Kindesvater will Sorgerecht erstreiten was kann ich tun?

8. Dezember 2017 Thema abonnieren
 Von 
kindle123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 4x hilfreich)
Kindesvater will Sorgerecht erstreiten was kann ich tun?

Hallo und zwar ich habe folgendes Problem ich habe am 2.10.2017 mein erstes Kind bekommen der Kindsvater und ich befanden uns niemals in einer beziehung da das kind aus einer kurzen Affaire entstanden ist. Wir haben uns trotzdem eigentlich gut geeinigt. Ein Vaterschaftstest wurde auf Wunsch von ihm gemacht, die Vaterschaftsanerkennung ist auch schon durch. Nur jetzt fängt er an das er ein gemeinsames Sorgerecht will, was wir eigentlich schon vor der Geburt geklärt hatten das dass alleinige bei mir bleibt. Jetzt haben wir nächsten MIttwoch einen Termin beim Jugendamt da will er das ich eine Sorgerechtserklärung unterschreibe das er das Kind am Wochenende gleich mitnehmen kann er lebt 80km entfernt von uns und ich traue ihm die korrekte Pflege des Kindes gar nicht zu da er keine Erfahrungen mit Babys hat, und nur alle paar Wochen für eine Stunde vorbei kommt um sie zu sehen. Für sie ist er ja noch keine richtige bezugs person. Meine große Sorge ist nun das er nun das alleinige Sorgerecht einklagt um sie mir ganz weg zunehmen. Kann ich dagegen irgendwas tun oder zumindest das gemeinsame Sorgerecht unter diesen Umständen verweigern? Ich will ihm ja nicht den ganzen Kontakt mit ihr verbieten aber ich habe etwas dagegen das er sie alleine mitnimmt und ich nicht weiss was er mit ihr anstellt da er sich ja selbst auch sehr unsicher ist auch wenn ich dabei bin. Aber er besteht darauf das er sie alleine mitnehmen kann. Und da ich jetzt schon öfters gelesen habe das die Mutter in Sorgerechtssachen kein Mitsprache recht mehr hat wird meine Sorge nur noch größer.

Ich würde mich über schnelle Antworten sehr freuen

-- Editiert von kindle123 am 08.12.2017 12:09

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20 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Nur jetzt fängt er an das er ein gemeinsames Sorgerecht will,
Mal ganz ehrlich gefragt, was spricht dagegen? Ich finde es nur OK; wenn BEIDE Eleternteile in wichtigen Belangen zusammen entscheiden müssen! Bedenke, dass Kind hat zwei Elternteile. Das Kind gehört DIr nicht alleine!

Zitat:
da er keine Erfahrungen mit Babys hat,
Die deinige war auch irgendwann mal NULL ;)

Zitat:
Für sie ist er ja noch keine richtige bezugs person.
Dann solltet ihr auch daran arbeiten, dass das anderst wird ;)

Zitat:
Kann ich dagegen irgendwas tun oder zumindest das gemeinsame Sorgerecht unter diesen Umständen verweigern?
Nur weil du Angst hast, dass der Vater evtl möchte, dass das Kind bei ihm lebt, sicher nicht! Es spricht auch nichts im allgemeinen dagegen, dass einKind mal nicht bei der Mutter, sondern beim Vater lebt...



2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo,

Das Sorgerecht beinhaltet nur wichtige Entscheidungen die das Kind betreffen.

Es sagt nichts darüber aus wo das Kind wohnt, und den Umgang mit dem Kind

edy

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Ich finde auch, dass Du überreagierst.

Vermutlich weil Du dir ganz falsche Vorstellungen vom gemeinsamen Sorgerecht machts.

Der Umgang hat mit dem Sorgerecht auch direkt nichts zu tun, will sagen, er hätte das Umgangsrecht auch dann, wenn Du alleine das Sorgerecht innehast.

Sein Ansinnen, (auch) sein Kind mal mit zu sich zu nehmen, ist verständlich. In einem vernünftigen Gespräch sollte es euch aber gelingen, die daraus resultierenden Konsequenzen zu diskutieren und eine für das Kind vernünftige Lösung zu finden.

Das nur Mütter sich um Babys kümmern können, halte ich im Ansatz für falsch. Jeder, auch Du musst das erstmal lernen. Der Vater kann das, wenn er denn will, sicher auch.

Rechtlich gesehen wirst du gegen das gem. Sorgerecht nicht anlommen können, wenn es keine das Wohl des Kindes gefährdenden Gründe gibt.

Berry

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38481 Beiträge, 14013x hilfreich)

Liebe kindle, kennst Du das Kinderspiel "stille Post?" Ich hab mal gehört, mir hat jemand gesagt und was weiss ich. So läuft das nicht, und das ist auch gut so. Unabhängig vom Sorgerecht hat der Vater ein regelmäßiges Umgangsrecht, das hat z.B. gar nichts mit dem Sorgerecht zu tun. Und das Sorgerecht, das sind überspitzt formuliert, ein paar Unterschriften bis zur Volljährigkeit, mehr nicht. 99% aller Entscheidungen sind Alltagsentscheidungen, die derjenige trifft, bei dem sich das Kind gerade aufhält. Mensch, sei froh, dass sich der Vater interessiert. Und glaub mir mal, interessierte Väter, die nicht auf ein Minimum, nämlich auf das des Dukatenesels reduziert sind, das sind Väter, die dem Kind guttun. Und auch Dir.

Sorgerecht, gemeinsam, völlig okay. Nur, so ein kleines Würmchen gleich mitnehmen, das geht gar nicht. Das übliche ist es, dass der Umgang langsam aufgebaut wird. Also, in in gewohnter Umgebung bei Dir, Dad kommt, besucht das Kind, spielt mit ihm, was weiss ich. Und das wird dann so langsam ausgeweitet, bis das Kind so weit ist, dass es auch längere Zeit mit dem Vater verbringen kann, auch Wochenenden. Diese Vorgehensweise würde ich immer empfehlen. Du unterschreibst also am Mittwoch gar nichts hinsichtlich dem Umgangsrechts. Du unterschreibst nur die Sorgerechtserklärung. Und der Rest muss verhandelt werden.

wirdwerden

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
kindle123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 4x hilfreich)

Erstmal danke für die zahlreichen antworten.

Ich glaube ich werde hier von vielen falsch verstanden ich will ja dem vater nichts verbieten er darf seine Tochter ja so oft sehen wie er mag da bin ich ziemlich kolant. Mir geht es nur darum das er nicht versteht das er ein Kind mit 9 wochen nicht einfach für ein paar stunden mitnehmen kann und das nach zahlreichen Gesprächen. Und ja ich habe nur die erfahrungen aus meiner Kindheit mit dem gemeinsamen Sorgerecht klar will ich nur das beste für sie und ihr nicht ihren vater vorenthalten. Aber nach meinem empfinden gehört ein Kind zu der Mutter da ich auch selbst so aufgewachsen bin. Und zu dem Thema das er dass erst lernen muss ist klar aber der Punkt ist er bemüht sich nicht darum er hält sie zwar aber so unsicher das sie gleich anfängt zu weinen und das macht mir sorgen wenn er sie mitnehmen will, denn wenn etwas passiert dann könnte ich es mir nie verzeihen mein plan war das er sie mit einem jahr für ein paar stunden mitnehmen kann. Und dann nach und nach wenn alles gut klappt auch mal zur Übernachtung am wochende aber das will er nicht. Und für mich macht ein gemeinsames sorgerecht keinen sinn wenn er nur darauf ist das er ein aufenthaltsbestimmungsrecht bekommt für andere sachen interessiert er sich herzlich wenig gerade wenn sie krank ist oder sonst etwas anfällt

So ich hoffe das ich damit ein bisschen klarheit schaffen konnte was meine absichten betreffen.

4x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo,

Kein Jugendamt wird dem Vater ein noch so junges Kind länger mitgeben.

Das hat aber mit Sorgerecht nichts zu tun.

Zitat (von kindle123):
Aber nach meinem empfinden gehört ein Kind zu der Mutter da ich auch selbst so aufgewachsen bin.


das stimmt grundsätzlich nicht ( mag in deinem Fall richtig sein).

edy

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#7
 Von 
Zuckerberg
Status:
Lehrling
(1909 Beiträge, 1138x hilfreich)

Zitat:
da ich jetzt schon öfters gelesen habe das die Mutter in Sorgerechtssachen kein Mitsprache recht mehr hat
Dazu kann ich eigentlich nur sagen, dass diese Meinung keine rechtliche Grundlage hat. Das einzige, was mir zu "kein Mitspracherecht" einfallen würde, ist der Umstand, dass die Mutter früher ganz allein über die "Teilung" des Sorgerechts entscheiden konnte und es dem Vater heute auch möglich ist, das selber vor Gericht zu beantragen. Letzteres werden Sie dann womöglich bald hautnah erleben.

Aber was das "Mitspracherecht" bei schon bestehendem gemeinsamen Sorgerecht angeht, wüsste ich wirklich nicht, worauf Sie sich mit dieser Aussage beziehen wollen. Ich möchte nur kurz anmerken, dass man nicht alles glauben sollte, was irgendjemand im Internet geschrieben hat. Diese menschen wissen es meistens selbst nicht und haben auch gar kein Interesse daran, eine objektive und richtige Antwort zu geben.

Zitat:
eigentlich schon vor der Geburt geklärt hatten das dass alleinige bei mir bleibt
Wie genau sah denn diese Klärung aus? Was hat er dafür bekommen oder wie wurde ihm erklärt, dass das auch die beste Lösung für das Kind (und den Vater) ist? Grundsätzlich sollte man annehmen, dass für das Kind ein gemeinsames Sorgerecht (und für den Vater sowieso) eher von Interesse ist.

Zitat:
nach meinem empfinden gehört ein Kind zu der Mutter
Das dürfen Sie auch so empfinden. Ob das nun seine Richtigkeit hat oder ob es verstörend falsch ist, kann dabei ganz egal sein. Wenn ich das lese, dann fallen mir dazu aber ein paar Punkte auf:

1.
Das hat mit dem Sorgerecht nichts zu tun. Sie sollten sich beim Jugendamt vorab beraten lassen, was das Sorgerecht überhaupt zu bedeuten hat.

2.
Wenn ein Gericht hören sollten, dass das das Argument ist, mit dem das Sorgerecht verweigert wird, dann kommt der Vater mit seinem Anliegen quasi automatisch durch. Denn so eine Antwort verdeutlicht, dass hier bei der Entscheidung über das Sorgerecht nicht das Wohl des Kindes in den Mittelpunkt gestellt wurde.

Mir scheint es so, als würde in Ihrem Fall gar kein Grund vorliegen, um ihm das Sorgerecht zu verweigern. Vielleicht schadet es etwas Ihrer eigenen Bequemlichkeit und Sie müssten dann zukünftig bei bedeutenden Entscheidungen gemeinsam mit dem Vater entscheiden. Das gehört meines Erachtens aber zum Elternsein dazu. Die Beanspruchung des Alleinentscheidungsrechts oder die Vorstellung, dass die Mutter alles kann und dem Vater nichts zuzutrauen ist, würde ein klares Stufenverhältnis zwischen den Eltern schaffen (Mutter = alles; Vater = nichts). Dafür gibt es auf der einen Seite meiner Meinung nach keine Berechtigung. Auf der anderen Seite ist für mich mehr als verständlich, dass der Vater sich daran stört.

Ich würde eine Beratung beim Jugendamt in Anspruch nehmen und am Ende vermutlich der Erklärung zustimmen.

5x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6277 Beiträge, 1501x hilfreich)

Zitat (von kindle123):
Ein Vaterschaftstest wurde auf Wunsch von ihm gemacht, die Vaterschaftsanerkennung ist auch schon durch. Nur jetzt fängt er an das er ein gemeinsames Sorgerecht will, was wir eigentlich schon vor der Geburt geklärt hatten das dass alleinige bei mir bleibt.

Das gemeinsame Sorgerecht von Mutter und Vater ist der Normalfall, alles andere die Ausnahme.
Zitat:
Jetzt haben wir nächsten MIttwoch einen Termin beim Jugendamt da will er das ich eine Sorgerechtserklärung unterschreibe das er das Kind am Wochenende gleich mitnehmen kann er lebt 80km entfernt von uns und ich traue ihm die korrekte Pflege des Kindes gar nicht zu da er keine Erfahrungen mit Babys hat, und nur alle paar Wochen für eine Stunde vorbei kommt um sie zu sehen.

Das mag sein, hat aber überhaupt nichts mit dem gemeinsamen Sorgerecht zu tun.
Zitat:

Für sie ist er ja noch keine richtige bezugs person. Meine große Sorge ist nun das er nun das alleinige Sorgerecht einklagt um sie mir ganz weg zunehmen.

Das wird nur in extremen Ausnahmefällen gelingen, dann wenn die Mutter überhaupt nicht in der Lage ist, das Sorgerecht ordentlich auszuüben.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38481 Beiträge, 14013x hilfreich)

Wenn die Mutter nicht der Sorgerechtserklärung zustimmt, dann wird der Vater klagen und gewinnen. Dann hängt sie auch noch auf seinen Anwalts- und Gerichtskosten, auch wenn sie Verfahrenskostenhilfe bekommt. Und selbst wenn sie das alleinige Sorgerecht bekommt, das hat doch gar nichts mit dem Umgangsrecht zu tun. Darauf haben Kind und Vater einen Anspruch! Und, auch wenn der Vater das Kind bei Dir sieht, solltest Du nicht immer dabei sein. Da ist er dann natürlich unsicher. Wie soll der Vater denn den Umgang lernen, wenn da immer jemand dabei ist? Umgang mit Kindern lernt man nun mal nur, indem man mit ihnen umgeht. Und wenn er sie ungeschickt hält, sie anfängt zu weinen, dann muss er sich überlegen, wie er sie besser hält. Wenn Du dann sofort hinzugestürzt kommst, ihm das Kind aus dem Arm nimmst, so wird das nichts. Gib den beiden eine Chance und erkenne, dass das nichts mit Großzügigkeit deinerseits zu tun hat, sondern dass es sich um ein grundgesetzlich garantiertes Eltern/Kindrecht handelt, welches der Papa da wahrnimmt.

wirdwerden

2x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
dessteffal
Status:
Schüler
(181 Beiträge, 72x hilfreich)

Hallo,
einen wichtigen Punkt füg ich nochmal an:
Den 13.+14. Lebensmonat Elterngeld gibt es nur für Alleinerziehende mit alleinigem Aufenthaltsbestimmungsrecht. Demnach kann das gemeinsame Sorgerecht hier Probleme geben, insbesondere weil die 2 Partnermonate verfallen, wenn er eh nicht beim Kind wohnt.
Bedeutet, dass dir dadurch unter Ümständen ein deutlicher Betrag verlohren geht.
Aus meiner Erfahrung überzeugt das viele Väter mit dem Sorgerecht zu warten bis das Kind 15 Monate alt ist.

Vg

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
fb469943-14
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)

@ dessteffal vollkommener Blödsinn- dass hab ich ja noch nie gehört geschweige denn von jemanden gesagt bekommen

wir haben beide das Sorgerecht und auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht
aber Kindsvater wohnt nicht bei mir und unserem Sohn

habe Elterngeld für 13.+14. Monat bekommen weil solange man alleine wohnt+ Kind(er) (ohne den Vater eventuell aber auch Mutter des Kindes )- als Alleinerziehend gilt

PS Das nur mal zur Korrektur des obigen Beitrags

dem TE kann ich nur sagen, Umgangsrecht hat nichts mit dem Sorgerecht zu tun.

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
dessteffal
Status:
Schüler
(181 Beiträge, 72x hilfreich)

Dann hast du vielleicht einfach glück gehabt und bist durchgerutscht!
Aus meinem Bescheid kann ich dir sagen, dass 13+14. genau mit dieser Begründung abgelehnt wurde.

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Künstlerin
Status:
Schüler
(221 Beiträge, 105x hilfreich)

Bei mir war das auch noch so, wurde aber inzwischen vom Gesetzgerber geändert (ich glaube vor einem Jahr)...

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zu der Antwort 10

Was bitte hat der möglicherweise richtige Beitrag jetzt mit den beiden Problemen von Kindle (Umgangsrecht und gem. Sorgerecht) zu tun? Und wieso sollte das die Entscheidung des Vaters beeinflussen.

Ich denke, es ist schwer genug Kindle das gem. Sorgerecht zu vermitteln und ebenso schwer, den Vater davon zu überzeugen, dass es möglicherweise für das Kind nicht das Beste ist, wenn er es jetzt schon alleinverantwortlich für einige Zeit zu sich nimmt.

Wir Männer aber auch die Frauen können doch immer alles, sogar Billy-Regale aufbauen.

Ich denke, man sollte nicht noch weitere Nebenkriegsschauplätze eröffnen.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
dessteffal
Status:
Schüler
(181 Beiträge, 72x hilfreich)

@Sir Berry
Das hat insofern damit zu tun, da es meinem (veralteten )Wissen nach eben eine Konsequenz wäre, wenn das Sorgerecht vor dem kompletten Elterngeldbezug gemeinsam ausgeübt wird. Daher sollte man sich vorher darüber informieren!

Schließlich geht es dabei um eine Einkommensquelle de Mutter, die ja auch das Kind mitabsichert. Das sollte dem Vater nicht einfach egal sein. Da ist das Argument "können wir mit dem Sorgerecht bitte warten, bis EG komplett gezahlt wurde, weil ich bekommt deswegen xy € weniger. (Dadurch wäre ich auf mehr Betreuungsunterhalt durch dich angewiesen" durchaus wichtig.

Das sich hier die Bedingungen im Sommer 2015 geändert haben, hab ich gerade erst gesehn. Davor wäre mein Beitrag durchaus wichtig gewesen!

-- Editiert von dessteffal am 16.12.2017 18:15

3x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Jana79123
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 9x hilfreich)

Hi,

mir geht es genauso. Warum sollte ein Vater Sorgerecht bekommen, der sich nicht kümmert
oder verantwortungslos ist?!
Leider ist die Antwort immer nur dieselbe: Er kann es einfach beantragen.
Zieh Dir den faulen Zahn schnellstmöglich!

Alleiniges Sorgerecht bekommt er nicht, es sei denn, Du nimmst Drogen oder andere schlimme
Dinge. Oder das Jugendamt nimmt das Kind weg.

Du säugst Deine Tochter seit 2 Monaten, dann kann er sie nicht einfach mitnehmen! Er kann sie Dir
nicht vom Busen reißen Du bist nun mal die Mutter und Du musst Dich mehr sorgen, wenn
das Kind noch klein ist.

Ich gebe Dir drei Tipps:
- Mache immer Ruhe beim Jugendamt und sei vorbereitet. (Vielleicht willst Du mal das Aufenthalts-
bestimmungsrecht haben.) Von Anfang an!
- Sag dem Mann knallhart, was er darf und was nicht. (Immer mit Kindeswohl argumentieren.)
Die Männer spielen manchmal leider auch damit!
- Lass Dich nicht betutteln. Du bist die Mutter und Du machst Ruhe, egal wie sehr er was will und
wo sagt.


VG, Jana.

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Jana79123
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 9x hilfreich)

Sorry, noch ne Anmerkung zur 2. Antwort von Dir:

"für andere sachen interessiert er sich herzlich wenig gerade wenn sie krank ist oder sonst etwas anfällt"

Das kannst Du so nicht argumentieren. Es stimmt zwar, was Du sagst, aber er muss diese Sätze vor dem Jugendamt sprechen. Am Besten Du holst Dir das Protokoll dazu auch noch.

Du musst ihn halt gut einschätzen können ... wird er dazu lernen wollen, oder schickaniert er. Das musst Du heraus bekommen! Wenn Du es nicht weißt (das ist eben diese Unsicherheit), dann nimm seine Aussagen zu Deinen Freunden mit. Die sagen Dir wie er tickt, wenn Du mit den Gedanken nur beim Kind bist.
Und dann mache einen Schlachtplan.

"Ich bin die Mutter. Ich darf nicht unsicher sein!" ..... Mindestens 200000 mal aufsagen!

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Jana79123
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 9x hilfreich)

Zitat (von kindle123):
Mir geht es nur darum das er nicht versteht das er ein Kind mit 9 wochen nicht einfach für ein paar stunden mitnehmen kann und das nach zahlreichen Gesprächen


Um gegen zu halten müsstest Du hier argumentieren,
dass Du gerne zu dem Ex-Mann mitkommst, dass er das Kind auch über das Wochenende
betreuen kann. Dann muss er nämlich ZAHLEN, die meisten Männer schreckt das ab und
Du hast wieder Ruhe.

Klebe Dir die Zettel mit den nervenden Fragen an die Wand in der ganzen Wohnung und versuche,
darauf souverän zu reagieren, dass Du es im Falle des Eintretens sofort schlagfertig kannst.
Wenn Du so einen Ex hast, der immer versucht, mit Druck alles zu erreichen, ist das eine gute
Überlebenstechnik.

2x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
fb527423-28
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 1x hilfreich)

Einfach traurig, dass die Gesellschaft schon so weit ist, dass einfach willkürlich Kinder gezeugt werden ohne, dass man die Voraussetzungen dafür geschaffen hat. Schon einmal überlegt, wie sich das Kind fühlt, wenn es nicht zusammen mit Mama und Papa in einer stabilen Familie aufwachsen darf? Solche Leute wie Sie sind kein Vorbild. Sie werden ihrem Kind beibringen, dass man seinen eigenen Egotrip fahren kann ohne Rücksichtnahme auf Verlust.

-- Editiert von Moderator am 07.10.2019 18:35

1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32278 Beiträge, 5676x hilfreich)

Zitat (von fb527423-28):
Einfach traurig,
dass du deine Predigt an einen solch uralten Beitrag hängst.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

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