Kapitalerträge als einzige Einkommensquelle- Grundfreibetrag?

8. Dezember 2017 Thema abonnieren
 Von 
JlNxTonic
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kapitalerträge als einzige Einkommensquelle- Grundfreibetrag?

Hallo,
2017 habe ich bisher (so wird es bis Jahresende auch bleiben) Einkünfte aus Kapitalerträgen (bereits nach Verrechnung mit Verlusten) in Höhe von 72 461 Euro erzielt.
Darauf wurden 20 160 Euro Abgeltungssteuer inklusive Kirchensteuer und Soli gezahlt.
Zu Beginn des Jahres hatte ich noch eine NV-Bescheinigung bei der Bank hinterlegt, diese hab ich im Laufe des Jahres aber zurückgezogen. Die Bank hat dann auch direkt alle bisherigen Gewinnen nachversteuert.

Die Kapitalerträge sind 2017 meine einzige "Einkommens"quelle, ich habe also keinerlei Einkünfte erzielt, auf die man Einkommensteuer zahlt.

Jetzt ist meine Frage, ob der Steuergrundfreibetrag für die Einkommenssteuer auch für die Kapitalerträge gilt, also ob quasi auf die ersten 8820 Euro keine Steuern gezahlt werden müssten (Dazu noch der Sparerpauschbetrag von 800 Euro).
Wie gesagt ich hatte mal eine NVB, die musste ich dann ja natürlich widerrufen und dann wurden auch die Erträge nachversteuert, die bisher den Grundfreibetrag noch nicht überschritten hatten.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47632 Beiträge, 16837x hilfreich)

Zitat:
Jetzt ist meine Frage, ob der Steuergrundfreibetrag für die Einkommenssteuer auch für die Kapitalerträge gilt,


Man hat die Wahl zwischen der Abgeltungssteuer in Höhe von 25% für alle Kapitaleinkünfte, die 801€ übersteigen oder einer Versteuerung nach dem normalen Einkommensteuertarif, bei dem dann der Grundfreibetrag berücksichtigt wird.

Auf ein zu versteuernden Einkommen von 71.660€ würde eine Einkommensteuer in Höhe von 21.621€ anfallen im Vergleich zu 17.915€ reiner Abgeltungssteuer auf diesen Betrag. Bei der Einkommensteuer sind jedoch noch keine Sonderausgaben berücksichtigt. Je nach tatsächlicher Höhe der Sonderausgaben (Sozialversicherungsbeiträge, Kirchensteuer usw.) liegt die tatsächliche Steuer wohl deutlich unter 21.621€. Ob man aber auf weniger als 17.915€ kommt, mag ich doch bezweifeln.

Man kann natürlich gerne eine Einkommensteuererklärung abgeben, da das Finanzamt die Günstigerprüfung automatisch durchführt.

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#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32886 Beiträge, 17271x hilfreich)

Man kann natürlich gerne eine Einkommensteuererklärung abgeben, da das Finanzamt die Günstigerprüfung automatisch durchführt. Automatisch? Wenn ich recht informiert bin, muß man das ausdrücklich beantragen, d. h., an der richtigen Stelle einen Haken setzen.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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