Mängel in der Wohnung! Vermieter reagiert nicht wirklich

3. Dezember 2017 Thema abonnieren
 Von 
7up
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 1x hilfreich)
Mängel in der Wohnung! Vermieter reagiert nicht wirklich

Guten Tag,

ich habe ein paar Mängel in meiner Wohnung. In dieser Wohnung wohne ich nun ca 1 Jahr. Leider sind im letzten halben Jahr soviele Mängel aufgetreten und dem Vermieter scheint es null zu interessieren wollte deshalb mal wissen ob jemand solche erfahrunen schon gemacht hat und ob es an der Zeit ist mal ein Anwalt aufzusuchen eine Rechtsschutz habe ich dafür.

Mängel im Bad

Seid knapp 6 Monaten regnet es durch meine Lüftung rein dieses habe ich auch bemängelt und es war auch mal ein Sanitär Techniker da vor 2 Monaten dieser meinte aber es sei Kondenswasser und völlig normal nur komisch das es nur durch den Lüfter tropft wenn es regnet habe dann meine Vermieterin angerufen mehrmals und diese wollte ein Dachdecker schicken aber nichts passiert. Dazu kommt es bildet sich immer mehr Schimmel in der Dusche da ich auch kein Fenster dort habe und der Lüfter meiner Meinung nach nicht hinterher kommt ich habe den Sänitär Techniker vorgeschlagen eine Dusche einzubauen ohne Dusch Vorhang weil dieser sind ja doch sehr Feuchtigkeit auf er wollte es mal mit meiner Vermieterin besprechen. Nun so seid 14 Tagen habe ich ein neues Problem und zwar ist im Bad ein Durchlauferhitzer für Warmwasser. Wenn man duscht äußert es sich so es ist zu kalt oder zu heiß um unter der Dusche zustehen das Wasser wechselt immer wieder und der Druck ist auch sehr schwach. Am Waschtisch hingegen ist alles normal. Der Sanitär Techniker hatte eine neue Brause angeschraubt und meint mehr kann er auch nicht machen.

Mängel im Schlafzimmer

Im Schlafzimmer habe ich 2 Veluxfenster aus Holz, die voll mit Schimmel sind. Ich lüfte jeden Tag ordentlich. Es ist schon Schwarz, ich muss zu geben beim Einzug habe ich darauf auch wenig geachtet ein Freund von mir hatte es sich mal angesehen und meine auch die Fenster sind einfach überholt, weil die Gummidichtungen auch schon rauskommen. Und an einigen Stellen im Fußboden kommt das Parkett ganz leicht hoch, ob da eventuell auch was arbeitet, an Feuchtigkeit wäre möglich, oder?

Ist dieses schon ein Fall für den Anwalt?

-- Editiert von 7up am 03.12.2017 16:45

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Zitat (von 7up):
Ist dieses schon ein Fall für den Anwalt?

Kommt darauf an.

Eine schrifliche Mängelmeldung (mit Zustellnachweis) mit Fristsetzung nach Datum und Ankündigung der Mietminderung, Selbstvornahme und Klage auf Beseitigung kann man entweder selbst verfassen oder für ein paar hundert EUR vom Anwalt.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Mängel unbedingt schriftlich melden auf dem Postweg und - wie HvS schon schrieb - den Zugangsnachweis nicht vergessen (zB EInwurf-Einschreiben).

Und das können SIe so schreiben wie gepostet:

Zitat:

Lieber VM

ich darf Sie bitten, nachstehend aufgeführte Mängel bis zum (14 Tage-Frist) zu beheben.

Badezimmer:

Seid knapp 6 Monaten regnet es durch meine Lüftung rein, der Techniker konnte hier keine Abhilfe schaffen, es regnet nach wie vor durch die Lüftung. Es kann sich auch nicht um Kondenzwasser auftreten, da es nur bei Regen festzustellen ist. Aufgrund der ständigen Feuchtigkeit ist es, trotz ausreichender Lüftung, bereits zu Schimmelbildung gekommen.

Der Durchlauferhitzer lässt sich nicht richtig einstellen, es gibt lediglich zwei Stufen, kalt oder heiß.

Schlafzimmer:

Die Holzveluxfenster schienen nicht richtig dicht zu sein, mittlerweile ist hier auch Schimmelbidlung zu beobachten. Die Dichtungen sind offensichtlich defekt.

An einigen Stellen im Fußboden kommt das Parkett ganz leicht hoch.

Mit freundlichen Grüßen

Der Mieter


Einem Anwalt würde ich vorerst die Sache nicht in die Hand geben, das tut noch nicht Not. Der Vermieter muss ja erst einmal aufgefordert werden, die Mängel zu beheben.




0x Hilfreiche Antwort

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