Bezahlung vor Unterschreiben des Kaufvertrages.

10. Dezember 2017 Thema abonnieren
 Von 
fb480142-88
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Bezahlung vor Unterschreiben des Kaufvertrages.

Habe Zusage von meiner Stadt für Baugrundstück bekommen. Dort steht: Zur Vereinfachung u. Beschleunigung des Vertragsabschlusses beabsichtigen wir, die Auflassung im Kaufvertrag sofort zu erklären, so dass das Eigentum am Grundstück mit Unterzeichnung des Vertrages sofort auf sie übergeht.Vorraussetzung ist aber, dass der gesamte Kaufpreis bis zum Notartermin auf unser Konto eingegangen ist. Ist das juristisch ok? Ich bezahle ja dann im Vorraus ohne Garantien

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
nonjura
Status:
Beginner
(67 Beiträge, 35x hilfreich)



Zitat (von fb480142-88):
. Vorraussetzung ist aber, dass der gesamte Kaufpreis bis zum Notartermin auf unser Konto eingegangen ist. Ist das juristisch ok?

Nein,

Zitat (von fb480142-88):
Ich bezahle ja dann im Vorraus ohne Garantien

Ja, setzt auch voraus, dass du bar bezahlen kannst, wird keine Bank mitmachen.

Zitat (von fb480142-88):
Zur Vereinfachung u. Beschleunigung des Vertragsabschlusses beabsichtigen wir, die Auflassung im Kaufvertrag sofort zu erklären, so dass das Eigentum am Grundstück mit Unterzeichnung des Vertrages sofort auf sie übergeht.st

Musst du ja nicht annehmen, und ohne Vertragsentwurf im Vorfeld zur Kenntnis nicht zu empfehlen, auch wenn es sich um einen öffentlich-rechtlichen Vertragspartner handelt.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120355 Beiträge, 39879x hilfreich)

Ich würde das nicht machen.



Zitat (von nonjura):
setzt auch voraus, dass du bar bezahlen kannst,

Nö, eigentlich will die Gemeinde kein Bargeld. Hat Sie ja auch deutlich kommuniziert, das sie nur unbares will.



Zitat (von nonjura):
auch wenn es sich um einen öffentlich-rechtlichen Vertragspartner handelt.

Oder eher gerade weil es sich um einen öffentlich-rechtlichen Vertragspartner handelt



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
nonjura
Status:
Beginner
(67 Beiträge, 35x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):

Nö, eigentlich will die Gemeinde kein Bargeld. Hat Sie ja auch deutlich kommuniziert, das sie nur unbares will.,

ok, falsche Wortwahl: bar = ohne Kredit ;-)

Zitat (von Harry van Sell):

Oder eher gerade weil es sich um einen öffentlich-rechtlichen Vertragspartner handelt


Gibt eine Bundesanstalt, die schließt ausschließlich solche Verträge ab, sendet dann für die finanzierende Bank eine Art Bestätigung.

Machen würde ich es auch nicht. Ich würde nur darauf achten, dass die Gemeinde bereits im Vertrag bestätigt, dass sie auf ihr Vorkaufsrecht verzichtet. Damit ist der Zeitfaktor bei einer normalen Beurkundung für den Besitzübergang schon ziemlich überschaubar.

Ergänze noch : Das Eigentum geht grundsätzlich erst mit Umschreibung im Grundbuch über, daran kann weder die Vorauszahlung noch die Gemeinde etwas ändern.

Signatur:

Das ist kein juristischer Rat. Ich gebe nur meine Erfahrung weiter.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Paragrafenreiter
Status:
Praktikant
(771 Beiträge, 478x hilfreich)

Das ist durchaus nicht unüblich und wird oft praktiziert. Das machen auch Banken mit, sollte aber vorher abgeklärt werden.

0x Hilfreiche Antwort

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