Als Angestellter in einer Spielothek muss ich einen Sachkundenachweis
"Suchtprävention" erbringen. Ohne diesen Nachweis darf man nicht in einer
Spielothek arbeiten. Muss ich diesen Lehrgang (220 Euro) selbst bezahlen
oder ist hier der Arbeitgeber in der Zahlungspflicht?
Danke im Voraus
Schulungskosten Suchtprävention
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
https://www.haufe.de/personal/personal-office-premium/betriebsrat-kosten-32-schulungskosten_idesk_PI10413_HI569558.html
Nicht Sie benötigen den Sachkundenachweis, Ihr Arbeitgeber benötigt ihn zum Betreiben der Spielhalle. Und er muss seine Angestellten schulen lassen. Das soll er dann bitte auch bezahlen. Warum sollten Sie 22 oder mehr Stunden für etwas arbeiten, was nur Ihr Arbeitgeber benötigt? Da würde ich mir eher eine andere Spielhalle suchen......
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Danke für die beiden Antworten.Der Betriebsratlink hilft mir leider nicht weiter.
Ich hoffte es weiß jemand, wo verbindlich geschrieben steht, dass Schulungen,
die zwingend notwendig sind, der Arbeitgeber zu zahlen hat.
Das kann man so pauschal nicht sagen bzw. schreiben. Wenn die Schulung Einstellungsvoraussetzung ist, dann wird der Arbeitnehmer die Schulung auch dann bezahlen müssen, wenn sie erst nach der Einstellung erfolgt.
wirdwerden
Rechtsgrundlage für diese Schulung ist der "Glücksspielstaatsvertrag", demnach ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Schulung durchführen zu lassen. Dann muss er grundsätzlich die Schulung auch bezahlen.
Außer natürlich, ein AN erklärt sich freiwillig bereit, die Schulung auf eigene Kosten durchführen zu lassen.
Es kommt auf den Arbeitsvertrag an. Wenn man nur mit dieser Qualifikation eingestellt wird, dann muss man die auch zahlen.
wirdwerden
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