Hallo,
aktueller Fall:
EFH mit 2 Wohneinheiten,
Wohnung 1 - Mutter mit Wohnrecht
Wohnung 2 - Kind als Eigentümer
Haus wurde gebaut als EFH mit Wohneinheit 2 für die damaligen Eltern im Dachgeschoss
Lebensgefährte der Mutter möchte mit in Wohnung 1 einziehen.
Es gibt keine Miete die Gezahlt wird.
Was muss hier bedacht werden ?
GEZ etc.
bin für Hinweise dankbar
EFH mit 2 Wohneinheiten Wohnrecht und Einzug Lebenspartner
5. Dezember 2017
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Frage vom 5. Dezember 2017 | 19:50
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
EFH mit 2 Wohneinheiten Wohnrecht und Einzug Lebenspartner
Probleme mit der Immobilie oder Miteigentümern?
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#1
Antwort vom 6. Dezember 2017 | 00:19
Von
Status: Lehrling (1531 Beiträge, 917x hilfreich)
ZitatEFH mit 2 Wohneinheiten, :
Wie geht das denn? Einfamilienhaus mit 2 Wohnungen?
#2
Antwort vom 6. Dezember 2017 | 06:30
Von
Status: Master (4953 Beiträge, 2376x hilfreich)
ZitatWas muss hier bedacht werden ? :
Das Wohnrecht schließt nicht aus, das sich der Berechtigte auch an den Nebenkosten beteiligt.
ZitatGEZ :
Da Mutter eh schon einen eigenen Haushalt führt, spielt das keine Rolle. Sollte jedoch beide Haushalte als ein Haushalt bisher angemeldet sein, sollte man sich Gedanken machen, wenn es aufkommt zahlt man nach.
ZitatHaus wurde gebaut als EFH mit Wohneinheit 2 für die damaligen Eltern im Dachgeschoss :
Wird wohl wie man früher es als Einliegerwohnung bezeichnet hatte sein, also Bau vor 2001.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 6. Dezember 2017 | 07:41
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Das Haus ist aus den 70ern.
Ob das Dachgeschoss als Einliegerwohnung geplant wurde kann ich aktuell nicht beantworten.
Mit was für Nachzahlungen muss gerechnet werden. ?
Kenne mich damit absolut nicht aus
#4
Antwort vom 6. Dezember 2017 | 18:36
Von
Status: Beginner (67 Beiträge, 35x hilfreich)
Zitat:
Mit was für Nachzahlungen muss gerechnet werden. ?
Kenne mich damit absolut nicht aus
Doch nur von den Versorgern ( Gas, Wasser....) , da diese verbrauchsabhängig sind. Evtl kann man noch nun doppelte Versicherungen über Bord werfen.
Und jetzt?
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