Gegneriche KfZ versicherung zahlt Mwst nicht

3. Dezember 2017 Thema abonnieren
 Von 
fb479713-45
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)
Gegneriche KfZ versicherung zahlt Mwst nicht

Zum Fall: Ich bin selbstständig. Aauf der Arbeit ist mir in meinen parkenden Transporter ein LKW rein gefahren. Mein KfZ habe ich daraufhin in meine Fachwerkstatt gebracht. Es wurde ein Gutachten erstellt und habe einen Leihwagen bekommen. Ausserdem wollte die Werkstatt eine Abtretungserklärung zur Schadensregulierung bekommen die ich dann auch unterschrieben habe.
Die Werkstatt hat die ganze Arbeit der Schadensregulierung mit der gegnerichen KfZ Versicherung abgewickelt und mein KfZ wurde repariert.
Nun sendet mir die Werkstatt eine Rechnung von rund 1050,-€ mit der Begründung, dass die Versicherung die Beträge in Form der Mwst aus Reparaturrechnung, Mietwagenrechnung und die Mwst aus Sachverständigenkosten nicht zahlt.
Meine Frage: Ich bin eindeutig nicht Schuld. Muss ich die Rechnung bezahlen? Wie kann es sein das die gegneriche Versicherung die Mwst einfach nicht zahlt? Was kann ich tun? Ich hab nicht einfach mal so grad 1050,-۟brig

Wer den Schaden hat...?

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120324 Beiträge, 39872x hilfreich)

Zitat (von fb479713-45):
Wie kann es sein das die gegneriche Versicherung die Mwst einfach nicht zahlt?

Die zahlt nur den Schaden, zumehr ist sie nicht verpflichtet.
Und bei Unternehmern ist die Mwst in solchen Fällen (Schaden am Firmenwagen) logischerweise kein Schaden.



Zitat (von fb479713-45):
Was kann ich tun? Ich hab nicht einfach mal so grad 1050,-۟brig

Muss man dann halt irgendwie zwischenfinanzieren.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Rechtsanwalt Marc N. Wandt
Status:
Lehrling
(1169 Beiträge, 633x hilfreich)

Die USt-Voranmeldung für November ist kommende Woche fällig. Die Vorsteuer können Sie dann ziehen (ich gehe von Rechnungsstellung in 11/17 aus. Sie sollten also eigentlich das Geld haben, da sie es normalerweise abführen müssten. So reduziert sich Ihre USt-Zahlung entsprechend und Sie können die Werkstatt aus der Steuerersparnis bezahlen.

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#3
 Von 
fb479713-45
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Rechtsanwalt Marc N. Wandt):
Die USt-Voranmeldung für November ist kommende Woche fällig. Die Vorsteuer können Sie dann ziehen (ich gehe von Rechnungsstellung in 11/17 aus. Sie sollten also eigentlich das Geld haben, da sie es normalerweise abführen müssten. So reduziert sich Ihre USt-Zahlung entsprechend und Sie können die Werkstatt aus der Steuerersparnis bezahlen.


Nein habe ich nicht! Es wurde nichts abgeführt und ich habe seitens der gegnerischen Vers: nichts gehört und auch nichts des Sachverständigen, der Fachwerkstatt oder des Mietwagens. Ich werde einfach vor vermeindlich vollendete Sachverhalte gestellt.

Finde den Fehler...?!

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120324 Beiträge, 39872x hilfreich)

Zitat (von fb479713-45):
Finde den Fehler...?!

Der Fehler liegt der Schilderung nach darin, das ein Selbständiger nicht weis was ein "durchlaufender Posten" ist und wie das mit der Mehrwertsteuer funktioniert?
Oder das wichtige Details in der Schilderung fehlen.



Fangen wir mal bei Adam und Eva an:
Man hat doch eine Rechnung über die Reparatur erhalten? In der die Steuer ausgeweisen war?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

An den TE:
Wird das Fahrzeug gewerblich genutzt? Bist Du vorsteuerabzugsberechtigt?

Falls zweimal ja:
Du erhältst eine Rechnung von der Werkstatt, auf der die Mwst. ausgewiesen ist. Die Nettosumme wurde bereits von der Versicherung gezahlt, übrig bleibt nur die Mwst. Wenn Du diese Rechnung bei der monatlichen UST Voranmeldung berücksichtigst, bekommst Du die Mwst. vom Finanzamt zurück.
Wo ist dann das Problem mit der Zahlung an die Werkstatt?

Falls Du das nicht verstanden hast, wende Dich bitte an Deinen Steuerberater, denn dann fehlen Dir einige kaufmännische Grundlagen.

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#6
 Von 
R.M.
Status:
Bachelor
(3882 Beiträge, 2382x hilfreich)

Ergänzend:
Deine Schilderung (selbständig ... auf Arbeit ... Transporter) deutet darauf hin, dass Du i.d.R. vorsteuerabzugsberechtigt bist. Wahrscheinlich läuft der Transporter auch auf den Firmennamen. In diesem Fall ist die Versicherung berechtigt, die Mehrwertsteuer von der Schadenssumme abzuziehen. Die Vorsteuer holst Du Dir dann halt vom Finanzamt zurück.

Solltest Du wider Erwarten NICHT vorsteuerabzugsberechtigt sein, musst Du das der Versicherung mitteilen und gegebenefalls begründen. Die MwSt. wird dann ebenfalls erstattet.


-- Editiert von R.M. am 05.12.2017 13:16

Signatur:

lg.
R.M.

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#7
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13743 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

vielleicht sollte man nochmal klarstellen: Die Rechnung der Werkstatt ist etwas atypisch, sie beinhaltet nämlich nur die Umsatzsteuer. Daher kann sie komplett als Vorsteuer gezogen werden.

Nicht ganz sicher bin ich mir, ob eine solche Rechnung überhaupt zulässig ist. Ich wäre davon ausgegangen, dass die komplette Rechnung eingeht (und auch gebucht werden muss), und dabei unten ein bereits bezahlter Teil wieder abgezogen wird (ähnlich einer Anzahlungen).

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
fb479713-45
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von fb479713-45):
Finde den Fehler...?!

Der Fehler liegt der Schilderung nach darin, das ein Selbständiger nicht weis was ein "durchlaufender Posten" ist und wie das mit der Mehrwertsteuer funktioniert?
Oder das wichtige Details in der Schilderung fehlen.



Fangen wir mal bei Adam und Eva an:
Man hat doch eine Rechnung über die Reparatur erhalten? In der die Steuer ausgeweisen war?


Nein ich habe keine Rechnungen von Reparaturkosten, Mietwagen und Sachverständigen vorher erhalten. Ich krieg nur eine Rechnung das die geg. Versicherung die Mwst nicht übernimmt.

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#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120324 Beiträge, 39872x hilfreich)

Zitat (von fb479713-45):
Ich krieg nur eine Rechnung das die geg. Versicherung die Mwst nicht übernimmt.

Dann sollte man doch erst mal eine ordentliche Rechung fordern.
Oder beim Finanzamt schriftlich nachfragen, ob man so eine Rechung voll als Mwst. ziehen kann.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#10
 Von 
Ohadle
Status:
Schüler
(211 Beiträge, 77x hilfreich)

Komplettrechung von der Werkstatt einfordern

Buchen wie hier beschrieben

https://www.rechnungswesen-portal.de/Fachinfo/Umsatzsteuer/Unfallschaden-Schadensersatz-buchen.html

oder einfach dem Steuerberater geben :)


-- Editiert von Ohadle am 08.12.2017 11:21

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