Wohnungsrückgabe durch Zeugen + Schlüsselrücksendung?

9. Dezember 2017 Thema abonnieren
 Von 
pstein
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)
Wohnungsrückgabe durch Zeugen + Schlüsselrücksendung?

Soviel ich gehört habe muss bei der Wohnungsrückgabe keine gemeinsame Begehung mit Mieter und Vermieter stattfinden.

Man kann vorher mit Zeugen eine eigene Begehung machen und Fotos anfertigen.

Anschliessend solte es genügen den Schlüssel per Einschreiben an den Vermieter zu senden oder per Boten diesem in den Briefkasten zu werfen.

Kann das jemand bestätigen?

Gibt es irgendwelche Nachteile aus diesem verfahren?

Peter

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Banane123
Status:
Praktikant
(931 Beiträge, 200x hilfreich)

Zitat (von pstein):
Soviel ich gehört habe muss bei der Wohnungsrückgabe keine gemeinsame Begehung mit Mieter und Vermieter stattfinden.

Man kann vorher mit Zeugen eine eigene Begehung machen und Fotos anfertigen.

Anschliessend solte es genügen den Schlüssel per Einschreiben an den Vermieter zu senden oder per Boten diesem in den Briefkasten zu werfen.

Kann das jemand bestätigen?

Gibt es irgendwelche Nachteile aus diesem verfahren?

Peter


Zumindest einen Nachteil könnte es mit der Zusendung der Schlüssel per Post geben. I.d.R. probiert man bei Rückgabe der Schlüssel ob diese auch zu den jeweiligen Schlössern passen. Es besteht natürlich die Möglichkeit, dass der VM behauptet der Hausschlüssel war falsch, hat nicht gepasst. Was dann?

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#2
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat (von pstein):
Gibt es irgendwelche Nachteile aus diesem verfahren?


Hatten Sie denn Stress mit dem Vermieter? Besser ist es die Schlüssel "Hand in Hand" zurück zu geben.

Vorher mit dem Zeugen die Wohnung begehen, ein eigenes Protokoll erstellen, Fotos machen, dann die Übergabe mit dem Vermieter. Falls der was schreibt, was Ihnen nicht gefällt, können Sie dies im Protokoll des VM vermerken.

ZB, "die aufgeführten Mängel werden bestritten oder ähnlich, oder Sie unterschreiben es nicht. Fotografieren Sie es aber ab. So sind sie die Schlüssel und die Wohung korrekt los ohne Versendestress.

Es gibt kein Gesetz oder Vorschrift, welche besagt, dass die Wohungsrückgabe oder auch die Schlüsselrückgabe persönlich erfolgen muss. Sollten SIe aber bisher mit Ihrem VM klar gekommen sein, besteht doch kein Grund den Abschluss des Vertragsverhältnisses kompliziert zu gestalten.

-- Editiert von AltesHaus am 09.12.2017 22:59

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#3
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von pstein):
Man kann vorher mit Zeugen eine eigene Begehung machen und Fotos anfertigen.

Klar nur besteht der Gefahrenübergang erst mit Empfang der Schlüssel, dumm wenn ein Wasserhahn dann einen Wasserschaden in der Zwischenzeit produziert.
Zitat (von pstein):
Gibt es irgendwelche Nachteile aus diesem verfahren?

Sehr viele, wofür man haftet bis der Vermieter nachweislich den Schlüssel in den Händen hält.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119627 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von pstein):
Anschliessend solte es genügen den Schlüssel per Einschreiben an den Vermieter zu senden

Nö. Denn da gehen die Schlüssel gerne aml verloren.



Zitat (von pstein):
oder per Boten diesem in den Briefkasten zu werfen.

Korrekt.



Zitat (von Banane123):
Es besteht natürlich die Möglichkeit, dass der VM behauptet der Hausschlüssel war falsch, hat nicht gepasst. Was dann?

Dann hat man doch hoffentlich den Zeugen von der Begehung der das Gegenteil bestätigen könnte.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9889 Beiträge, 4481x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Hatten Sie denn Stress mit dem Vermieter? Besser ist es die Schlüssel "Hand in Hand" zurück zu geben.
Zustimmung dazu. Das ist mit Abstand die beste Variante, sofern sie denn mit vernünftigem Aufwand möglich und zumutbar ist.

Schlüssel würde ich im übrigen nur im absoluten Notfall per Post versenden. Ich bin mir nicht wirklich sicher. Aber meiner Meinung nach müsste der Ort der Leistungserbringung "Rückgabe der Mietsache" tatsächlich die Umgebung der Mietsache sein. Daher müsste der Vermieter eine Möglichkeit bereitstellen, in der Nähe der Mietsache die Schlüssel zu übergeben oder irgendwie anders zuzustellen. Nah ist dabei ein recht dehnbarer Begriff. In der gleichen Stadt/Gemeinde kann nah genug sein. Auf jeden Fall nah genug, dass man mit dem Zeugen hinfahren und den Schlüssel vom Zeugen persönlich übergeben/einwerfen lassen kann.

Aber woran scheitert es denn in deinem Fall?

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