Habe ich endlich mal Anspruch auf ein Niederlassungsrrlaubnis.

4. Dezember 2017 Thema abonnieren
 Von 
fb479763-42
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Habe ich endlich mal Anspruch auf ein Niederlassungsrrlaubnis.

Sehr geehrten Damen, sehr geehrten Herren, ich habe folgende Situation.

Im September 2009 bin ich nach Deutschland zum Studium(Bayern) gekommen.
Bis September 2016 habe ich studiert(ein studienwechsel lag dazwischen)

=7 Jahre studentisches befristetes Aufenthaltserlaubnis

Jetzt bin ich seit 09.2016 berufstätig und besitze eine blaue Karte.

Jetzt stelle ich mir die Frage ob ich bereits jetzt Anspruch auf ein Niederlassungserlaubnis habe (8 Jahre hier+ blaue Karte & deutsches Studium)
ODER
Im nächsten Herbst (2 Jahre der blauen Karte)

ODER
Erst in 4 Jahren (man muss ja 60 Monate Rentenversicherung zahlen)

Vielen Dank im Voraus,
Viele Grüße,
Alex


P.s.oder habe ich sogar Anspruch auf die Staatsangehörigkeit??

-- Editiert von fb479763-42 am 04.12.2017 16:27

-- Editiert von fb479763-42 am 04.12.2017 16:32

Notfall?

Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Ausländerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Ausländerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Antananarivo85
Status:
Beginner
(130 Beiträge, 29x hilfreich)

Zitat (von fb479763-42):
Jetzt stelle ich mir die Frage ob ich bereits jetzt Anspruch auf ein Niederlassungserlaubnis habe

Mit einer Blauen Karte EU und mindestens B1 Deutschkenntnissen kann man nach 21 Monaten eine NE bekommen, wenn man auch entsprechend in die Rentenversicherung eingezahlt hat. Ohne Sprachnachweis gibt es die NE frühestens nach 33 Monaten Blaue Karte + Rentenversicherung. Das sollte aber immer noch schneller gehen, als mindestens 60 Monate Rentenversicherung nachzuweisen und dann nach § 9 eine NE zu beantragen.

Zitat (von fb479763-42):
oder habe ich sogar Anspruch auf die Staatsangehörigkeit??


Für die Einbürgerung ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel notwendig, dieser sollte also zuerst angestrebt werden. Ob dann die 8 Jahre rechtmäßiger Voraufenthalt schon erreicht sind hängt etwas vom Wohnort ab, denn Sachsen und Bayern haben ihre eigene Interpretation zur Anrechnung von Aufenthaltszeiten zu Studienzwecken (heißt: rechnen diese i.d.R. nicht an).

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32911 Beiträge, 17281x hilfreich)

Für die Einbürgerung ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel notwendig, dieser sollte also zuerst angestrebt werden. Nö, ist er nicht. Die blaue Karte reicht.
Ob dann die 8 Jahre rechtmäßiger Voraufenthalt schon erreicht sind hängt etwas vom Wohnort ab Anders gesagt: Außerhalb von Bayern und Sachsen können Sie einen Einbürgerungsantrag stellen.

-- Editiert von muemmel am 08.12.2017 22:25

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.326 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen