Vermieter A wohnt zusammen ua. mit Mieter B. in einem Mehrfamilienhaus. Dieses besteht aus 4 Einheiten, in einer wohnt der Mieter, in der nächsten B. und seine dritte Einheit ist gewerblich vermietet, die vierte in externem Besitz.
Darf A. nun dem B. wegen Eigenbedarf kündigen da A. aus der kleineren Wohnung in die vermietete von B. ziehen möchte da er mehr qm benötigt und zeitgleich die bisher bewohnte Wohnung veräussern möchte um mit dem Erlös die grössere Wohnung zu modernisieren?
Vermieter will kündigen wegen Eigenbedarf, darf er das?
Fragen zur Miete?
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Fragst du jetzt wieder als Vermieter oder bist du immer noch Mieter?
(Editiert)
-- Editiert von Moderator am 02.12.2017 18:30
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ZitatVermieter A wohnt zusammen ua. mit Mieter B. in einem Mehrfamilienhaus. Dieses besteht aus 4 Einheiten, in einer wohnt der Mieter, in der nächsten B. und seine dritte Einheit ist gewerblich vermietet, die vierte in externem Besitz. :
Darf A. nun dem B. wegen Eigenbedarf kündigen da A. aus der kleineren Wohnung in die vermietete von B. ziehen möchte da er mehr qm benötigt und zeitgleich die bisher bewohnte Wohnung veräussern möchte um mit dem Erlös die grössere Wohnung zu modernisieren?
Selbstverständlich darf der Vermieter wegen Eigenbedarf kündigen.
Also kündigen darf der Vermieter A. aber die grosse Frage ist ja, ob er damit erfolgreich den Mieter B. aus der Wohnung bekommt? A. steht in Zugzwang und kann keine Zeit verplempern. Mieter B. ist vermutlich auf Pharmazie oder illegale Substanzen unterwegs? Kann man B. der Behörde melden oder einfach auf Verdacht zum Eigenschutz einliefern lassen?
ZitatKann man B. der Behörde melden oder einfach auf Verdacht zum Eigenschutz einliefern lassen? :
Was soll das denn jetzt, geht es hier um Mietrecht, oder darum, dass du Angst um dein Leben hast? Aber so schnell wird in Deutschland niemand aufgrund einer böswilligen Verleumdung in die Psychiatrie eingeliefert.
Aber meine Frage ist noch nicht beantwortet: Mieter oder Vermieter?
In welcher Relation bewegt sich Ihre These? Welchen Unterschied macht es ob ich nun V. oder M. bin? Weist die Rechtsprechung etwa unterschiedliche Urteile auf ob nun ein V. oder M. klagt, [GELÖSCHT]
PS: Zensur ist typisch für das heutige Deutschland*lol*
NUR WENN ES AN BENEHMEN MANGELT
-- Editiert von clustermk am 02.12.2017 20:33
-- Editiert von Moderator am 03.12.2017 01:24
Zitat:PS: Zensur ist typisch für das heutige Deutschland*lol*
Typisch für das heutige Deutschland ist eher, dass jeder seinen Müll schreiben darf, egal wie abstrus es sein mag.
ZitatMieter B. ist vermutlich auf Pharmazie oder illegale Substanzen unterwegs? :
Und? Beides ist kein Kündigungsgrund.
ZitatKann man B. der Behörde melden :
Klar.
Zuvor sollte man sich noch im eigenen Interesse mit dem § 164 StGB (Falsche Verdächtigung) und den möglichen Konsequenzen beschäftigen.
Zitatoder einfach auf Verdacht zum Eigenschutz einliefern lassen? :
Nö. Denn dazu fehlt einem schlicht die notwendige Kompetenz. Es sei denn man wäre zugelassener Arzt.
ZitatWelchen Unterschied macht es ob ich nun V. oder M. bin? Weist die Rechtsprechung etwa unterschiedliche Urteile auf ob nun ein V. oder M. klagt :
Ja, das tun sie in der Tat. Hätte man sich mit dem Thema mal intensiver beschäftigt, hätte man das auch gemerkt ...
Ansosnten sollte man das - falls man Vermieter ist - einem Anwalt überlassen.
Denn geschätzt 80% aller Eigenbedarfskündigungen sind erfolgreich angreifbar - und bei den hier demonstierten Fähigkeiten besteht ernsthafte Gefahr, das man zu diesen 80% zählt.
ZitatKann man B. der Behörde melden oder einfach auf Verdacht zum Eigenschutz einliefern lassen? :
Dazu sollte es nicht nötig sein im Forum zu fragen. Einfach auf Verdacht..einliefern lassen. So weit sind wir zum Glück noch nicht.
-- Editiert von Banane123 am 03.12.2017 15:13
Offenbar besteht hier gar kein Eigenbedarf. Dazu Gerüpel gegen Moderation und Mituser - daher ist hier Ende Gelände. Und überlegen Sie sich mal, ob Sie hier richtig sind...
Und jetzt?
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