Retten eines Baudenkmals

2. Dezember 2017 Thema abonnieren
 Von 
fb479641-16
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Retten eines Baudenkmals

Hallo zusammen,

Voriges Jahr ist mein Vater verstorben und hat mir und meinem Bruder das denkmalgeschützte Haus ohne Unterkellerung vermacht. Der angrenzende Garten dazu gehörte zu diesem Zeitpunkt meiner Mutter. Die beiden waren getrennt lebend und sie versuchte schon eine Weile, den Garten zur Finanzierung eines Eigenheims zu verkaufen. Der Vorvertrag war zum Zeitpunkt des Todes meines Vaters bereits unterzeichnet und sie behauptet, dass man nicht mehr davon hätte zurücktreten können. Die neuen Käufer waren ein junges Pärchen, die auf das Grundstück ein Einfamilienhaus bauen wollten - dachten wir.
Dann erreichte uns ca. 5 Monate später ein Baugesuch, auf besagter Fläche ein 9 Parteienhaus samt Tiefgarage L-förmig um mein Gebäude zu planen. Dagegen haben wir Einspruch eingelegt und nichts mehr gehört, bis ein halbes Jahr später wieder ein Gesuch eingegangen ist mit fast gleicher Planung.
Auch hier haben wir wieder Einspruch eingelegt, die anderen Nachbarn ebenfalls dazu aufgefordert. Das zweite Baugesuch musste nie durch den Gemeinderat und ist jetzt scheinbar beschlossen, da der Antragsteller diese Pläne schon seit 15 Jahren genehmigt hatte laut Bürgermeister. Was kann ich jetzt noch tun?

Verbaut?

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5548 Beiträge, 2499x hilfreich)

Zunächst mal erklären, wo denn hier ein Baudenkmal gefährdet ist?

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#2
 Von 
fb479641-16
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Denkmalschutz muss doch für irgendwas gut sein?

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#3
 Von 
fb479641-16
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Denkmalschutz muss doch für irgendwas gut sein?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2378x hilfreich)

Zitat (von fb479641-16):
Der Denkmalschutz muss doch für irgendwas gut sein?

Nicht zum Verhindern das der Nachbar baut, so viel sollte feststehen.

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120363 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von fb479641-16):
Der Denkmalschutz muss doch für irgendwas gut sein?

Klar. Er schützt Baudenkmäler.
Nur ergibt sich aus der Schilderung keine Gefahr für das denkmalgeschützte Haus.



Zitat (von fb479641-16):
Was kann ich jetzt noch tun?

1.) Mal verifizieren wie tatsächliche der Status des Verfahrens ist.
2.) Mal schauen, was einen da tatschälich ereicht hat und was genau dort drin stand. Denn eventuell war der Einsoruch das falsche Rechtsmittel.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4212x hilfreich)

Zitat (von fb479641-16):
da der Antragsteller diese Pläne schon seit 15 Jahren genehmigt hatte laut Bürgermeister.


Wie soll das denn funktionieren, wenn das Grundstück erst im letzten Jahr verkauft wurde?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120363 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Wie soll das denn funktionieren, wenn das Grundstück erst im letzten Jahr verkauft wurde?

Man muss nicht Eigentümer sein um auf einem Grundstück was zu bauen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Rechtsanwalt Martin Schröder
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Denkmaleigenschaft kann ein Abwehrrecht gegen ein benachbartes Bauvorhaben dann begründen, wenn das Bauvorhaben dazu führt, das Investitionen in das Denkmal, zu denen der Eigentümer verpflichtet ist, nicht rentabel sind, weil das Denkmal wegen der Beeinträchtigung seiner Wirkung durch das Bauvorhaben nicht positiv "vermarktet" werden kann. Ob diese Voraussetzungen im Einzelfall vorliegen, bedarf genauer Prüfung.

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