Studentenappartement Wasserschaden (Entstandene Kosten durch Auszug/Umzug)

4. Dezember 2017 Thema abonnieren
 Von 
derStudent_
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Studentenappartement Wasserschaden (Entstandene Kosten durch Auszug/Umzug)

Hallo,

ich habe ein Problem und da ich mich rechtlich leider garnicht mit den Pflichten/Rechten auskenne wollte ich mir hier erkundigen.

Die Wohnungen unseres Studentenwohnheimes sind von Privatleuten gekauft und werden durch einen Immobilienservice verwaltet (also Hausmeisterarbeiten, Vermittlung der Wohnungen).

Mitte September trat in unserem Studentenwohnheim ein Wasserschaden in den Wohnungen über mir auf (1. Stock, ich wohne im EG). Kurz darauf wurde durch Firmen ebenfalls der Wasserschaden bei mir festgestellt, das Wasser ist durch die Wände nach unten zu mir bis in den Boden gezogen, es musste also schnell entkernt und getrocknet werden.

Ich wurde also innerhalb von 2 Wochen mehr oder weniger auf die Straße gesetzt, ich habe einen Auszugstermin bekommen und musste mich selbsttändig um einen Wohnungsersatz kümmern, hilfe für den Umzug wurde mir nicht angeboten, lediglich der Besitzer der Wohnung hat mir angeboten meine Sachen bei ihm unterzustellen. Müsste aber der Vermieter oder der Immobilienservice sich nicht um eine Ausweichwohnung kümmern?

Nun musste ich inzwischen 3 mal umziehen (musste ca. 40 km wegziehen von der FH, da ich in der Umgebung keine freie Wohnung gefunden habe, geschweige denn einen Vermieter der mich für einen Zeitraum von ca. 2 Monaten aufnehmen würde). Die von dem Service genannten Renovierungsfristen von 6-8 Wochen nicht eingehalten werden konnte. Das frisst mir als Student natürlich ein Loch ins Portomonaie (Umzugskosten, Spritkosten)denn ich bekomme lediglich die Mietkosten erstattet.

Ist das alles rechtens seitens des Vermieters/Immobilienservice?
Ich habe bis jetzt keinen genauen Wiedereinzugstermin und muss quasi von Woche zu Woche schauen wo ich untergebracht werden kann, ich finde sowas eine frechheit.

Ich habe lediglich eine Haftpflichtversicherung.

Nachtrag: Und muss ich die GEZ kosten zahlen wenn ich garnicht in der Wohnung lebe?

Ich hoffe ihr koennt mir hier weiterhelfen,

Mit freundlichen Grüßen,
Peter



-- Editiert von derStudent_ am 04.12.2017 19:31

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Als Student können SIe einen Beratungsschein bei Gericht beantragen und dann zu einem Anwalt Ihrer Wahl gehen und sich dort beraten lassen, das halte ich hier für notwendig.

Ob Ihnen eine Erstattung zusteht hängt von vielen Faktoren ab, zu allererst: Haben Sie irgendwas unterschrieben? Wie wurde Ihnen der Auszug nahegelegt, was wurde Ihnen angeboten?

Ich würde meinen evtl für den ersten Umzug eine Entschädigung, aber alles andere wohl eher nicht, aber ich kann das vom Sofa aus nicht beurteilen, zumal hier wesentliche Informationen fehlen. Warum sind Sie nicht in ein Hotel gegangen? Das Ding schreit geradezu nach einem Anwalt ;)

GEZ müssen Sie zahlen, wenn Sie noch dort gemeldet sind.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
derStudent_
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

vielen dank das hilft mir schon mal weiter, den Beratungssschein werde ich mir holen da ich wie gesagt von der Materie keine Ahnung habe.

Ich habe nix unterschrieben, Informationen zum Ablauf habe ich nur spärlich und meiner Meinung nach sehr unprofessionell bekommen. Ein hotel habe ich mir nicht genommen da ich gehört habe das ich die Kosten nur erstattet bekomme wenn ich eine Hausrat habe.

Der Auszug wurde mir nicht nahegelegt, nur musste ich sehr schnell (10 Tage nach Information) die Wohnung verlassen, hätte ich durch Glück nicht eine bleibe gefunden müsste ich wohl auf der Straße leben ;) ! Ich erhalte lediglich die Mietkosten zurück, eine alternative bleibe habe ich nicht bekommen und die Frist in der renoviert werden sollte ist schon überschritten... schon sehr ärgerlich!

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat (von derStudent_):
Der Auszug wurde mir nicht nahegelegt, nur musste ich sehr schnell (10 Tage nach Information) die Wohnung verlassen, hätte ich durch Glück nicht eine bleibe gefunden müsste ich wohl auf der Straße leben ;) ! Ich erhalte lediglich die Mietkosten zurück, eine alternative bleibe habe ich nicht bekommen und die Frist in der renoviert werden sollte ist schon überschritten... schon sehr ärgerlich!


Sie werden da ja wohl ein Schriftstück in die Hand gedrückt bekommen haben? Alles zusammen sammeln, den Beratungsschein beim Gericht beantragten (wird direkt ausgestellt bei Beantragung) und dann flugs zum Fachmann für Mietrecht.

1x Hilfreiche Antwort

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