Jahren hat.


Ja, moralisch kann man das so sehen. Ob das rechtlich auch so ist, ist eine andere Frage.

Zitat:
Somit müssten die Erben des Vermögens für meine Schwiegermutter Unterhalt zahlen. Richtig?


Nein, Deine Schwiegermutter bekommt ihr Erbe oder Pflichtteil und ggf. eine Witwenrente, wenn es Rentenansprüche in diesem Fall überhaupt gibt. Einen Unterhaltsanspruch gegen die Erben des Schwiegervaters hat sie jedoch nicht.

Zitat:
Wozu raten sie mir , wenn mit den Mietswohnungen gleichzeitig Erbverzicht für meine Frau gillt ?


Ich würde raten, dass lediglich eine Anrechnung auf Erb- und Pflichtteil vereinbart wird.

Alternativ würde ich vertraglich zusichern lassen, dass das aktuelle Vermögen des Schwiegervaters X€ beträgt und der Pflichtteilsverzicht nur unter der Bedingung gilt, dass die Angabe korrekt ist.

Zitat:
Wir wollen den Schrieb vom Anwalt prüfen lassen und dann schauen was wir machen.


Welche Antwort erwartet Ihr denn von einem Anwalt? Ich verstehe noch nicht ganz, mit welchem Ziel diese Prüfung erfolgen soll.

Ob man so ein Angebot annimmt oder nicht, ist vor allem eine höchstpersönliche Entscheidung, die niemand Deiner Frau abnehmen kann.

0x Hilfreiche Antwort

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