Hallo zusammen,
mich würden Ideen und Hinweise für folgenden Fall interessieren.
Ein Objekt ist in vier Teilen aufgeteilt. 1 x 70% + 3 x 10%.
Ein Schaden ist in einem Bad entstanden. Wasser lief durch Fuge setzte sich unter der Dusche ab dadurch leistete die Feuchtigkeit Ihren Beitrag und die eine Wand wurde Feucht!
Versicherung übernimmt den Schaden (Trocknung, Gas-Wasser-Installationen,Fliessen) ausser den Ersatz der Balken die in der Wand sind und durch die Feuchtigkeit auch beschädigt wurden.
Bad (gehört zu den 70%) und die beschädigte Wand trennt den 70%-Anteil mit einem der drei Miteigentümern von 10%.
Nun die Frage, die Kosten für den Ersatz der Balken müssen alle vier Parteien anteilig aufkommen, richtig?
Gibt es dazu einen Urteil bzw. Gesetz der das begründet bzw. es widerlegt und begründet welche Partei(en) für den Schaden aufkommen muss?
Vielen Dank im voraus für die Hinweise und für das Interesse uns weiterzuhelfen!
Mit freundlichem Gruß
afriend
Aufteilung von Schadenskosten die von Versicherung nicht anerkannt werden
Probleme mit der Immobilie oder Miteigentümern?
Probleme mit der Immobilie oder Miteigentümern?
ZitatNun die Frage, die Kosten für den Ersatz der Balken müssen alle vier Parteien anteilig aufkommen, richtig? :
Da ich davon ausgehe dass es sich um eine WEG handelt stimme ich Dir im Prinzip zu. Die Kosten der Instandsetzung wären gem. § 16 Abs. 2 WEG von allen Miteigentümern im Verhältnis ihrer Miteigentumsanteile zu tragen.
Zu fragen wäre hier jedoch nach der genauen Ursache, also wieso im Bad ein Schaden entstand. Gibt es hier vielleicht einen Verursacher (Rohr angebohrt o.ä.) der sich evtl. schadenersatzpflichtig gemacht hat?
Hallo,
erst mal vielen Dank für den Hinweis.
Ursache war, das im Bad (Dusche) Wasser durch die Fuge lief und unter der Duschewanne sich abgetzt hatte. Mit der Zeit wurde die Wand somit auch die Balken Feucht und irgendwann mal auch sichtbar. Die Versicherung deckt die restlichen Schäden nur den Blaken nicht.
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ZitatUrsache war, das im Bad (Dusche) Wasser durch die Fuge lief :
Silikonfuge? Da darf man als Miteigentümer evtl. schon fragen wieso jemand so ..... war nicht zu sehen und instand zu setzen. Denn hier muss ja doch ein größerer Riss in der Dichtungsfuge gewesen sein, an dem sich zudem i.d.R. dann auch noch Schimmel bildet der eigentlich nicht zu übersehen ist.
Aber unabhängig davon, was sagt bzw. schreibt die Versicherung dazu wieso sie nicht die vollen Schaden übernimmt? Ist die Versicherung erst neu und behauptet das es sich beim Balken um einen Altschaden handelt?
Was ist genau versichert?
Wer ....
Wo .....
Das alles ist hier nicht zu klären daher sollte evtl. ein Fachmann der dann Einsicht in alle relevanten Unterlagen nehmen kann.
Wenn der Balken vom Pilz befallen ist dann spielt der Grund keine Rolle.
Ist eine Klausel hat mittlerweile jede Versicherung weil die neuen Häuser mit Beton gebaut werden.
Dazu gibt es viele Artikel im Internet, da hat man keine Chance.
Den Riss konnte man nicht sehen ... den Grund für die Feuchtigkeit wurde erst nach dem Ausbau der Wanne bemerkt.
Es kann sein, dass erst beim auftretten in die Dusche eine kleine Bewegung kam und dann das Wasser durchlief.
Wie auch immer ... die Versicherung übernimmt alles ausser den Aus- Einbau des Balken. Auch wenn es bestätigt ist, vom Zimmermann, dass der Pilz an der feuchten Stelle erst durch die Feuchtigkeit gekommen ist.
Die Frage ist, auch in dem Fall zahlen alle Parteien anteilig oder nicht?
ZitatWenn der Balken vom Pilz befallen ist dann spielt der Grund keine Rolle. :
Ist eine Klausel hat mittlerweile jede Versicherung weil die neuen Häuser mit Beton gebaut werden.
Dazu gibt es viele Artikel im Internet, da hat man keine Chance.
Den Riss konnte man nicht sehen ... den Grund für die Feuchtigkeit wurde erst nach dem Ausbau der Wanne bemerkt.
Es kann sein, dass erst beim auftretten in die Dusche eine kleine Bewegung kam und dann das Wasser durchlief.
Wie auch immer ... die Versicherung übernimmt alles ausser den Aus- Einbau des Balken. Auch wenn es bestätigt ist, vom Zimmermann, dass der Pilz an der feuchten Stelle erst durch die Feuchtigkeit gekommen ist.
Die Frage ist, auch in dem Fall zahlen alle Parteien anteilig oder nicht?
O.k. Wieder etwas dazu gelernt (da wir kein alten Häuser im Bestand haben).
Nochmals zu Kostenfrage: die Kosten der Instandsetzung am Gemeinschaftseigentum tragen gem. § 16 Abs. 2 WEG die Miteigentümern im Verhältnis ihrer Miteigentumsanteile.
Die Anwendbarkeit von § 16 Abs. 4 WEG sehe ich hier nicht.
Vielen Dank
ich lese noch mal die beiden § durch
Grüssle
afriend
Zitat:Wie auch immer ... die Versicherung übernimmt alles ausser den Aus- Einbau des Balken. Auch wenn es bestätigt ist, vom Zimmermann, dass der Pilz an der feuchten Stelle erst durch die Feuchtigkeit gekommen ist.
Die Entscheidung der Versicherung muss man ja auch nicht einfach so hinnehmen. Wenn der Wasseraustritt ursächlich für den Schaden an den Balken ist, dann muss die Versicherung auch dafür zahlen.
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