wasser in der wand, vermieter will nichts tun

8. Dezember 2017 Thema abonnieren
 Von 
fb430679-75
Status:
Beginner
(88 Beiträge, 5x hilfreich)
wasser in der wand, vermieter will nichts tun

hallo. ich habe ein riesen problem mit meinem vermieter. im november stellten wir fest, dass die heizung im kinderzimmer nicht funktioniert. wir haben mitte november dem vermieter einen brief geschrieben mit der bitte, sich sofort darum zu kümmern und eine frist von 2 wochen gesetzt. 3 tage nach dem ersten brief entdeckten wir, dass die halbe wand nass ist und sich in einer ecke auch schon schimmel gebildet hat. wir vermuten, dass die wand undicht ist und regenwasser von außen rein läuft. an dem tag hat es viel geregnet und auf der anderen seite der wand sind löcher (vermutlich von einem gerüst) und auch risse. das haus ist sehr alt und ein anbau ist bereits extrem porös. es sind schon die ziegelsteine raus gefallen und auch die balken biegen sich extrem. ich schrieb also dem vermieter einen weiteren brief mit fotos und setzte ihn auch eine zwei wochen frist um sich zu melden.beide fristen sind verstrichen und er hat sich nicht gemeldet. wir haben daraufhin selbst die heizungsfirma angerufen (bei der nummer stand nur für notfälle) und am nächsten tag kam jemand für die heizung, der sich auch den wasserschaden anschauen sollte. die heizung wurde schnell repariert und der wasserschaden begutachtet. der heizungsmonteur meinte, er schickt den vermieter heute noch vorbei. der vermieter kam aber nicht und hat sich auch nicht gemeldet. am nächsten tag schickte ich ihm erneut einen brief mit einer weiteren fristsetzung und teilte ihm auch mit, sollte er diesen brief wieder ignorieren gehe ich zum mieterschutzbund. obwohl er heute im haus war, war er nicht bei uns um sich den schaden anzusehen. 20 uhr rief er dann an und sprach mit meinem partner. er war extrem unhöflich und hat uns praktisch vorgeworfen, wir hätten falsch gelüftet und deshalb wäre die wand nass. er meinte, wir sollen nun zwei wochen extrem heizen und lüften und dann weiter sehen. ich denke aber, dass sich das problem dadurch nicht lösen lässt. irgendwo muss ja das wasser her kommen. von falsch lüften kann ja kein riesen wasserfleck an mehreren stellen entstehen. und das problem mit dem schimmel verschwindet dadurch auch nicht.
kann ich nun verlangen, dass er sich ordentlich um das problem kümmert und erstmal rausfindet, wo das wasser her kommt? der heizungsmonteur ist ja kein fachmann für bauwerk und kann daher ja gar nicht beurteilen, was nun geschehen sollte.

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Ganz ehrlich, wenn Sie schon einen Roman schreiben, dann bitte auch ordentlich.

Der Vermieter muss sich natürlich kümmern, aber vor dem Brief hätten Sie ihn doch mal anrufen können, das wäre gewiss besser rüber gekommen als so ein selbst zusammen getrümmertes Aufforderungsschreiben.

Also anrufen, nochmals auffordern, mitteilen, dass zwischenzeitlich andere Mängel sich hinzugesellt haben, das Telefonat dann schriftlich bestätigen (Einwurf-Einschreiben). Verlangen können Sie alles, ob Sie es bekommen ist dann die nächste Frage.

Der Heizungsmonteur kann auf jeden Fall beurteilen, ob die Feuchtigkeit von zB undichten Heizrohren kommt, auch kan er dem VM seine Beobachtungen mitteilen, und wird dies gewiss auch machen.


-- Editiert von AltesHaus am 09.12.2017 12:41

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2378x hilfreich)

Zitat (von fb430679-75):
ich habe ein riesen problem

Stimmt mit der Darstellung. Groß und Kleinbuchstaben in Verbindung mit Absätzen machen durchaus einen Sinn, damit andere verstehen was man will.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
fb430679-75
Status:
Beginner
(88 Beiträge, 5x hilfreich)

das ist das internet. da achtet kein mensch auf groß- und kleinschreibung.

ich habe mehrfach versucht ihn anzurufen. er ging nie ran! die rede ist auch nicht von undichten heizungsrohren sondern von einer undichten wand!

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Zitat (von fb430679-75):
das ist das internet. da achtet kein mensch auf groß- und kleinschreibung.


Ganz offensichtich benutzen Sie ein anderes Internet als ich, oder andere hier im Forum, wir achten (meist) auf angenehmen Umgang auch in der Schreibweise.

Zitat (von fb430679-75):
ich habe mehrfach versucht ihn anzurufen. er ging nie ran!


Dann schreiben SIe halt noch einmal, besser wäre es da auf den Stil zu achten (kommt immer besser), Einwurf-Einschreiben, damit Sie den Zugang des Schreibens nachweisen können, oder aber selber einwerfen, mit Zeugen.

Zitat (von fb430679-75):
die rede ist auch nicht von undichten heizungsrohren sondern von einer undichten wand!


Sie vermuten eine Undichtigung von außen, ich kann das nicht beurteilen, deswegen ist doch schon mal gut, wenn der Installateur undichte Heizungsrohre ausschließen könnte.

Aber das Sie es ja wissen, und wohlmöglich noch besser, viel Erfolg bei Ihrem Vorhaben.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.292 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.419 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen