Hallo miteinander,
die Mehrheit der Wohngemeinschaft hat einen gemeinsamen Abstellplatz am Entleer Tag beschlossen und verbietet es mir nun mein Mülleimer abzustellen wo ich will. Natürlich stört mein Abstellplatz weder eine Einfahrt noch ist es direkt vor einem Fenster! Es ist ein öffentlicher Gehweg und behindert keine Fußgänger! Haben die das Recht mir zu verbieten mein Mülleimer abzustellen wo ich will?
-- Editiert von Moderator am 08.12.2017 17:19
-- Thema wurde verschoben am 08.12.2017 17:19
Mülleimer Gehweg abstellung
7. Dezember 2017
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Frage vom 7. Dezember 2017 | 16:37
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Mülleimer Gehweg abstellung
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#1
Antwort vom 7. Dezember 2017 | 16:42
Von
Status: Weiser (17007 Beiträge, 5896x hilfreich)
Nein, du musst dich nur an das halten was in eurer Gemeinde/Stadt vorgeschrieben ist. Die WG kann nicht über den Gehweg bestimmen.ZitatHaben die das Recht mir zu verbieten mein Mülleimer abzustellen wo ich will? :
#2
Antwort vom 7. Dezember 2017 | 16:48
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Lieben Dank
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#3
Antwort vom 7. Dezember 2017 | 16:48
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Lieben Dank
#4
Antwort vom 7. Dezember 2017 | 17:14
Von
Status: Richter (8412 Beiträge, 3774x hilfreich)
Zitat:die Mehrheit der Wohngemeinschaft hat einen gemeinsamen Abstellplatz am Entleer Tag beschlossen und verbietet es mir nun mein Mülleimer abzustellen wo ich will.
Schließe mich Laie an, aber diese augenscheinlich lächerlichen Animositäten haben - aus der Erfahrung - oft einen Hintergrund. Geht es tatsächlich nur darum, dass du Tonne anderswo an die Straße stellst als es die Mitbewohner das beschlossen haben??
#5
Antwort vom 7. Dezember 2017 | 19:12
Von
Status: Unbeschreiblich (120295 Beiträge, 39867x hilfreich)
Die Frage hat ja nun 0,0 mit Baurecht zu tun ...
ZitatHaben die das Recht mir zu verbieten mein Mülleimer abzustellen wo ich will? :
Im WEG Recht können auch solche Beschlüsse durchaus für die WEG-Mitglieder bindend sein.
DIe Frage wäre daher, meint man eine WEG (Wohnungseigentümergemeinschaft) oder tatsächlich eine Wohngemeinschaft?
#6
Antwort vom 8. Dezember 2017 | 12:46
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Wohneigentümer Gemeinschaft ist damit gemeint, tut mir leid das ich im Baurecht gelandet bin! War nicht meine Absicht, wollte nur eine sachliche Auskunft, danke!
#7
Antwort vom 8. Dezember 2017 | 13:14
Von
Status: Weiser (17007 Beiträge, 5896x hilfreich)
= WGZitatdie Mehrheit der Wohngemeinschaft :
= WEGZitatWohneigentümer Gemeinschaft ist damit gemeint, :
#8
Antwort vom 8. Dezember 2017 | 17:22
Von
Status: Unbeschreiblich (120295 Beiträge, 39867x hilfreich)
ZitatWohneigentümer Gemeinschaft ist damit gemeint, :
Dann müsste man mal den Wortlaut des Beschlusses kennen um darüber sinnvoll zu diskutieren.
#9
Antwort vom 8. Dezember 2017 | 17:31
Von
Status: Lehrling (1531 Beiträge, 917x hilfreich)
ZitatIm WEG Recht können auch solche Beschlüsse durchaus für die WEG-Mitglieder bindend sein. :
DIe Frage wäre daher, meint man eine WEG (Wohnungseigentümergemeinschaft) oder tatsächlich eine Wohngemeinschaft?
Sorry, aber wo der TS seine Mülltonne AUSSERHALB des gemeinschaftlichen Grundstücks hinstellt geht die WEG schlicht und ergreifend einen feuchten ...... an. Hierzu hat sie auch keinerlei Beschlusskompetenz.
#10
Antwort vom 8. Dezember 2017 | 19:40
Von
Status: Senior-Partner (6438 Beiträge, 2318x hilfreich)
Zitat:Sorry, aber wo der TS seine Mülltonne AUSSERHALB des gemeinschaftlichen Grundstücks hinstellt geht die WEG schlicht und ergreifend einen feuchten
Soll dies auch dann gelten wenn der Standort der Mülltonne den Zugang / die Zufahrt vom Bürgersteig beispielsweise durch Kinderwagen o.ä. auf das Grundstück erschwert / beeinträchtigt ?
Ich denke mir die Wohneigentümer Gemeinschaft wird einen bestimmten Grund für ihren Beschluss gehabt haben.
#11
Antwort vom 8. Dezember 2017 | 20:43
Von
Status: Lehrling (1531 Beiträge, 917x hilfreich)
Zitat:Zitat:Sorry, aber wo der TS seine Mülltonne AUSSERHALB des gemeinschaftlichen Grundstücks hinstellt geht die WEG schlicht und ergreifend einen feuchten
Soll dies auch dann gelten wenn der Standort der Mülltonne den Zugang / die Zufahrt vom Bürgersteig beispielsweise durch Kinderwagen o.ä. auf das Grundstück erschwert / beeinträchtigt ?
Ich denke mir die Wohneigentümer Gemeinschaft wird einen bestimmten Grund für ihren Beschluss gehabt haben.
Nochmal, wo der TS seine Tonne auf dem öffentlichen Gehweg (der TS schreibst selbst: "Es ist ein öffentlicher Gehweg und behindert keine Fußgänger!") abstellt ist sein Sache. Darüber zu bestimmen hat die Gemeinschaft keine Beschlusskompetenz (die WEG kann auch nicht bestimmen vor welchem Haus oder in welcher Strasse Du dein Auto abstellen darfst).
#12
Antwort vom 8. Dezember 2017 | 22:32
Von
Status: Unbeschreiblich (120295 Beiträge, 39867x hilfreich)
ZitatSorry, aber wo der TS seine Mülltonne AUSSERHALB des gemeinschaftlichen Grundstücks hinstellt geht die WEG schlicht und ergreifend einen feuchten :
Da wäre ich mir nicht so sicher.
Kann ja durchaus sein, das es das es da eine Satzung (Gemeinde, Versorger) gibt.
Und wer sagt, das es außerhalb des gemeinschaftlichen Grundstücks wäre?
#13
Antwort vom 8. Dezember 2017 | 23:07
Von
Status: Lehrling (1531 Beiträge, 917x hilfreich)
ZitatKann ja durchaus sein, das es das es da eine Satzung (Gemeinde, Versorger) gibt. :
Klar kann das sein, aber dann hat die WEG trotzdem nichts dazu zu beschließen ;-)
ZitatUnd wer sagt, das es außerhalb des gemeinschaftlichen Grundstücks wäre? :
Ganz einfach, der TS sagt das. "Es ist ein öffentlicher Gehweg und behindert keine Fußgänger!"
#14
Antwort vom 8. Dezember 2017 | 23:39
Von
Status: Unbeschreiblich (120295 Beiträge, 39867x hilfreich)
ZitatGanz einfach, der TS sagt das. "Es ist ein öffentlicher Gehweg :
Dir ist schon bekannt, das ein ein öffentlicher Gehweg durchaus über das WEG Grundstück führen kann? Sowohl als echter öffentlicher Gehweg und auch als "öffentlicher Gehweg"?
Zitatund behindert keine Fußgänger!" :
Ist nur die Ansicht des TE ...
Eventuell hat ja jemand eine Unterlassung / Abmahnung ausgesprochen?
ZitatKlar kann das sein, aber dann hat die WEG trotzdem nichts dazu zu beschließen ;-) :
Das ist ja die Frage. Eventuell wird /wurde die WEG ja aufgefordert dafür Sorge zu tragen das alle Tonnen der WEG an einem Punkt stehen? Beschluss wäre dann "Aufstellung am Punkt X" gewesen?
#15
Antwort vom 9. Dezember 2017 | 08:54
Von
Status: Lehrling (1531 Beiträge, 917x hilfreich)
Zitat:
Eventuell hat ja jemand eine Unterlassung / Abmahnung ausgesprochen?
Kann nur ein Gericht, und davon war bisher nicht die Rede.
Zitat:
Das ist ja die Frage. Eventuell wird /wurde die WEG ja aufgefordert dafür Sorge zu tragen das alle Tonnen der WEG an einem Punkt stehen? Beschluss wäre dann "Aufstellung am Punkt X" gewesen?
Eventuell sollte man sich vielleicht einfach auf die bekannten Fakten beschränken, anstatt hier immer neue "eventuell" zu erfinden nur um eine einmal eingeschlagene Richtung zu rechtfertigen?
Aber vielleicht ist ja auch ........ oder vielleicht ......... vielleicht ist auch nur dem ein oder anderen nicht klar war er NICHT zu bestimmen hat?
#16
Antwort vom 9. Dezember 2017 | 14:50
Von
Status: Unbeschreiblich (120295 Beiträge, 39867x hilfreich)
ZitatKann nur ein Gericht, und davon war bisher nicht die Rede. :
Das ist schlich falsch. Jeder normale Bürger darf dies.
ZitatEventuell sollte man sich vielleicht einfach auf die bekannten Fakten beschränken :
Ok, Fakten.
Fakt ist, das
- wir nicht wissen was der TE unter "öffentlicher Gehweg" versteht
- einige andere wichtige Fktoren unbekannt sind
- diese Aussage
deshalb schlicht falsch istZitatDarüber zu bestimmen hat die Gemeinschaft keine Beschlusskompetenz :
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