Hilfe! Mein Mann möchtet mich wegschmeißen von Land

8. Dezember 2017 Thema abonnieren
 Von 
go480058-23
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Hilfe! Mein Mann möchtet mich wegschmeißen von Land

Ich bin Russin.
Habe in okt.2016 mit einem Deutchem Mann verheiratet. (Meine Aufenthaltstittl bis märz 2018)
Jetzt will er trenungsjahr anfangen.
Aber möchtet keine Unterhalts geld bezahlen. Er hat mich von die wohnung abgemeldet.
Aber ich bin noch in die Wohnung wohne.
Hat er recht so zu machen?
Wohin muss ich gehen und kann hilfe bekommen?
Muss ich im März nach Russland oder Ausländerbehörde giebt mir parr monate nach märz noch hier zubleiben.
Ich habe keine geld nach Russland zu gehen....
Ich bin dankbar für antworte.

Kann ich in Deutschland bleiben wenn fest angestellt werde beim einem Kosmetikstudio?


-- Editiert von go480058-23 am 08.12.2017 17:12

-- Editiert von go480058-23 am 08.12.2017 17:13

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17255x hilfreich)

Kann ich in Deutschland bleiben wenn fest angestellt werde beim einem Kosmetikstudio? Nein, können Sie nicht.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

Das zuständige Konsulat oder auch die Botschaft geben Darlehen, um nach Haus zurück zu kommen.

wirdwerden

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#3
 Von 
ya338
Status:
Lehrling
(1349 Beiträge, 1801x hilfreich)

Zitat (von go480058-23):
Aber möchtet keine Unterhalts geld bezahlen. Er hat mich von die wohnung abgemeldet.
Aber ich bin noch in die Wohnung wohne.

Trennungsunterhalt muss er auf jeden Fall zahlen, nachehelichen Unterhalt auf Grund der kurzen Ehe sicher nicht. Er darf Sie nicht einfach aus der Wohnung schmeißen, holen Sie sich Hilfe bei der Polizei.
Einfach abmelden darf er Sie auch nicht.

Ein eigenständiges Aufenthaltsrecht haben Sie allerdings noch nicht erworben, Sie müssen wieder ausreisen. Hilfe und Beistand sollten Sie sich bei Ihren Konsulat oder Ihrer Botschaft holen, das gehört zu deren Aufgaben.

Zitat (von go480058-23):
Kann ich in Deutschland bleiben wenn fest angestellt werde beim einem Kosmetikstudio?

Ihre Aufenthaltserlaubnis beruht auf der Führung einer ehelichen Lebensgemeinschaft. Wenn diese Gemeinschaft nicht mehr besteht, erlischt auch Ihr Aufenthalt. Unabhängig davon, ob sie einer Arbeit nachgehen oder nicht.

-- Editiert von ya338 am 08.12.2017 18:14

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
go480058-23
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Wenn mein Mann fängt trennungsjahr an ab Nowember 2017, kann ich meine aufenthalt.im März 2018 verlängeren?
Oder muss ich dann gleich im März nach russland zurück fliegen?

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#5
 Von 
go480058-23
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich bin gewerbe angestellt bei diese Wohnung wo wohnt mein Mann und ich.
Ich arbeite privat zu hause. (Mache Wimpernverlängerung). Verdiene gut.
Denken Sie ein gutes Anwalt kann irgentwie mir helfen oder es ist sin los? Und wenn kann dann wie?
Kann ich nicht irgentwie eine verlängerung noch krigen in märz?
Ich habe gerade keine geld..und habe mein Auto in russland verkauft,dass kann mit meinem Mann hier sein.
Er hat von mir 3000€ genommen und möchtet nicht zurück geben.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
ya338
Status:
Lehrling
(1349 Beiträge, 1801x hilfreich)

Zitat (von go480058-23):
Wenn mein Mann fängt trennungsjahr an ab Nowember 2017, kann ich meine aufenthalt.im März 2018 verlängeren?
Oder muss ich dann gleich im März nach russland zurück fliegen?

Normalerweise endet die Aufenthaltserlaubnis mit der Trennung von Tisch und Bett. Die genaueren Termine zur Ausreise müssen Sie mir der Ausländerbehörde verhandeln. Man wird ihnen genügend Zeit lassen, Ihre persönlichen Angelegenheiten zu regeln.

Zitat:
Denken Sie ein gutes Anwalt kann irgendwie mir helfen oder es ist sin los? Und wenn kann dann wie? Kann ich nicht irgendwie eine Verlängerung noch kriegen in März?

Die Grundlage für einen weitere Aufenthalt (Führung einer ehelichen Gemeinschaft) ist nicht mehr vorhanden, deshalb sehe ich keinen Möglichkeit den Aufenthalt zu verlängern. An den Gesetzen kann auch kein Anwalt etwas ändern.

Zitat:
....und habe mein Auto in Russland verkauft, dass kann mit meinem Mann hier sein.
Er hat von mir 3000€ genommen und möchtet nicht zurück geben.

Das ist eine private Geschichte und hat nichts mit Ihren Aufenthalt zu tun. Diese Dinge müssen Sie,
notfalls vor Gericht, mit Ihren Noch-Ehemann lösen.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
go480058-23
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von ya338):
Zitat (von go480058-23):
Wenn mein Mann fängt trennungsjahr an ab Nowember 2017, kann ich meine aufenthalt.im März 2018 verlängeren?
Oder muss ich dann gleich im März nach russland zurück fliegen?

Normalerweise endet die Aufenthaltserlaubnis mit der Trennung von Tisch und Bett. Die genaueren Termine zur Ausreise müssen Sie mir der Ausländerbehörde verhandeln. Man wird ihnen genügend Zeit lassen, Ihre persönlichen Angelegenheiten zu regeln.

Zitat:
Denken Sie ein gutes Anwalt kann irgendwie mir helfen oder es ist sin los? Und wenn kann dann wie? Kann ich nicht irgendwie eine Verlängerung noch kriegen in März?

Die Grundlage für einen weitere Aufenthalt (Führung einer ehelichen Gemeinschaft) ist nicht mehr vorhanden, deshalb sehe ich keinen Möglichkeit den Aufenthalt zu verlängern. An den Gesetzen kann auch kein Anwalt etwas ändern.

Zitat:
....und habe mein Auto in Russland verkauft, dass kann mit meinem Mann hier sein.
Er hat von mir 3000€ genommen und möchtet nicht zurück geben.

Das ist eine private Geschichte und hat nichts mit Ihren Aufenthalt zu tun. Diese Dinge müssen Sie,
notfalls vor Gericht, mit Ihren Noch-Ehemann lösen.






Wenn wir beide sagen dass möchten uns scheiden lassen, können wir gleich geschieden sein ohne trennungsjahr?
Vg

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
ya338
Status:
Lehrling
(1349 Beiträge, 1801x hilfreich)

Zitat (von go480058-23):
Wenn wir beide sagen dass möchten uns scheiden lassen, können wir gleich geschieden sein ohne trennungsjahr?

Das weiß ich nicht, da müssen Sie Ihren Anwalt fragen.

1x Hilfreiche Antwort


#10
 Von 
Neuanmeldung ya 380
Status:
Lehrling
(1017 Beiträge, 466x hilfreich)

Zitat (von pleindespoir):
Ich möchte hiermit die Forenleitung bitten, diese Antwort als die beste Antwort des Jahres zu küren!

Muss nicht sein, man kann auch gleich in der richtigen Abteilung für Familien- bzw. Scheidungsrecht nachfragen.

0x Hilfreiche Antwort


#12
 Von 
Neuanmeldung ya 380
Status:
Lehrling
(1017 Beiträge, 466x hilfreich)

Zitat (von pleindespoir):
Ganz abgesehen davon, dass die unglückliche Fragestellerin primär um ihr Aufenthaltrecht besorgt ist und somit das Unterforum völlig korrekt gewählt hat.

....und dafür die richtigen, wenn vielleicht auch nicht die erhofften, Antworten erhalten hat.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

Seit wann tätigt das neutrale Familiengericht Einzelfallberatung? Nein, eine sofortige Scheidung gibt es nicht, nur weil man es will. Das sind absolute Ausnahmefälle. Euch ist es zumutbar, das Trennungsjahr abzuwarten. Du kannst in Deutschland auch geschieden werden, wenn Du hier nicht mehr lebst. Meine dringende Empfehlung: wenn Du trotz gutem Verdienst nicht das Geld hast, nach Hause zurück zu kehren (?), dann nimmst Du Kontakt mit dem Konsulat auf und organisierst finanziell Deine Rückkehr. Sprichst mit dem Ausländeramt. Das sind die ersten Schritte.

wirdwerden

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