Erzeuger betrügt mich um min. 6000 Euro

2. Dezember 2017 Thema abonnieren
 Von 
envir
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Erzeuger betrügt mich um min. 6000 Euro

Hallo zusammen,

Meine Erzeuger haben kurz nach meiner Geburt 1990 eine Ausbildungsversicherung für mich bei der Allianz abgeschlossen. Meine Großmutter hat dort jeden Monat einen mir nicht bekannten Betrag für mich eingezahlt. Mehr weiss ich leider nicht darüber, es ist zu Hause nie zur Sprache gekommen und meine Erzeugerin hat es mir gegenüber nur einmal kurz erwähnt.
Anfang 2011 haben sich meine Erzeuger getrennt. Das Geld das meine Großmutter für mich eingezahlt hat, hat sich meine Erzeugerin unter den Nagel gerissen. Wie sie das gemacht hat weiss ich leider nicht. Ich bin dann in die Wohnung meines Erzeugers gezogen. Da im Rahmen der Trennung ein Vermögensausgleich stattfindet, bat ich meinen Erzeuger damals darum über seinen Anwalt klären zu lassen ob es möglich ist noch irgendwie an das Geld zu kommen. Er sagte mir zu er würde es beim nächsten Anwaltstermin ansprechen. Nun musste ich ihn mehrmals darauf ansprechen und nach dem neuesten Stand diesbezüglich fragen, er selbst hat von sich aus nie mit mir darüber gesprochen. Letztendlich teilte er mir zögernd mit, sein Anwalt hätte alles versucht aber es gebe keine Möglichkeit mehr an das Geld zu gelangen. Für mich war die Sache damit abgeschlossen. Zwar war ich enttäuscht aber ich habe ihm damals noch vertraut, hatte also keinen Grund irgendwas zu hinterfragen.
Jahre später. Meine Erzeugerin findet irgendwie heraus wie ich mich bei Facebook nenne und schreibt mich über den Account ihres neuen Mannes an. Sie versucht mich mit Geld zu locken damit ich wieder mit ihr rede. Ich lache sie aus. Fordere sie aber noch dazu auf, für Klarheit zu sorgen und mir zu erklären warum sie ihren eigenen Sohn bestiehlt. Alles was ich bekomme sind Ausreden und dieses Dokument: http://www.bilder-upload.eu/show.php?file=269f2f-1512218403.jpg (alle Namen geschwärzt und so).
Meine Frage wäre jetzt: Besteht noch eine Möglichkeit meinen Erzeuger deswegen zu belangen? Mir geht es haupsächlich darum ihn deswegen so dumm wie möglich dastehen zu lassen. Wenn ich dabei das mir zugedachte Geld wiederbekommen könnte, würde ich das als Bonus sehen. Er hat mich aus der Wohnung geworfen, ich war obdachlos. Wenige Wochen später war ich auf der Geschlossenen - Schwere depressive Episode.
Ich beziehe zurzeit ALGII, müsste daher Gerichtskostenbeihilfe beantragen falls man ihn noch belangen kann. Wie sehen da die Erfolgsaussichten aus?
Über eine Antwort von ihnen würde ich mich sehr freuen!
Vielen Dank an alle die bis hierhin mitgelesen haben, ist n langer Text geworden
Viele Grüße
envir

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Langweiler
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 5x hilfreich)

Ja, ein so typischer Fall aus den heutigen Reagenzglas-Familien. Dein Erzeuger(veraltete altdeutsche Bezeichnung: leiblicher Vater) hat das Geld deiner biologischen Erzeugerin(früher verwendete Bezeichnung: Mutter, auch: Bio-Mama, Gebärmensch(weiblich)) nur treuhänderisch für dich verwahrt.



-- Editiert von Langweiler am 03.12.2017 09:19

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#2
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2378x hilfreich)

Zitat (von envir):
Er hat mich aus der Wohnung geworfen, ich war obdachlos. Wenige Wochen später war ich auf der Geschlossenen - Schwere depressive Episode.

Man ist also auf Rache aus?
Ein schlechter Ratgeber in solchen Fällen.
Man könnte man über den Verbleib des Gelds welches verwaltet wird beim Vater nachfragen (das Wort Erzeuger kennt der Richter wohl nicht). Allerdings fehlt in der gesamten Schilderung (trotz viel unnötigem Text) einfach ein wesentlicher Punkt, wurde eine Ausbildung denn begonnen, hat der Vater dafür auch Geld oder Sachleistungen mit auf gebracht?
Der Rauswurf deutet ja zusätzlich wohl ein wenig an, dafür gibt es eine Vorgeschichte, also hat man sich unter Umständen nicht finanziell an den Aufwendungen beteiligt.

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#3
 Von 
envir
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo, vielen Dank für ihre Antworten.

@Langweiler: Nein er hats leider nicht treuhänderisch verwahrt, er hats für sich ausgegeben.

@0815Frager: Ich definiere Rache für mich persönlich etwas anders, aber sie haben absolut recht, ein schlechter Ratgeber ist sie. Es wurde keine Ausbildung begonnen und er hat weder Geld noch Sachleistungen erbracht, er hat sich auch sonst an keinen Afwendungen beteiligt. Sicher gibt es eine Vorgeschichte und die ergibt für mich inzwischen auch viel mehr Sinn seit ich das mit dem Geld weiss. Da ich weiss dass er das Geld zu 100% nicht für mich verwaltet, sondern es z.B. dafür benutzt hat mit seiner neuen Freundin nach Venedig in den Urlaub zu fahren, kommt für mich das freundliche nachfragen nicht mehr in Betracht dafür ist einfach zu viel passiert.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120355 Beiträge, 39879x hilfreich)

Die Frage ist halt, ob der Erzeuger glaubhaft belegen kann, das das Geld für den Sohn aufgewendet wurde.



Zitat (von envir):
und er hat weder Geld noch Sachleistungen erbracht, er hat sich auch sonst an keinen Afwendungen beteiligt.

Man hat also nachweislich für das Obdach Miete bezahlt, Lebensmittel selbst erworben, etc?



Zitat (von envir):
Sicher gibt es eine Vorgeschichte

Tja, entweder fällt die unter objektiver Betrachtung zu gunsten des Erzeugers oder zugunsten des Kindes aus.

Man kann die mal hier schildern, es einen Anwalt prüfen lassen oder alles der Polizei / Staatsanwaltschaft schildern.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
envir
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
Vielen Dank für ihre Antwort Harry van Sell.
Sie haben mich dazu gebracht das Thema aus einem neuen Blickwinkel zu betrachten :)
Miete wurde keine gezahlt da ich zu dieser Zeit noch zur Schule ging und meinen Abschluss gemacht hab. Lebensmittel wurden dank eines Jobs auf 400Euro Basis selbst erworben.
Die Vorgeschichte werd ich hier nicht ausbreiten, mir reicht es wenn ich das für die Behörden machen muss.
Ich werd es jetzt einfach drauf ankommen lassen und die Sache ins rollen bringen, auch wenn ich nacher mit Schulden dastehen sollte (Miete).
Das Thema ist bei mir seit einiger Zeit gedanklich oft präsent und muss bearbeitet werden auch wenn das für mich bedeutet dass ich draufzahlen muss. Es wäre in jedem Fall für mich damit abgeschlossen.

Grüße
envir

-- Editiert von envir am 15.12.2017 20:04

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2378x hilfreich)

Zitat (von envir):
Miete wurde keine gezahlt da ich zu dieser Zeit noch zur Schule ging und meinen Abschluss gemacht hab.

Während der Zeit in der Schule redet keiner, doch danach, denn der Rauswurf fing ja nicht nach der Schule an, da war doch noch einiges an Zeit vergangen.
Zumal man eigentlich wissen müsste, wie alt war man zum Zeitpunkt der Scheidung?
Zitat (von envir):
Es wurde keine Ausbildung begonnen

So und das ist ein entscheidendes Detail, welches man am Anfang nennen sollte. Das Geld war ursprünglich zweckgebunden für die Ausbildung, welche man nie begonnen hatte.
Somit wird die Sache erst recht tricky, und was wohl ein Richter davon halten kann, steht wohl in den Sternen.
Sollte man eine Ausbildung wirklich jetzt mal in Betracht ziehen, wäre zumindest der ursprüngliche Zweck gegeben, was von Alter bei der Scheidung jedoch ein wenig schwammig machen kann, denn z.B ein zwölfjähriger kann relativ viel Lebenshaltungskosten verursachen, und in der anwaltlichen Vereinbarung wurde ja der Zweck für den Sohn vereinbart.
Wer Rat in einem Forum sucht, sollte den Diskussionsteilnehmern auch entsprechende Hintergründe liefern, ansonsten wird es ein Hellsehen aus dem Kaffeesatz.

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