Hallo,
leider finde ich bislang nichts vergleichbares hier im Forum.
Bei uns im Unternehmen gibt es seit Jahren Weihnachtsgeld unter Vorbehalt. Auch dieses Jahr hat die Chefetage entschieden das es wieder welches gibt.
Zu meiner Frage:
Eine Gruppe hat dieses Jahr die gleiche Höhe von Weihnachtsgeld erhalten wie letztes Jahr. Bei mir und 3 Kollegen wurde das Weihnachtsgeld hingegen auf ein Dreiviertel gekürzt und bei einem Freund und dessen Kollegen in der Abteilung sogar auf die Hälfte. Ist dies zulässig das ungleichmäßig zwischen den Gruppen bzw. einmal auch nicht gekürzt wurde oder widerspricht das dem Gleichbehandlungsgrundsatz von dem ich gelesen habe?
Vielen Dank, Gerd A.
-- Editiert von Gerd_A am 01.12.2017 02:10
-- Editiert von Gerd_A am 01.12.2017 02:11
Weihnachtsgeld ungleich gekürzt
1. Dezember 2017
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Frage vom 1. Dezember 2017 | 01:54
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Weihnachtsgeld ungleich gekürzt
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#1
Antwort vom 1. Dezember 2017 | 09:10
Von
Status: Weiser (17472 Beiträge, 6503x hilfreich)
Der Gleichbehandlungsgrundsatz besagt (lediglich), dass Gleiches gleich zu behandeln ist. Er besagt nicht, dass keine Unterschiede gemacht werden düf(t)en. Frag also, ob es nicht doch Unterscheidungsmerkmale gibt, die zu dieser Entscheidung geführt haben.
Vielleicht einfach mal nachfragen?
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