Auto verkauft und einige Fragen bzgl. Vertragserfüllung und Sachmängelhaftung

28. November 2017 Thema abonnieren
 Von 
guest-12330.07.2018 08:56:38
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Schüler
(226 Beiträge, 38x hilfreich)
Auto verkauft und einige Fragen bzgl. Vertragserfüllung und Sachmängelhaftung

Hallo,

habe mein Auto per Ebay verkauft.

Der Käufer hat sich bisher nicht gemeldet. Ist er verpflichtet, das Auto zu kaufen oder soll ich es nach einer Meldung bei Ebay gut sein lassen? Ich möchte sicher gehen, dass ich nicht irgendwann zwei Autos anbieten muss.

Dann noch die Frage wegen des Sachmängelausschlusses.

Ich habe geschrieben, dass das Auto gekauft wie gesehen ist, aber obiges würde ich gerne auch dazuschreiben. Doch wie genau soll ich das schreiben, dass es auch richtig ist und der Käufer nicht noch einen Ausweg findet.

Alle Mängel, die der TÜV gefunden hat, habe ich auch angegeben.

Mich wundert nur, dass der Käufer ca. 400-500 km weit weg wohnt und gebrauchte Autos wohl auch in seiner Nähe zu kaufen sind und ich möchte alle Mängel für einen Gebrauchtwagen ausschließen. Der TÜV gibt wahrscheinlich nur die wichtigen Mängel an. Und ich möchte ausschließen, dass es noch Mängel durch das Alter des Autos vorhanden sind. Ich hoffe es zwar nicht, aber möchte ausschließen, dass da noch was kommt, falls er sich überhaupt meldet.

Wie muss ich das mit dem Sachmangel genau in den Vertrag schreiben?

Danke

Problem nach Autokauf?

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119627 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Schneeelfe):
Wie muss ich das mit dem Sachmangel genau in den Vertrag schreiben?

Der Zug ist abgefahren, da der Vertrag ja der Schilderung nach bereits geschlossen wurde.

Ob der Käufer sich auf eine nachträgliche Verschlechterung einliese? Sehr fraglich. Sicher, versuchen kann man es, aber ob das dann auch vor Gericht stand hält?



Zitat (von Schneeelfe):
Ist er verpflichtet, das Auto zu kaufen oder soll ich es nach einer Meldung bei Ebay gut sein lassen? Ich möchte sicher gehen, dass ich nicht irgendwann zwei Autos anbieten muss.

Man hat einen bindenden Kaufvertrag.
Und irgendeine Meldung an die Onlineplattform hebt keinen Vertrag auf.


Als erstes müsste man den Käufer mal nachweislich zur Erfüllung aufordern, mit Fristsetzung nach Datum.



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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat (von Schneeelfe):
Ich habe geschrieben, dass das Auto gekauft wie gesehen ist,
Wo geschrieben?? Das ist KEIN Ausschluss der Sachmängelhaftung! Wenn das so bei ebay geschrieben wurde, dann gute Nacht! Da der K das Auto wohl noch überhaupt nicht gesehen hat wirst du wohl für alle Sachmängel einstehen müssen. Es kann passieren, dass der K bei der Abholung alle Sachmängel notiert und dich auffordert diese nachzubessern.

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#3
 Von 
guest-12330.07.2018 08:56:38
Status:
Schüler
(226 Beiträge, 38x hilfreich)

Der Käufer hat noch keinen Vertrag unterschrieben, ich wollte ihn vorbereiten. Obwohl ich davon ausgehe, dass es kein diskreter Käufer ist und nur ein Spaßbieter ist.

Ich habe alle Mängel vom TÜV geschrieben, auch, was meine Werkstatt für die Reparatur verlangt. Das Auto hat eine einjährige Batterie und noch einige Neuteile, die ich auch angegeben habe.

Eigentlich rechne ich nicht mit Sachmängeln, wollte mich dahingehend jedoch absichern, da auch die Werkstatt außer der vom TÜV genannten Mängel keine weiteren gefunden hat. Es geht mir nur darum, dass der Käufer (sofern er sich mal meldet) nicht hinterher irgendwelche Dinge feststellt, die altersbedingt sind und zum Zeitpunkt der Übergabe nicht vorhanden waren.

Ich bat VOR Abgabe eines Gebotes (Auto wurde auch anderweitig angeboten) um eine Probefahrt. Diese wurde nicht gemacht sondern ich bekam die Mitteilung, dass das Auto verkauft wurde.

Wie erwartet, auch heute keine Meldung des Käufers.

Deshalb werde ich heute einen Fall eröffnen. Überall habe ich die Anzeigen für das Auto rausgenommen und nun kann ich wieder von vorne anfangen.

Durch meine Vorahnung wollte ich auch fragen, wie der Satz genau lauten muss, dass Sachmängel ausgeschlossen werden, so kann ich es in die neuen Anzeigen eintragen. Es sei denn, er meldet sich noch, doch dazu wohnt er zu weit weg oder möchte wohl wieder mit Scheck bezahlen, darauf würde ich mich nie einlassen, sonst wäre jetzt schon Geld und Auto durch einen anderen Interessenten weg.



-- Editiert von Schneeelfe am 29.11.2017 08:34

-- Editiert von Schneeelfe am 29.11.2017 08:37

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Ich glaube du hast die bisherigen Antworten nicht verstanden. Der Kaufvertrag ist bereits geschlossen. Du kannst ihn nun nachträglich nicht mehr ändern, insbesondere keinen Ausschluss der Sachmängelhaftung erreichen (es sei denn der Käufer macht freiwillig mit).
Für Mängel, die erst nach Übergabe entstehen, musst du ohnehin nicht haften.

Setze dem Käufer lieber eine erfüllbare Frist zur Übergabe, mehr kannst du nicht tun

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7143 Beiträge, 1495x hilfreich)

Zitat:
Setze dem Käufer lieber eine erfüllbare Frist zur Übergabe, mehr kannst du nicht tun


Genau das ist der Weg - Meldet sich der Käufer nicht, dann kannst du den Wagen mit neuen Konditionen wieder einstellen.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119627 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
Meldet sich der Käufer nicht, dann kannst du den Wagen mit neuen Konditionen wieder einstellen.

Zuerst müsste man aber noch gerichtsfest den Rücktritt erklären.



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#7
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat (von Schneeelfe):
Der Käufer hat noch keinen Vertrag unterschrieben, ich wollte ihn vorbereiten.
Wie bereits geschrieben wurde, es besteht bereits ein Vertrag und das was du in deinem Angebotstext hast ist Teil des Vertrages. Warum sollte der K noch einen weiteren Vertrag unterschreiben wenn bereits einer existiert?
Hoff einfach mal drauf, dass der K den Vertrag nicht erfüllen möchte.

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#8
 Von 
guest-12330.07.2018 08:56:38
Status:
Schüler
(226 Beiträge, 38x hilfreich)

Danke euch.

Es muss doch aber einen Kaufvertrag geben, damit klar ist, dass mir das Auto nicht mehr gehört und in dessen Besitz gegangen ist. Natürlich wäre der Käufer verpflichtet, das Auto zu kaufen. Nur sagt mir mein Gefühl, dass er es nicht kaufen wird.(Wohnt zu weit weg, null Bewertungen, meist Spaßbieter. Deshalb heute Fall eröffnet, aber ich weiß, dass reicht nicht aus).

Wie mache ich das richterlich fest, damit ich auf der sicheren Seite bin? Der Käufer meldet sich nicht, hat. Muss ich jetzt noch Geld für einen Gerichtsbeschluss bezahlen? Nur weil der Käufer nicht zu seinen Verpflichtungen steht? Oder geht das dann zu Lasten des Käufers?

FALLS der Kauf nicht zu Stande kommen sollte, wie genau schreibe ich das mit den Sachmängeln? Möchte alles richtig machen. Kommt der Käufer wider erwarten doch noch oder lässt es abholen, dann hat sich diese Frage erledigt. Ich glaube, das war das Missverständnis hier.

Also eben diese Fragen. Wie Gerichtsfest machen? Dem Käufer drohen, dass es vor Gericht geht? Oder reicht auch eine gewisse Mail an den Käufer, damit es gerichtsfest ist?

Und eben, wie genau muss der Satz mit der Sachmängelsache lauten, damit ich auf der sicheren Seite bin? Wobei ich nicht denke, dass er etwas finden würde.

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat (von Schneeelfe):
Es muss doch aber einen Kaufvertrag geben,....
Du hast es immer noch nicht verstanden. Es gibt bereits einen Vertrag! Nachweisbar ist dieser mit dem Text bei ebay und eurer Korrespondenz. Als beide Seiten "ja" gesagt haben wurde dieser Vertrag geschlossen. Aus deinem Text glaube ich zu entnehmen, dass es sich nicht um ebay Kleinanzeigen, sondern um eine Auktion gehandelt hat. In diesem Fall ist sowieso alles dokumentiert worden und alles ist nachweisbar.
Du solltest jetzt zunächst einmal dem Käufer nachweisbar eine angemessene Frist zur Abholung setzen. Hast du dazu etwas in deinem Angebotstext geschrieben?

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#10
 Von 
guest-12330.07.2018 08:56:38
Status:
Schüler
(226 Beiträge, 38x hilfreich)

Ein Kaufvertrag ohne Name des Käufers? Man lernt nie aus.

Ich habe nur um Abholung gebeten und geschrieben, dass das Auto innerhalb der nächsten vier Tage abgeholt werden soll. Somit hatte er insgesamt 10 Tage Zeit.

Da der Wagen wohl nicht abgeholt wird (Erfahrungen), hätte ich gerne Antworten auf o.g Fragen bekommen.

Es geht doch nur um den Fall, wie ich das Gerichtsfest mache, falls dem Herrn nicht 6 Monate später einkommt, das mein Auto doch nicht so schlecht ist und wie das mit den Sachmängeln ausgeschlossen werden kann.

Aber da ich darauf keine Antworten erhalte, erkundige ich mich anderweitig.

Danke an alle für die Hilfe und Tipps.

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat (von Schneeelfe):
Ein Kaufvertrag ohne Name des Käufers? Man lernt nie aus.
Wie oft hast du denn schon im Supermarkt an der Kasse deinen Namen angegeben??? Das hier ist nichts anderes.

Zitat (von Schneeelfe):
Ich habe nur um Abholung gebeten und geschrieben, dass das Auto innerhalb der nächsten vier Tage abgeholt werden soll.
Wo geschrieben? Im Angebotstext? Nachher in einer Nachricht? Wieso 10Tage Zeit?

Zitat (von Schneeelfe):
Es geht doch nur um den Fall, wie ich das Gerichtsfest mache
Dazu musst du zunächst einmal eine angemessene Frist zur Abholung setzen. 4 Tage empfinde ich als zu kurz. 14 Tage nach Fristsetzung sollten es schon sein.

Du hältst dich selbst sehr mit wichtigen Informationen zurück, vieles muss man dir regelrecht aus der Nase ziehen, verlangst aber dass andere dir direkt antworten ohne den kompletten Hergang zu kennen. Das passt dann aber nicht wirklich.

Wie schließt man die Schmängelhaftung aus? Ganz einfach, man schreibt: "Die Sachmängelhaftung wird hiermit ausgeschlossen"

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#12
 Von 
guest-12330.07.2018 08:56:38
Status:
Schüler
(226 Beiträge, 38x hilfreich)

Ich halte mich doch nicht mit Informationen zurück. Wer fragen an mich hat, kann diese jederzeit stellen.

Im Angebotstext hatte ich stehen, dass ich erwarte, dass das Auto innerhalb der nächsten sechs Tage abgeholt werden soll. Wenn dies nicht möglich sei, bitte ich um Nachricht.

Ich habe bis heute keine Nachricht erhalten und danach den Käufer angeschrieben, dass ich noch vier Tage warte und dann der Vertrag ungültig wird. Somit sind es zehn Tage und falls es ihm zu kurzfristig gewesen wäre, dann hätte er doch schreiben können.

Im Supermarkt gebe ich klar keinen Namen an. Aber ohne Kaufvertrag für ein Auto könnte ich doch nach einiger Zeit sagen, dass es mein Auto ist. Im Vertrag steht jedoch, dass es verkauft ist. Bisher hat noch niemand mir nachgeschrien, dass es seine Nudeln sind.

Also wenn er sich nach diesen vier Tagen nicht meldet, kann ich das Auto dann anderweitig anbieten?

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat (von Schneeelfe):
Wer fragen an mich hat, kann diese jederzeit stellen.
Sinnvoller ist es alle relevanten Informationen von Anfang an zur Verfügung zu stellen.

Zitat (von Schneeelfe):
Im Angebotstext hatte ich stehen, dass ich erwarte, dass das Auto innerhalb der nächsten sechs Tage abgeholt werden soll. Wenn dies nicht möglich sei, bitte ich um Nachricht.
Ich habe bis heute keine Nachricht erhalten und danach den Käufer angeschrieben, dass ich noch vier Tage warte und dann der Vertrag ungültig wird.
Das reicht nicht um den K durch Fristsetzung in Verzug zu setzen. Eine Erwartung ist keine Fristsetzung und 4 Tage sind definitiv zu kurz. Bisher gibt es also keinen Verzug der dich zum Rücktritt berechtigen würde.



Zitat (von Schneeelfe):
Im Supermarkt gebe ich klar keinen Namen an
Na bitte. Warum denkst du denn dann, dass man das dann bei einem Autokauf würde unbedingt tun müssen?

Zitat (von Schneeelfe):
Aber ohne Kaufvertrag für ein Auto könnte ich doch nach einiger Zeit sagen, dass es mein Auto ist.
Du hast es anscheinend immer noch nicht verstanden. Wie oft muss man es dir denn noch erklären: Es gibt doch bereits einen gültigen Kaufvertrag! Es ist ja auch alles nachvollziehbar was vereinbart wurde. Wo ist denn dein Problem?

Zitat (von Schneeelfe):
Im Vertrag steht jedoch, dass es verkauft ist.
Bei ebay auch!

Zitat (von Schneeelfe):
Bisher hat noch niemand mir nachgeschrien, dass es seine Nudeln sind.
Ja und?

Zitat (von Schneeelfe):
Also wenn er sich nach diesen vier Tagen nicht meldet, kann ich das Auto dann anderweitig anbieten?
Ohne, dass du schadenersatzpflichtig wirst: Nein

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1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119627 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Schneeelfe):
Also wenn er sich nach diesen vier Tagen nicht meldet, kann ich das Auto dann anderweitig anbieten?

Ob Du das heute oder erst in vier Tagen anbietest ist egal.
Wenn er sich dann später meldet, muss man dann halt 2 Autos verkaufen oder Schadenersatz leisten.



Zitat (von Schneeelfe):
Im Angebotstext hatte ich stehen, dass ich erwarte

Wünsche und Er wartungen sind unverbidlich ...


Also erst mal den Verkäufer per Einschreiben mit Fristsetzung nach Datum (14 Tage mindestens) in Verzug setzen.
Dann - wenn nach der Frist sich immer noch keiner gemeldet hat, müsste man zurücktreten vom Kaufvertrag (per Einschreiben).



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