3 Tage nur sporadisch Wasser - Notdienst nicht erlaubt

10. Dezember 2017 Thema abonnieren
 Von 
nymphalidae
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
3 Tage nur sporadisch Wasser - Notdienst nicht erlaubt

Wir haben nun schon seit drei Tagen nur hin und wieder Wasser, aber wenn auch nur sehr wenig. Hausmeister war Freitag Abend da, hat keine Probleme gefunden und meinte ein Installateur müsste kommen und wir können nun am Wochenende einfach nur damit leben, denn der Vermieter verbietet es den Notdienst zu rufen.
Nun frage ich mich, ob das überhaupt rechtlich erlaubt ist? Und wenn ich den Notdienst rufe, muss ich dann die Kosten tragen?
Immerhin ist Wasser doch irgendwo ein Grundrecht, oder nicht?

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1379x hilfreich)

Wenn Wasser nur sporadisch zur Verfügung steht, der Hausmeister nichts feststellen kann, dann dürfte das wohl an der Hauptwasserzuleitung liegen und dafür sind dann die Stadtwerke/Wasserwerke zuständig und nicht der Vermieter/Hausmeister.

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#2
 Von 
Banane123
Status:
Praktikant
(931 Beiträge, 200x hilfreich)

Zitat (von nymphalidae):
Und wenn ich den Notdienst rufe, muss ich dann die Kosten tragen?


Vorerst schon. Der Handwerker wird an Sie die Recchnung stellen und ob Sie diese vom Vermieter ersetzt bekommen ist nicht ganz sicher unter den gegebenen Umständen.

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#3
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Zitat (von Liane46):
Wenn Wasser nur sporadisch zur Verfügung steht, der Hausmeister nichts feststellen kann, dann dürfte das wohl an der Hauptwasserzuleitung liegen und dafür sind dann die Stadtwerke/Wasserwerke zuständig und nicht der Vermieter/Hausmeister.


Der Gedanke kam mir auch sofort beim Lesen des "sporadischen Wassers".



Zitat (von nymphalidae):
Nun frage ich mich, ob das überhaupt rechtlich erlaubt ist? Und wenn ich den Notdienst rufe, muss ich dann die Kosten tragen?


Nun ja, ist ja nicht so, dass Sie kein Wasser haben, sondern sporadisch, kleiner aber feiner Unterschied. Sicherlich müssen Sie die Kosten für den von Ihnen gerufenen Notdienst tragen, ich würde zunächst auf einen Notdienst verzichten und mal mit den Wasserwerken telefonieren, die müssten eigentlich auch am WE erreichbar sein.

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von nymphalidae):
denn der Vermieter verbietet es den Notdienst zu rufen.

Warum?
Wie hat er das verkündet?



Zitat (von Liane46):
Wenn Wasser nur sporadisch zur Verfügung steht, der Hausmeister nichts feststellen kann, dann dürfte das wohl an der Hauptwasserzuleitung liegen

Eventuell ist das Hausmeister auch nur einfach inkompetent?



Zitat (von nymphalidae):
Und wenn ich den Notdienst rufe, muss ich dann die Kosten tragen?

Logisch, man ist ja Auftraggeber.
Eventuell kann man sich das dann aber vom Vermieter zurückholen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
nymphalidae
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Bei den Stadtwerken wurde schon angerufen. An diesen liegt es nicht.
Die anderen Nachbarn haben auch Wasser. Nur wir in der obersten Etage nicht.

Womöglich ist der Hausmeister auch inkompetent. Er hatte auch behauptet es ginge nicht wegen eines Wasserrohrbruchs. Auf Nachfrage bei der Stadt wurde meine Vermutung bestätigt, dass dies nicht der Fall war.

Zitat:
Warum?
Wie hat er das verkündet?

Ging über Hausverwaltung und Hausmeister.

Es kann doch aber nicht sein, dass man tagelang den Großteil der Zeit ohne Wasser sein muss. Wir mussten uns bei Nachbarn Wasser abfüllen um uns wenigstens waschen zu können.

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#6
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Zitat (von nymphalidae):
Die anderen Nachbarn haben auch Wasser. Nur wir in der obersten Etage nicht.


Alle Ventile mal aufgedreht? Die gesamte obere Etage besteht aus wieviel Wohneinheiten?

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#7
 Von 
nymphalidae
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Wohneinheit besteht aus 3 Einheiten.
Ventile wurden aufgedreht. Gibt da kein Problem.

Inzwischen sind wir so weit, dass an der Spüle zwar wieder ein wenig Wasser kommt, aber nur braune Brühe.

Heute wird der Hausverwaltung dann aufs Dach gestiegen.

Es ist ziemlich dreist, dass wir in so einem Fall keinen Notdienst rufen dürfen.

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#8
 Von 
Banane123
Status:
Praktikant
(931 Beiträge, 200x hilfreich)

Zitat (von nymphalidae):
nzwischen sind wir so weit, dass an der Spüle zwar wieder ein wenig Wasser kommt, aber nur braune Brühe


Wenn eine Wasserleitung eine Weile nicht durchgespült wird kommt vorerst braune Brühe. Das ist nicht nur Rost, evtl auch Bakterien die sich in den Leitungen ansetzen. Das Wasser laufen lassen bis frisches Wasser kommt.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Zitat (von nymphalidae):
Heute wird der Hausverwaltung dann aufs Dach gestiegen.

Es ist ziemlich dreist, dass wir in so einem Fall keinen Notdienst rufen dürfen.


Braune Brühe nur oben oder auch in den anderen Etagen? Braune Brühe könnte auch sein, dass die Filter unten beim Zugang verstopft sind und durch die Verstopfung der Druck nicht hoch genug ist.

Sie dürfen ja einen Notdienst rufen, das kann Ihnen doch keiner verbieten nur müssten Sie den im Zweifel auch zahlen, das ist wohl eher das Problem?

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#10
 Von 
nymphalidae
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat:
Das Wasser laufen lassen bis frisches Wasser kommt.


Es kommt ja nur zeitweise überhaupt irgendwas.

Zitat:
Braune Brühe nur oben oder auch in den anderen Etagen?


Weiter unten gibt es gar keine Probleme

Zitat:
Sie dürfen ja einen Notdienst rufen, das kann Ihnen doch keiner verbieten nur müssten Sie den im Zweifel auch zahlen, das ist wohl eher das Problem?


Genau das ist es. Und ich bin nicht bereit es zu zahlen, nur weil die Verwaltung/Hausmeister niemanden schicken können.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

War denn jetzt jemand da`?

Haben Sie NACHWEISLICH (schriftlich Brief, Einfwurf-Einschreiben) den Mangel gemeldet und aufgefordert diesen zu beheben?

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#12
 Von 
nymphalidae
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Es wurde außerdem per E-Mail gemeldet. In einem normalen Brief nicht.

Es war auch niemand da. Wir haben schriftlich angekündigt die Miete zu kürzen und werden das auch für diesen Monat tun.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Zitat (von nymphalidae):
Es war auch niemand da. Wir haben schriftlich angekündigt die Miete zu kürzen und werden das auch für diesen Monat tun.


E-Mail können SIe in die Tonne kloppen. Schreiben SIe und sehen SIe zu, dass Sie Zugangsnachweis erhaltnen.

Was nützt denn die Mietminderung? Nix. Wasser bekommen Sie dadurch doch auch nicht. Schreiben SIe einen Brief, werfen Sie ihn ein, geben Sie 24 Std Zeit den Mangel zu beheben, kündigen Sie Ersatzvornahme an, weisen Sie im Brief darauf hin, das der Mangel bereits gemeldet wurde, dass der Hausmeister nicht fähig war diesen zu beheben, dass die Stadtwerke nach Prüfung mitgeteilt haben, dass von dort aus kein Fehler vorliegt. Dann rufen Sie einen Sanitären, lassen das 'Flicken zahlen die REchnung, leitendiese weiter an den VM und fordern Sie ihn auf die Kosten zu erstatten, oder aber mitzuteilen, ob Sie diese mit der Miete verrechnen sollen.

Den Brief am bestern selber heute noch (mit Zeugen) zustellen.

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