Welche Steuerklassen nach Heirat und bei Elterngeld?

1. Dezember 2017 Thema abonnieren
 Von 
DerKönig
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Welche Steuerklassen nach Heirat und bei Elterngeld?

Guten Tag,
Meine Frau und ich haben am 11.11.2017 geheiratet. Wir haben eine 7 Monate alte Tochter, daher bezieht meine Frau seit März diesen Jahres um die 1000 Euro Elterngeld im Monat. Wir wurden so wie es aussieht vom Finanzamt automatisch in die Steuerklassen 4/4 eingestuft. Jetzt zu meinen Fragen: Wird die neue Steuerklasse für den Lohnsteuerjahresausgleich erst ab dem 11.11.17 oder schon ab dem 01.01.17 bewertet? Lohnt sich bzgl. einer Steuerrückzahlung eher 3/5? Mit wie viel Nahzahlung müssen wir ungefähr rechnen? Was wäre der für uns günstigste Fall? Evtl. getrennte Veranlagung?
Ich habe dieses Jahr ca. 47000 Brutto verdient wobei in etwa 8000 Euro Lohnsteuer abgezogen wurde. Ich bin nicht in der Kirche, meine Frau ist katholisch. KV=3600Euro RV=4000 Euro AV= 700 Euro PV=600 Euro. Meine Frau wurde von Januar bis März freigestellt und bekam Mutterschutzgeld von Ihrer Firma. Es kann uns leider niemand eine ungefähre Antwort geben :(
Vielen Dank fürs Lesen

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17256x hilfreich)

Lohnt sich bzgl. einer Steuerrückzahlung eher 3/5? Nö. Das ist die Kombination, wo man gemeinhin nachzahlt.
Mit wie viel Nahzahlung müssen wir ungefähr rechnen? Mit gar keiner - ich würde hier eher mit einer Rückzahlung rechnen.
Was wäre der für uns günstigste Fall? Na, genau der, den Sie haben.
Evtl. getrennte Veranlagung? Nö. Das ist äußerst selten empfehlenswert.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
MichaelMaier1990
Status:
Schüler
(265 Beiträge, 2x hilfreich)

Steuerprogramm für 20 Euro kaufen, die paar Daten kurz eintippen, dann weißt es ganz genau ;)

-- Editiert von MichaelMaier1990 am 01.12.2017 19:21

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#3
 Von 
DerKönig
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Okay vielen Dank,
Mir wurde nur von einigen Leuten mitgeteilt das das Elterngeld mit auf meinen Lohn am Ende des Jahres angerechnet wird und sich dadurch mein Steuersatz erhöht und ich dadurch Steuern zurückzahlen muss.
Das ist alles sehr verwirrend und wir wissen nicht was nun richtig ist

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#4
 Von 
MichaelMaier1990
Status:
Schüler
(265 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von DerKönig):
Okay vielen Dank,
Mir wurde nur von einigen Leuten mitgeteilt das das Elterngeld mit auf meinen Lohn am Ende des Jahres angerechnet wird und sich dadurch mein Steuersatz erhöht und ich dadurch Steuern zurückzahlen muss.
Das ist alles sehr verwirrend und wir wissen nicht was nun richtig ist


Versuch es doch mal hiermit:
http://steuerrechner.com.de/Progressionsvorbehalt.php

Keine Ahnung wie gut der Rechner ist, aber für einen ungefähren Anhaltspunkt wird es schon reichen.

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#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17256x hilfreich)

Mir wurde nur von einigen Leuten mitgeteilt das das Elterngeld mit auf meinen Lohn am Ende des Jahres angerechnet wird und sich dadurch mein Steuersatz erhöht und ich dadurch Steuern zurückzahlen muss. Da das Finanzamt keine Steuern an Sie zahlt, müssen Sie auch nichts zurückzahlen. Und falls Sie "nachzahlen" meinten: Man hat Ihnen die Auswirkung des Elterngeldes schon korrekt erklärt. Trotzdem kriegen Sie eine Rückzahlung (also Geld ZURÜCK vom Finanzamt), und gar nicht mal so wenig. Geben Sie Ihre Daten mal hier ein - Sie werden staunen: http://www.n-heydorn.de/steuer.html

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#6
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17256x hilfreich)

Der Rechner des Kollegen Maier ist nicht so zu empfehlen - da fallen ja die ganzen Vorsorgeaufwendungen (das sind die Renten-, Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge) unter den Tisch, was natürlich eine zu hohe Steuer ergibt....

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#7
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47502 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat:
Wird die neue Steuerklasse für den Lohnsteuerjahresausgleich erst ab dem 11.11.17 oder schon ab dem 01.01.17 bewertet?


Du meinst wahrscheinlich die Einkommensteuererklärung und nicht den Lohnsteuerjahresausgleich. Bei der Einkommensteuererklärung gibt es keine Steuerklassen. Da gibt es nur die Einzel- und die Zusammenveranlagung. Die Steuerfestsetzung im Rahmen der Einkommensteuererklärung fällt immer gleich aus. Die Lohnsteuer ist eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer. Die Differenz wird erstattet oder muss nachgezahlt werden.

Zitat:
Lohnt sich bzgl. einer Steuerrückzahlung eher 3/5?


Mit 4/4 zahlt Ihr deutlich mehr Lohnsteuer als mit 3/5 und somit fällt die Erstattung bei 4/4 höher aus, da Ihr durch die hohe Lohnsteuerzahlung dem Finanzamt ein zinsloses Darlehen gewährt habt.

Zitat:
Mit wie viel Nahzahlung müssen wir ungefähr rechnen?


Für 2017 kannst Du mit einer hohen Steuererstattung rechnen, da Ihr fast das gesamte Jahr ungünstige Steuerklassen hatten.

Zitat:
Evtl. getrennte Veranlagung?


Bei den genannten Verhältnissen ist die Zusammenveranlagung erheblich vorteilhafter gegenüber der Einzelveranlagung.

Zitat:
Es kann uns leider niemand eine ungefähre Antwort geben


Um die Höhe der Steuererstattung zu ermitteln, müsste ich die Daten auch in eine Steuersoftware eingeben, da bei Bezug von hohem Elterngeld die überschlägige Berechnung nicht ganz einfach ist.

Für 2018 würde ich Euch die Steuerklassen 3/5 empfehlen.

Zitat:
Mir wurde nur von einigen Leuten mitgeteilt das das Elterngeld mit auf meinen Lohn am Ende des Jahres angerechnet wird und sich dadurch mein Steuersatz erhöht


Das ist im Prinzip richtig

Zitat:
und ich dadurch Steuern zurückzahlen muss.


Der Vorteil durch die Zusammenveranlagung ist in Eurem Fall deutlich höher als der Nachteil durch den Progressionsvorbehalt für das Elterngeld. Solltet Ihr für 2018 die Steuerklassen 3/5 wählen, dann ist eine geringfügige Nachzahlung denkbar.

Zitat:
Das ist alles sehr verwirrend und wir wissen nicht was nun richtig ist


Keine Panik. Die Steuererklärung 2017 ist richtig lukrativ für Euch.

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#8
 Von 
DerKönig
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen herzlichen Dank für die guten und hilfreichen Antworten. Ich bin leider in diesem Thema noch nicht so fit :)

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17256x hilfreich)
Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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