Auto schon wieder an Spaßbieter verkauft. Kann man dagegen vorgehen?

10. Dezember 2017 Thema abonnieren
 Von 
guest-12330.07.2018 08:56:38
Status:
Schüler
(226 Beiträge, 38x hilfreich)
Auto schon wieder an Spaßbieter verkauft. Kann man dagegen vorgehen?

Hallo,

habe jetzt zum 2. mal mein Auto "verkauft". Und ich bin so sauer, dass kann sich niemand vorstellen.

Immer muss ich der Provision hinterherrennen wegen dieser Spaßbieter, da sie nicht mehr negativ bewertet werden können.

Ich hatte das Problem schon einmal. Da wurde mir geraten, dass ich das Auto an den Käufer herausgeben muss. Mir war klar, dass sich der Käufer nie melden wird und so ist es bis heute geblieben.

Somit habe ich das Auto wieder neu eingestellt und wieder verkauft. In den Nachrichten des Käufers stand, dass seine Kinder auf das Auto geboten haben und er vom Kauf zurücktreten möchte.

So habe ich das Ebay gemeldet, dass der Käufer vom Vertrag zurücktreten möchte, da ich die Verkaufsprovision wieder zurück erhalten möchte und das Auto endlich verkauft bekommen möchte.

Nun bereue ich es, dass ich auch diesem Bieter entgegen gekommen bin.

Leider ist die Meldung an Ebay bereits raus.

Wenn mir wieder so etwas passiert, kann ich dann gegen diese Spaßbieter vorgehen und darauf bestehen, dass sie das Auto auch nehmen oder soll ich immer wieder diesen Menschen entgegen kommen um meine Nerven zu schonen, ,da eine Klage oder was auch immer da möglich ist, sowieso keinen Erfolg haben würde?

Würde mich über Tipps sehr freuen, denn nun reicht es mir.

Danke an alle schon jetzt.

Problem bei eBay und Co?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo

wenn das mehrfach passiert, dan würde ich doch einfach mal überlegen ob man das Auto nicht lieber auf dem althergebrachten weg verkauft,

Zitat:
Wenn mir wieder so etwas passiert, kann ich dann gegen diese Spaßbieter vorgehen und darauf bestehen, dass sie das Auto auch nehmen
Ntürlich kannst du darauf bestehen, zur Not auch klagen.

Zitat:
oder soll ich immer wieder diesen Menschen entgegen kommen um meine Nerven zu schonen, ,da eine Klage oder was auch immer da möglich ist, sowieso keinen Erfolg haben würde?
Wieso sollte eine Klage da kein Erfolg haben? Allerdings sollte man sich auch darüber im klaren sein, dass selbst eine gewonnene Klage trotzdem teuer sein kann.

Überlege einfach mal, was machst du, wenn du die Klage gewinnst, der Gegner aber zahlungsunfähig ist? Dann kannst du unter Umständen dem Geld (Anwalt undKlage musst du ja vorab bezahlen) Jahre lang hinterherlaufen, bzw wirst nie etwas bekommen.

Musst du schon selber entscheiden, obs dir das wert ist oder nicht...

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#2
 Von 
guest-12330.07.2018 08:56:38
Status:
Schüler
(226 Beiträge, 38x hilfreich)

Danke für deine Meinung. Ich hatte das Auto schon in unserer Zeitung inseriert, auf der Homepage und direkt in der Zeitung. Auch in Einkaufsläden usw. Auch bei Autoscout24 usw. Ebay war für mich die letzte Möglichkeit.

Es ärgert mich eben, dass es einige Beobachter gibt und durch einen Käufer die anderen nicht höher bieten und ich kann der Verkaufsprovision hinterher rennen.

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38481 Beiträge, 14013x hilfreich)

Na ja, wenn das Kinder waren, siehe 106 ff BGB.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Zitat:
und ich kann der Verkaufsprovision hinterher rennen.
Sorry, aber das ist absolut übertrieben ausgedrückt. Eine Kurtze Meldung an EBAY wegen weines nicht bezahlten Artikels, dan etwsZeit vergehen lassen und man hat die Provision wieder, da muss man nicht lange "hinterherrennen".

Zitat:
Ich hatte das Auto schon in unserer Zeitung inseriert, auf der Homepage und direkt in der Zeitung. Auch in Einkaufsläden usw. Auch bei Autoscout24 usw.
Evtl sollte man sich mal Gedanken über seine Preisvorstellung machen ;)

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Der erste Schritt wäre ja mal zu beweisen, wer dann tatsächlich den Vertrag geschlossen hat. Da ist dann oft schon Ende der Fahnenstange.


Ansonsten bleibt nur das ganze dem Auktionshaus zu melden.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Droid
Status:
Schüler
(394 Beiträge, 276x hilfreich)

Oft, aber die meisten reden sich gar nicht raus oder erst zu spät/offensichtlich. Zumindest habe ich recht gute Quoten mit der Durchsetzung meiner 25% Spaßbieterklausel.
Schreib da was von "das Auto muss nach Kauf binnen 14 Tagen abgeholt und bar bezahlt werden, sonst steht dir der Rücktritt und 25% Aufwandsentschädigung zu" und schon freust du dich über jeden weiteren Spaßbieter. Zumindest wenn du das Geld nicht dringend brauchst/das Auto schnell loswerden musst.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Jule28
Status:
Schüler
(244 Beiträge, 173x hilfreich)

Zitat:
oder soll ich immer wieder diesen Menschen entgegen kommen um meine Nerven zu schonen,

Tipp für die Zukunft: Fahrzeuge nicht mehr als Auktion verkaufen. Macht einfach 0 Sinn & gibt im Nachgang gerade im unteren Preissegment immer wieder Ärger. Die Möglichkeit theoretisch auf einen Kaufvertrag zu pochen nützt praktisch garnichts. Du siehst es ja selbst. Ebay ist mittlerweile sowieso kein Markt für Privatanbieter mehr.
Die ganze Gebühren & Provisionsgeschichte ist unsinnig weil man das einfach nicht braucht -es gibt bessere Alternativen.
Womit wir genau bei Punkt 2 wären:

Zitat (von Schneeelfe):
Ich hatte das Auto schon in unserer Zeitung inseriert.
Das mag eine schöne "Nostalgische" Möglichkeit sein aber kostet auch wieder erstmal Geld & die Reichweite dieser Inserate ist doch regional stark beschränkt.
Wir leben im Jahr 2017. Wer heute Fahrzeuge sucht oder verkaufen will tut das fast zu 100% Online.
Mobile,Ebay-Kleinanzeigen & Autoscout. Damit habe ich bis jetzt noch alles verkauft bekommen was 4 Räder hat.
Insbesondere Kleinanzeigen hat sich in den letzten Jahren nochmal richtig gemacht eben weil es kostenlos ist & man viel Bilder laden kann. Wenn man dann noch einige grundlegende Dinge beachtet (Geld nur gegen Ware, keine Ratenzahlung,Prepaidhandy,keine Namen, Sachmängelausschluss usw. ) kann so ein Verkauf auch Spass machen ohne Probleme hinterher.

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