Habe Zusage von meiner Stadt für Baugrundstück bekommen. Dort steht: Zur Vereinfachung u. Beschleunigung des Vertragsabschlusses beabsichtigen wir, die Auflassung im Kaufvertrag sofort zu erklären, so dass das Eigentum am Grundstück mit Unterzeichnung des Vertrages sofort auf sie übergeht.Vorraussetzung ist aber, dass der gesamte Kaufpreis bis zum Notartermin auf unser Konto eingegangen ist. Ist das juristisch ok? Ich bezahle ja dann im Vorraus ohne Garantien
Bezahlung vor Unterschreiben des Kaufvertrages.
10. Dezember 2017
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Frage vom 10. Dezember 2017 | 15:17
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 1x hilfreich)
Bezahlung vor Unterschreiben des Kaufvertrages.
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#1
Antwort vom 10. Dezember 2017 | 17:51
Von
Status: Beginner (67 Beiträge, 35x hilfreich)
Zitat. Vorraussetzung ist aber, dass der gesamte Kaufpreis bis zum Notartermin auf unser Konto eingegangen ist. Ist das juristisch ok? :
Nein,
ZitatIch bezahle ja dann im Vorraus ohne Garantien :
Ja, setzt auch voraus, dass du bar bezahlen kannst, wird keine Bank mitmachen.
ZitatZur Vereinfachung u. Beschleunigung des Vertragsabschlusses beabsichtigen wir, die Auflassung im Kaufvertrag sofort zu erklären, so dass das Eigentum am Grundstück mit Unterzeichnung des Vertrages sofort auf sie übergeht.st :
Musst du ja nicht annehmen, und ohne Vertragsentwurf im Vorfeld zur Kenntnis nicht zu empfehlen, auch wenn es sich um einen öffentlich-rechtlichen Vertragspartner handelt.
#2
Antwort vom 10. Dezember 2017 | 19:58
Von
Status: Unbeschreiblich (120355 Beiträge, 39879x hilfreich)
Ich würde das nicht machen.
Zitatsetzt auch voraus, dass du bar bezahlen kannst, :
Nö, eigentlich will die Gemeinde kein Bargeld. Hat Sie ja auch deutlich kommuniziert, das sie nur unbares will.
Zitatauch wenn es sich um einen öffentlich-rechtlichen Vertragspartner handelt. :
Oder eher gerade weil es sich um einen öffentlich-rechtlichen Vertragspartner handelt
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#3
Antwort vom 10. Dezember 2017 | 22:08
Von
Status: Beginner (67 Beiträge, 35x hilfreich)
Zitat:
Nö, eigentlich will die Gemeinde kein Bargeld. Hat Sie ja auch deutlich kommuniziert, das sie nur unbares will.,
ok, falsche Wortwahl: bar = ohne Kredit ;-)
Zitat:
Oder eher gerade weil es sich um einen öffentlich-rechtlichen Vertragspartner handelt
Gibt eine Bundesanstalt, die schließt ausschließlich solche Verträge ab, sendet dann für die finanzierende Bank eine Art Bestätigung.
Machen würde ich es auch nicht. Ich würde nur darauf achten, dass die Gemeinde bereits im Vertrag bestätigt, dass sie auf ihr Vorkaufsrecht verzichtet. Damit ist der Zeitfaktor bei einer normalen Beurkundung für den Besitzübergang schon ziemlich überschaubar.
Ergänze noch : Das Eigentum geht grundsätzlich erst mit Umschreibung im Grundbuch über, daran kann weder die Vorauszahlung noch die Gemeinde etwas ändern.
#4
Antwort vom 11. Dezember 2017 | 09:07
Von
Status: Praktikant (771 Beiträge, 478x hilfreich)
Das ist durchaus nicht unüblich und wird oft praktiziert. Das machen auch Banken mit, sollte aber vorher abgeklärt werden.
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