Fenstersanierung zu teuer

9. Dezember 2017 Thema abonnieren
 Von 
Schneeflocke33
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Fenstersanierung zu teuer

Bei meiner gemieteten Wohnung sollen die alten Fenster gegen moderne getauscht werden. Hierzu kenne ich das Angebot von der Fensterfirma des Vermieters und die Kosten der neuen Miete, die wegen der Fenstersanierung auf mich zu kommen.

Ich habe darauf hin drei andere Fensterbaufirmen kontaktiert, die die Fenster 40% bis 50% günstiger angeboten haben. Gleiche Fenster, gleiche Rahmen, gleiche Verglasung, gleiche Leistung nur halt günstiger. Die Fensterfirma vom Vermieter ist ein kleiner Laden. Die ich angeschrieben habe sind große Betriebe mit zig-Mitarbeitern und eigener Fenster-Produktion.

Der Vermieter sagt mir er würde mit dieser Firma schon lange zusammen arbeiten und die bieten besten Service, daher der Preisunterschied.

Muss ich das akzeptieren? Oder ist ein Vermieter nicht gehalten die Kosten so günstig wie möglich zu machen?

Vielen Dank im Voraus für Hilfe :-)

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



20 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2378x hilfreich)

Zitat (von Schneeflocke33):
Muss ich das akzeptieren?

Klar doch, denn man ist ja nicht Eigentümer.
Zitat (von Schneeflocke33):
Ich habe darauf hin drei andere Fensterbaufirmen kontaktiert, die die Fenster 40% bis 50% günstiger angeboten haben. Gleiche Fenster, gleiche Rahmen, gleiche Verglasung, gleiche Leistung nur halt günstiger.

Solch Vergleiche kann man nicht anstellen, da es auch auf Verfügbarkeit usw ankommt. Was nützt es billig wenn später der Service und die Wartung nicht gesichert ist. Ganz zu schweigen von den Einbaukosten, der eine Handwerker kennt die Umstände vor Ort, der nächste macht eine Kostenschätzung ohne die Zusatzarbeiten.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Schneeflocke33
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)


Solch Vergleiche kann man nicht anstellen, da es auch auf Verfügbarkeit usw ankommt. Was nützt es billig wenn später der Service und die Wartung nicht gesichert ist. Ganz zu schweigen von den Einbaukosten, der eine Handwerker kennt die Umstände vor Ort, der nächste macht eine Kostenschätzung ohne die Zusatzarbeiten.

Danke für die Antwort. Jedoch waren alle hier und haben sich Bedingungen vor Ort angesehen. Der Leistungsumfang ist der gleiche. Die Garantieleistungen sind sogar besser. Den Preisvorteil durch eigene kostengünstige Produktion geben sie halt weiter. Das sind auch keine Kostenschätzungen sondern verbindliche Angebote. Somit sind sie vergleichbar.

Ist wie bei den Autohändlern. Wer 150 Autos im Monat verkauft, kann günstiger anbieten, als der, der 5 verkauft. Als Privatmensch ist wohl klar wo ich kaufe. Als Mieter muss ich den teuren nehmen?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Banane123
Status:
Praktikant
(931 Beiträge, 200x hilfreich)

Zitat (von Schneeflocke33):
Bei meiner gemieteten Wohnung sollen die alten Fenster gegen moderne getauscht werden


Wenn es tatsächlich alte, erneuerungsbedürftige Fenster sind wird die Summer der Reparaturen/Erneuerung von der Summe der neuen Fenster abgezogen, die Restsumme ist Modernisierung, die Ihnen als Mieterhöhung bzw. Modernisierungserhöhung mit 11 % aufgebürdet werden kann.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Schneeflocke33
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Banane123):
Zitat (von Schneeflocke33):
Bei meiner gemieteten Wohnung sollen die alten Fenster gegen moderne getauscht werden


Wenn es tatsächlich alte, erneuerungsbedürftige Fenster sind wird die Summer der Reparaturen/Erneuerung von der Summe der neuen Fenster abgezogen, die Restsumme ist Modernisierung, die Ihnen als Mieterhöhung bzw. Modernisierungserhöhung mit 11 % aufgebürdet werden kann.


Das ist schon klar. Nur macht es in meinem Fall einen Unterschied, ob die Miete 1200 oder 1650 Euro p.a. steigt, weil der Vermieter mit einem Fensterschreiner "befreundet" ist.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Zitat (von Schneeflocke33):
Danke für die Antwort. Jedoch waren alle hier und haben sich Bedingungen vor Ort angesehen


Das spielt überhaupt gar keine Rolle. Der Eigentümer entscheidet. Und Ihre Überlegungen Wünsche oder Vorschläge muss er da nicht berücksichtigen, er wird seine eigenen Faktoren bei Auftragsvergabe berücksichtigen und nicht die, die Ihnen oportun erscheinen. Wenn Sie was ändern wollen, kaufen SIe sich ein Haus, dort können SIe dann schalten und walten wie SIe wollen.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Banane123
Status:
Praktikant
(931 Beiträge, 200x hilfreich)

Zitat (von Schneeflocke33):
Zitat (von Banane123):
Zitat (von Schneeflocke33):
Bei meiner gemieteten Wohnung sollen die alten Fenster gegen moderne getauscht werden


Wenn es tatsächlich alte, erneuerungsbedürftige Fenster sind wird die Summer der Reparaturen/Erneuerung von der Summe der neuen Fenster abgezogen, die Restsumme ist Modernisierung, die Ihnen als Mieterhöhung bzw. Modernisierungserhöhung mit 11 % aufgebürdet werden kann.


Das ist schon klar. Nur macht es in meinem Fall einen Unterschied, ob die Miete 1200 oder 1650 Euro p.a. steigt, weil der Vermieter mit einem Fensterschreiner "befreundet" ist.

Nur dieser Aspekt kann für die Mieterhöhung keinen Einfluss haben.

Zur Verdeutlichung:
Nicht zu berücksichtigen sind Kosten der Instandsetzung. Dies sind Kosten der Schönheitsreparaturen, des Neuanstrichs oder der Behebung anderer Mängel, die Infolge von Abnutzung oder Alterung eingetreten sind.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120338 Beiträge, 39878x hilfreich)

Zitat (von Schneeflocke33):
Als Mieter muss ich den teuren nehmen?

Als Mieter nimmst Du gar keinen. Der Vermieter trifft die Wahl.
Als Mieter hat man ein Prüfrecht, ob hier gegen das Gebot der Wirtschaftlichkeit verstoßen und ob der Mieter unangemessen benachteiligt wurde. Da wird aber - wie schon erwähnt - mehr geprüft als der reine Preis.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Schneeflocke33
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Zitat (von Schneeflocke33):
Danke für die Antwort. Jedoch waren alle hier und haben sich Bedingungen vor Ort angesehen


Das spielt überhaupt gar keine Rolle. Der Eigentümer entscheidet. Und Ihre Überlegungen Wünsche oder Vorschläge muss er da nicht berücksichtigen, er wird seine eigenen Faktoren bei Auftragsvergabe berücksichtigen und nicht die, die Ihnen oportun erscheinen. Wenn Sie was ändern wollen, kaufen SIe sich ein Haus, dort können SIe dann schalten und walten wie SIe wollen.


Sorry - aber wieso spielt das keine Rolle? Demnach könnte man utopische Sanierungskosten verlangen, weil ja ein Vermieter angeblich nicht der Kostenminderungspflicht unterliegt.

So ala - Fenster für z.B. 5.000,- Euro, dem Mieter für 40.000,- verdealt. Rückvergütung/Weihnachtsbonus Schreiner Vermieter 35.000,- . Für das neue Dach kloppen wir noch mal 100% drauf. Guter Deal :-)

Aha - darf ich keine Fragen bei Unklarheiten stellen?

-- Editiert von Schneeflocke33 am 09.12.2017 15:25

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Schneeflocke33
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Schneeflocke33):
Als Mieter muss ich den teuren nehmen?

Als Mieter nimmst Du gar keinen. Der Vermieter trifft die Wahl.
Als Mieter hat man ein Prüfrecht, ob hier gegen das Gebot der Wirtschaftlichkeit verstoßen und ob der Mieter unangemessen benachteiligt wurde. Da wird aber - wie schon erwähnt - mehr geprüft als der reine Preis.


Vielen Dank! Darum ging es mir. Wenn die Angebote einszueins vergleichbar, aber vom Preis her sehr abweichen, habe ich immerhin das Prüfrecht. Ist auch klar, dass ich nicht den Schreiner beauftrage. Fehler meinerseits.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1951x hilfreich)

Zitat (von Schneeflocke33):
Wenn die Angebote einszueins vergleichbar ...
Nach deiner Argumentation sind sie aber gerade nicht vergleichbar

Zitat (von Schneeflocke33):
Gleiche Fenster, gleiche Rahmen, gleiche Verglasung, gleiche Leistung nur halt günstiger.
Zitat (von Schneeflocke33):
Der Leistungsumfang ist der gleiche. Die Garantieleistungen sind sogar besser. Den Preisvorteil durch eigene kostengünstige Produktion geben sie halt weiter.
Die einen produzieren selber, die anderen nicht > also unterschiedliche Fenster.

Aber wie auch immer: dein "Prüfrecht" (ich würde es nicht so nennen) besteht darin, eine Überteuerung bei gleicher Leistung auch tatsächlich nachzuweisen. Das dürfte praktisch kaum möglich sein - aus dem Grund wurde es wohl auch noch kaum mal wirklich versucht, denn Näheres dazu und insbesondere Rechtsprechung dazu ist auch nicht zu finden.
https://www.promietrecht.de/Modernisierung/Abwehr-/-Duldung/Wirtschaftlichkeit/Vermieter-macht-unwirtschaftliche-Modernisierung-E1519.htm
Da dürfte dein nächster Gang wohl der zu einem Anwalt sein, um die Erfolgsaussichten anhand deiner gesammelten Informationen auszuloten.
Zitat (von Schneeflocke33):
weil ja ein Vermieter angeblich nicht der Kostenminderungspflicht unterliegt.
Hier scheinst du etwas zu verwechseln. Bei der Entstehung der Betriebskosten unterliegt der Vermieter dem Wirtschaftlichkeitsgebot. Das ist aber bei Instandhaltungen (Reparaturen) oder Verbesserungen (Modernisierungen) nicht der Fall, denn hier gibt der Vermieter sein eigenes Geld aus.

Dass er einen Teil der Kosten über die Modernisierungs-Mieterhöhung über die Jahre indirekt wieder vom Mieter zurückerhält (so wie auch bei allen anderen Herstellungskosten) ist irrelevant.

Das macht eben den Unterschied aus:
Mieter = Nutzung gegen vereinbarte monatliche Miete ohne jegliches unternehmerische Risiko
Vermieter = diverse Risiken (z.B. Mietausfall, Investitionskosten, Abnutzung/Defekte/Schäden = Instandhaltungsaufwand) und eben auch entsprechende Entscheidungsfreiheit

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2378x hilfreich)

Zitat (von Schneeflocke33):
Den Preisvorteil durch eigene kostengünstige Produktion geben sie halt weiter. Das sind auch keine

Und damit ist schon der Unterschied. Wer baut schon selbst zusammen geklebte Fenster ein, und vergleicht die mit Markenherstellern?

Zitat (von Schneeflocke33):
Darum ging es mir. Wenn die Angebote einszueins vergleichbar, aber vom Preis her sehr abweichen, habe ich immerhin das Prüfrecht.

Es muss zum Vergleich der gleiche Hersteller sein, keiner vergleicht einen VW mit BMW, oder gar einen Eigenbau ohne gesicherte Ersatzteilversorgung.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Schneeflocke33
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von 0815Frager):
Zitat (von Schneeflocke33):
Den Preisvorteil durch eigene kostengünstige Produktion geben sie halt weiter. Das sind auch keine

Und damit ist schon der Unterschied. Wer baut schon selbst zusammen geklebte Fenster ein, und vergleicht die mit Markenherstellern?

Zitat (von Schneeflocke33):
Darum ging es mir. Wenn die Angebote einszueins vergleichbar, aber vom Preis her sehr abweichen, habe ich immerhin das Prüfrecht.

Es muss zum Vergleich der gleiche Hersteller sein, keiner vergleicht einen VW mit BMW, oder gar einen Eigenbau ohne gesicherte Ersatzteilversorgung.


Nichts anderes habe ich geschrieben. Die sind auch nicht selbst zusammengeklebt. Bei Fenstern gibt es bestimmte Profil-Hersteller SCHÜKO, VEKA, sowie Beschlaghersteller. Bei der Verglasung gibt es eigentlich nur einen global Player.

Kaufe ich ein Fenster beim Schreiner ist das auch teurer, als das was ich im überregionalen Fensterhersteller bekomme. Auch wenn es das selbe ist. Und der Schreiner es selbst dort kaufen muss weil er keine eigene F-Produktion hat. Wir reden also über das vollkommen gleiche Produkt. Die Sony XY Digicam von Foto-Meier in Duckhausen ist die gleiche Sony XY Digicam von Amazon. Nur 40% teurer. Hängt der Fensterflügel später bei den Fenstern von Schreiner Holzwurm, kommt der vielleicht wenn er Zeit hat. Die anderen bieten eine kostenlose Wartung ihrer eingebauten Fenster alle zwei Jahre an. Reps. innerhalb 24 Std.

"Aber wie auch immer: dein "Prüfrecht" (ich würde es nicht so nennen) besteht darin, eine Überteuerung bei gleicher Leistung auch tatsächlich nachzuweisen. Das dürfte praktisch kaum möglich sein - aus dem Grund wurde es wohl auch noch kaum mal wirklich versucht, denn Näheres dazu und insbesondere Rechtsprechung dazu ist auch nicht zu finden."

Doch das kann man nachweisen. Identisches Produkt (Rahmenprofil, Beschläge, Verglasung), gleiche Leistungen (Montage nach RAL- durch zertifizierten Betrieb für Herstellung und Montage). Sowie verbesserte Gewährleistungen. Nur Preisunterschied 40%.

Aber wie es wohl aussieht hat hier das letzte Wort der Vermieter.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2378x hilfreich)

Zitat (von Schneeflocke33):
Doch das kann man nachweisen. Identisches Produkt (Rahmenprofil, Beschläge, Verglasung), gleiche Leistungen (Montage nach RAL- durch zertifizierten Betrieb für Herstellung und Montage

Nochmals das ist Blödsinn.
Wer einen VW oder BMW mit was selbst zusammen gebasteltem Vergleicht, müsste jetzt ein Materialgutachten anfertigen lassen, und dann muss auch die Optik passen.
Gerade bei den Beschlägen sind ja selbst bei den Markenherstellern große Unterschiede, ganz zu schweigen vom Einbruchsschutz.
Zitat (von Schneeflocke33):
Wir reden also über das vollkommen gleiche Produkt.

Nö, manches ist sogar bei den Markenherstellern unter Patent.
Zitat (von Schneeflocke33):
Bei der Verglasung gibt es eigentlich nur einen global Player.

Echt, so hört sich der Verkäufer von Billigfenstern auch an. Aus dem Grund gibt es 38 Anbieter aus DE auf Anhieb welche jeder seine eigene Glasstärke und nach deren Vorgaben gefertigtes Fensterglas anbieten.
Zitat (von Schneeflocke33):
Aber wie es wohl aussieht hat hier das letzte Wort der Vermieter.

Um es korrekt zu nennen, der Eigentümer.
Zitat (von Schneeflocke33):
Die Sony XY Digicam von Foto-Meier in Duckhausen ist die gleiche Sony XY Digicam von Amazon.

In dem Falle schon, denn beide Male ist es Sony als Hersteller, und kein Medion oder sonst was. Auch wenn Medion zum Teil vielleicht ein gleiches Bauteil verwendet wird ein Medion niemals ein Sony sein.
Zitat (von Schneeflocke33):
Die sind auch nicht selbst zusammengeklebt.

Klar doch, auch bei den Herstellern. Jedoch das Fertigungsverfahren ist der Unterschied.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Zitat (von Schneeflocke33):
Aber wie es wohl aussieht hat hier das letzte Wort der Vermieter.


So ist es.

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Schneeflocke33
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)


"Nochmals das ist Blödsinn."

"Gerade bei den Beschlägen sind ja selbst bei den Markenherstellern große Unterschiede, ganz zu schweigen vom Einbruchsschutz."

Ach, jetzt soll ich glauben, dass der Beschlaghersteller ROTO mit 4.500 Mitarbeitern (gegründet 1935) minderwertige Fensterbeschläge liefert? Es gibt Fenster mit sechs Widerstandsklassen RC1N bis RC6. Das ist kein Geheimnis oder technischer Voodoo. Ein RC2 erreicht mittlerweile RC3, da die Hersteller auf Nummer Sicher bei der Auswahl der Beschläge gehen.

"Nö, manches ist sogar bei den Markenherstellern unter Patent.

Mag sein bei selbstverdunkelnden Solarglas oder Fenster mit Sondereigenschaften. Darum geht es nicht. Auch nicht um eine aufwändige Pfosten-Riegel-Konstruktion.


"Echt, so hört sich der Verkäufer von Billigfenstern auch an. Aus dem Grund gibt es 38 Anbieter aus DE auf Anhieb welche jeder seine eigene Glasstärke und nach deren Vorgaben gefertigtes Fensterglas anbieten. "

Quatsch! Es gibt Saint-Gobain und Interpane die den deutschen Markt beherrschen. Saint-Gobain ist Marktführer in D und auf dem Weltmarkt die Nummer 2. Wir reden hier von einfachem Mehrscheiben-Isolierglas mit 2 x 12 mm U-Wert < 1,0g. Es gibt auch nicht "seine eigene Glasstärke" sondern nur die geforderten Eigenschaften bezüglich Schallschutz, Einbruchhemmung, U-Wert müssen erreicht werden.

Zitat (von Schneeflocke33):
Aber wie es wohl aussieht hat hier das letzte Wort der Vermieter.

Um es korrekt zu nennen, der Eigentümer.

Tumbs up!

Klar doch, auch bei den Herstellern. Jedoch das Fertigungsverfahren ist der Unterschied.

Das Fertigungsverfahren ist überall gleich. Es kommt lediglich auf das Alter und die Effizienz der Produktionsmaschinen an. Und da sind (leider) mittlerweile die polnischen Hersteller führend. Führend, weil sie mit EU Subventionen Produktionsstraßen anschaffen konnten, die teils moderner, genauer und effizienter sind. Und geklebt werden die auch nicht, sondern thermoplastisch verschweißt.

Um auf den Punkt zu kommen. Man kann eine bauliche ausführlich und präzise Leistung beschreiben und vergleichen. Sonst würden Bauausschreibungen - die man immerhin seit 100 Jahren im Bauwesen betreibt - ja keinen Sinn machen. Es geht hier auch nicht um "Billigfenster" sondern um das gleiche Produkt zu unterschiedlichen Preisen, und um den ungerechtfertigten (aus meiner Sicht) Gewinnaufschlag der Schreinerfirma, der selbst die Fenster _nicht_ baut und diese beim gleichen Hersteller zukaufen muss. Er montiert diese am Ende nur. (Somit bleibt es SONY)

LG
Schneeflocke

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120338 Beiträge, 39878x hilfreich)

Zitat (von Schneeflocke33):
Sorry - aber wieso spielt das keine Rolle?

Ganz einfach: wenn er den Status "Eigentümer" hat, gilt § 903 BGB .



Zitat (von Schneeflocke33):
Demnach könnte man utopische Sanierungskosten verlangen,

Kan man. Denn bekanntlich kann man man ja fast alles verlangen.
Nur ist das was man verlangen kann ja nicht wirklich relevant.



Zitat (von Schneeflocke33):
weil ja ein Vermieter angeblich nicht der Kostenminderungspflicht unterliegt.

Stimmt, die Kostenminderungspflicht gibt es hier ja auch nicht. Wenn er den Status "Eigentümer" hat, gilt § 903 BGB .



Zitat (von Schneeflocke33):
So ala - Fenster für z.B. 5.000,- Euro, dem Mieter für 40.000,- verdealt. Rückvergütung/Weihnachtsbonus Schreiner Vermieter 35.000,- . Für das neue Dach kloppen wir noch mal 100% drauf. Guter Deal :-)

Und im Rahmen einer energetischen Sanierung gesetzlich erlaubt.
Man rechne mal nach: 11% der Kosten einer energetischen Sanierung dürfen auf die Miete aufgeschlagen werden. Nach wieviel Jahren hat man die wieder drin? Und wie lange muss der Mieter diese zahlen?




Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Banane123
Status:
Praktikant
(931 Beiträge, 200x hilfreich)

Wie schon zuvor. Angenommen die Sanierung der alten Fenster würde € 10t kosten, die neuen Kunststofffenster € 30t, verbleiben für die Modernisierungserhöhung €20t, dieser Betrag zu 11% machen nicht die Welt aus. Der Mieter hat ja einen Mehrwert an evtl.
Einsparung an Heizkosten, auch mehr Wohnqualität.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2378x hilfreich)

Zitat (von Schneeflocke33):
Ach, jetzt soll ich glauben, dass der Beschlaghersteller ROTO mit 4.500 Mitarbeitern (gegründet 1935) minderwertige Fensterbeschläge liefert?

Es geht hier doch ums Mietrecht und nicht um versteckt platzierte Werbung.
Zitat (von Schneeflocke33):
Sonst würden Bauausschreibungen - die man immerhin seit 100 Jahren im Bauwesen betreibt - ja keinen Sinn machen.

Da muss man dem Fensterverkäufer entschieden widersprechen. Man sollte sich mit Ausschreibungstexten genau befassen, vor man für Fenster vom Eigenbauer oder in Polen gefertigte Fenster Werbung macht.
Es wird immer ein Hersteller als Bezug genannt und die Eigenschaften Z.B
xy Stück Maße xy x xy cm
Hersteller xy
Typ BW92
oder gleichwertig
Uw 0,70 W/m² K
6 Isolierkammern im Flügel
7 Isolierkammern im Rahmen
Bauteiltiefe Flügel 82 mm
Bauteiltiefe Rahmen 82 mm
Stahlarmierung im Flügel
Glasstärke 50,7 mm
3-Scheiben-Wärmeschutzverglasung
Kunststoffrandverbund schwarz
3 Dichtungen
0,6 mm Vierkantstahl im Rahmen
CE Certifikat
Prüfzeugnis nach Bauprodukteverordnung

Wenn solche ein Test in einer EU weiten öffentlichen Ausschreibung steht, dann stellt sich die Frage, sind denn alle Handwerker blöd und bieten Fenster von den 4 großen Herstellern an, wenn die Fenster aus Polen die gleichen Eigenschaften oder besser bieten, das würde doch die Marge bei bei den Handwerkern steigern?
Zitat (von Schneeflocke33):
der selbst die Fenster _nicht_ baut und diese beim gleichen Hersteller zukaufen muss

Der Fachbetrieb baut schon bewusst keine Fenster selbst, denn wie man aus einem realen Text einer Ausschreibung entnehmen kann, sind es Basics welche der Billighersteller nicht einhalten kann.
Der Heimwerker kann im eigenen Haus alles verbauen, oder verbauen lassen, er hat später nur den eigenen Ärger, bei vermieteten Objekten dagegen steht der Mieter dann gleich mit Mietminderung wegen Mängel auf der Matte.

Abgesehen davon hat das Ganze eh nichts mit Mietrecht zu tun, denn schlicht und einfach, man sollte sich seiner Position bewusst sein, man ist Mieter!
Der Eigentümer hat hier zum Glück zu bestimmen welches Fabrikat und welchem Handwerker er das Vertrauen schenkt, eine Sanierung durchführen zu lassen. Es macht auch keinen Sinn nur das billigste zu verbauen, wenn in 10 Jahren (oder schon früher wie man im Unterforum Baurecht lesen kann) die Eckrisse am Rahmen auftreten.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38486 Beiträge, 14014x hilfreich)

Jeder, wirklich jeder, der sich mal intensiv mit Fenstern, ihrem Einbau, Türen, ihrem Einbau befasst, der wird feststellen, dass es da unsichtbare himmelweite Unterschiede gibt. Auch wenn die Fragestellerin das nicht wahrhaben möchte. Aber ein Aspekt ist hier, falls ich es nicht überlesen habe, völlig außer Betracht geblieben. Bei so großen Anschaffungen kaufe ich doch ein Paket, in welchem ein wesentlicher Aspekt doch auch die Zuverlässigkeit bei der Abwicklung des Autrages und von Mängeln, die immer vorkommen können,ist. Wenn ein Fenster bei -20 Grad aus was für Günden auch immer undicht wird, eine Scheibe zu Bruch geht, dann will ich, dass meine Mieter sofort Hilfe bekommen und nicht erst aus der Zentrale nach Planung jemand irgendwann anreist. Diese Zuverlässigkeit hat, wie auch anständige Gehälter, seinen Preis. Ich arbeite aus diesem Grund schon seit Jahren immer mit örtlichen Handwerkern bis hin zum Küchenbauer zusammen. Das klappt wunderbar. Da kann man eben auch mal am Sonntag anrufen. Es wird geholfen. Das ist mir den Aufpreis wert. Aus leidvoller Erfahrung heraus. Und da lassse ich mir auch nicht von irgendwelchen Mietern reinreden. Mein Verständnis von Qualität sieht eben so aus, dass Geiz nicht geil ist, sondern sogar sehr teuer werden kann.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Zitat (von Schneeflocke33):
Aber wie es wohl aussieht hat hier das letzte Wort der Vermieter.


So ist es.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.326 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen