Gehalt bei Wechsel von Vollzeit in Teilzeit ohne Absprache

30. November 2017 Thema abonnieren
 Von 
pmgxx
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Gehalt bei Wechsel von Vollzeit in Teilzeit ohne Absprache

Hallo,

gleich noch eine Frage beschäftigt mich:
Ich bin momentan in Elternteilzeit. Beim Wechsel von Vollzeit zu 50% Teilzeit habe ich mit meinem Arbeitgeber nicht explizit ausgemacht, wie viel ich in der Teilzeit verdiene.

Als ich den Vollzeitjob angefangen habe, haben wir uns auf ein Nettogehalt von X verständigt und der Arbeitgeber hat daraus das entsprechende Bruttogehalt berechnet.

Nun erhalte ich in der 50% Teilzeit nur 50% des Nettogehaltes. Damit ist das Bruttogehalt weniger als die Hälfte.
Ich bin davon ausgegangen, dass als Referenz das Bruttogehalt genommen und halbiert wird, und somit das Brutto bei 50% liegt und das Netto logischerweise mehr als 50% sind.

Wie sieht es in meinem Fall aus?
Danke & Grüße

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Wie genau lautet die "explizite Ausmachung" ?
Irgendetwas schriftliches?

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#2
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Zitat:
habe ich mit meinem Arbeitgeber nicht explizit ausgemacht
Da gab's keine Vereinbarung, jedenfalls nichts explizites.

Ich finde die Berechnung aber nicht falsch...100% Stelle = x € netto, 50% Stelle = 50% von x, auch netto.

Offenbar orientierte man sich am Nettogehalt, warum sollte das jetzt anders sein?

-- Editiert von fb367463-2 am 30.11.2017 21:57

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Grundlage bleibt ja die Vereinbarung. Sprechen Sie doch mal den Chef drauf an. Wenn das Gehalt niedriger ist als 50% des bisherigen Gehalts, dann ist das schon schräg.

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

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#4
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

So wie ich das verstanden habe,möchte TE mehr als 50% des bisherigen Nettogehalts haben(?)

Derzeit erhält er "nur" 50% des bisherigen Nettogehalts, wie er schreibt.

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#5
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17381 Beiträge, 6471x hilfreich)

//// ... haben wir uns auf ein Nettogehalt von X verständigt

Daraus hat dann der AG das Brutto errechnet.
Wieso sollte er jetzt anders verfahren und die Berechnungsgrundlage wechseln? Er hält sich an die Absprache.

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#6
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 610x hilfreich)

Zitat (von altona01):
Wenn das Gehalt niedriger ist als 50% des bisherigen Gehalts, dann ist das schon schräg.


Zitat (von fb367463-2):
So wie ich das verstanden habe,möchte TE mehr als 50% des bisherigen Nettogehalts haben(?)


Hier wundert man sich über das niedrigere Brutto, wenn man 50% des vereinbarten Netto erhält. Das kann Auswirkungen auf ALG1, Rente etc. haben. Sehe hier aber keinen Fehler.

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#7
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat (von pmgxx):
Nun erhalte ich in der 50% Teilzeit nur 50% des Nettogehaltes.
Absolut korrekt. Ihr habt damals das Nettogehalt als Referenz vereinbart und das kann dann auch nicht einseitig geändert werden. Wenn es jetzt das Bruttogehalt sein soll, dann müssen beide Seiten dem zustimmen.
Es ist zwar ungewöhnlich, dass man das Nettogehalt vereinbart, aber o.k., natürlich machbar.

Signatur:

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#8
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10655 Beiträge, 4201x hilfreich)

Hat man sich tatsächlich damals auf ein NETTOgehalt X geeinigt?

So darf muss der AG bei jedem Steuerklassenwechsel / Änderung der Sozialabgaben das Gehalt abpassen, ziemlich ungewöhnlich, dass ein AG darauf eingeht.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
pmgxx
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

danke für die vielen Antworten.
Die Vereinbarung für die Vollzeit sah so aus, dass das Unternehmen mir nicht den Ursprünglich (ein halbes Jahr davor) besprochenen Betrag zahlen konnte, weil es dem Unternehmen offenbar zu dem Zeitpunkt nicht gut gegangen ist. Der Chef hat mich gefragt, was ich für meine Familie mindestens monatlich ankommen soll, daraufhin habe ich X Euro, also den Nettolohn gesagt. Daraus wurde dann der damals passende Bruttolohn errechnet.

Ich habe im Mai bei einem Termin ersucht, dass wir das in ein normales Bruttogehalt überführen, allerdings war bisher vom AG her keine Zeit für einen ordendlichen Arbeitsvertrag, bisher ist alles nur Mündlich (es war Saison, der Betrieb hat die meiste Arbeit im Sommer).

Danke & Grüße

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#10
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17255x hilfreich)

Es wurde also ein Nettolohn vereinbart - dann dürfte es okay sein, diesen zu halbieren.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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