Zwei Gehälter für 1 Monat - sofort Lohnsteuerklasse 6 ?

2. Dezember 2017 Thema abonnieren
 Von 
Mark72
Status:
Beginner
(116 Beiträge, 15x hilfreich)
Zwei Gehälter für 1 Monat - sofort Lohnsteuerklasse 6 ?

Hallo,
ich werde für eine Monat zwei Arbeitgeber und zwei Gehälter erhalten. Beim alten AG (Zeitarbeit) habe ich Resturlaub, der für 1 Kalendermonat frei reicht. Beim neuen AG (Kunde, der mich übernimmt) arbeite ich aber durchgehend weiter. Beide AG sind damit einverstanden.
Ich weiß, dass ich mit zwei Gehältern in Lohnsteuerklasse 6 lande, aber gibt es hier nicht eine Übergangszeit? Gibt es vielleicht Sonderregelungen, wenn ich nicht den Arbeitsplatz, sondern von Zeitarbeit in eine Festanstellung wechsele?

MfG
Mark

Haben Sie sich versteuert?

Haben Sie sich versteuert?

Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32815 Beiträge, 17246x hilfreich)

aber gibt es hier nicht eine Übergangszeit? Nö. Ich weiß aber auch nicht, wo das Problem ist - in der Konstellation zahlt man durchaus zu wenig Steuer. Allerdings muß man die nach der Steuererklärung nachzahlen...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Mark72
Status:
Beginner
(116 Beiträge, 15x hilfreich)

Hallo,

das bedeutet, dass im Auszahlungsmonat erst mal die LStK 1 berechnet wird und dann bei der Steuererklärung nachversteuert wird?
Wird nur das eine doppelte Gehalt mit LStK 6 versteuert oder etwa beide Gehälter mit LStK 6 ?

MfG
Mark

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32815 Beiträge, 17246x hilfreich)

Wird nur das eine doppelte Gehalt mit LStK 6 versteuert Ja.
oder etwa beide Gehälter mit LStK 6 ? Nö - sonst würden Sie insgesamt ja zuviel Steuern zahlen.

-- Editiert von muemmel am 02.02.2019 15:43

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.598 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.827 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen