EFH mit 2 Wohneinheiten Wohnrecht und Einzug Lebenspartner

5. Dezember 2017 Thema abonnieren
 Von 
Gizmo123123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
EFH mit 2 Wohneinheiten Wohnrecht und Einzug Lebenspartner

Hallo,
aktueller Fall:

EFH mit 2 Wohneinheiten,
Wohnung 1 - Mutter mit Wohnrecht
Wohnung 2 - Kind als Eigentümer

Haus wurde gebaut als EFH mit Wohneinheit 2 für die damaligen Eltern im Dachgeschoss

Lebensgefährte der Mutter möchte mit in Wohnung 1 einziehen.
Es gibt keine Miete die Gezahlt wird.

Was muss hier bedacht werden ?
GEZ etc.

bin für Hinweise dankbar

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12321.10.2020 15:11:31
Status:
Lehrling
(1531 Beiträge, 917x hilfreich)

Zitat (von Gizmo123123):
EFH mit 2 Wohneinheiten,

Wie geht das denn? Einfamilienhaus mit 2 Wohnungen?

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#2
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von Gizmo123123):
Was muss hier bedacht werden ?

Das Wohnrecht schließt nicht aus, das sich der Berechtigte auch an den Nebenkosten beteiligt.
Zitat (von Gizmo123123):
GEZ

Da Mutter eh schon einen eigenen Haushalt führt, spielt das keine Rolle. Sollte jedoch beide Haushalte als ein Haushalt bisher angemeldet sein, sollte man sich Gedanken machen, wenn es aufkommt zahlt man nach.
Zitat (von Gizmo123123):
Haus wurde gebaut als EFH mit Wohneinheit 2 für die damaligen Eltern im Dachgeschoss

Wird wohl wie man früher es als Einliegerwohnung bezeichnet hatte sein, also Bau vor 2001.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Gizmo123123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Das Haus ist aus den 70ern.
Ob das Dachgeschoss als Einliegerwohnung geplant wurde kann ich aktuell nicht beantworten.
Mit was für Nachzahlungen muss gerechnet werden. ?
Kenne mich damit absolut nicht aus

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
nonjura
Status:
Beginner
(67 Beiträge, 35x hilfreich)

Zitat (von Gizmo123123):

Mit was für Nachzahlungen muss gerechnet werden. ?
Kenne mich damit absolut nicht aus


Doch nur von den Versorgern ( Gas, Wasser....) , da diese verbrauchsabhängig sind. Evtl kann man noch nun doppelte Versicherungen über Bord werfen.

Signatur:

Das ist kein juristischer Rat. Ich gebe nur meine Erfahrung weiter.

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