Schönheitsreparaturklausel Mietrecht

24. November 2017 Thema abonnieren
 Von 
chemme
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)
Schönheitsreparaturklausel Mietrecht

Im Zuge unserer Wohungskündigung beruft sich der Vermieter auf eine Schönheitsreparaturklausel von 2007. Wir sollen Decken streichen, Tapete entfernen, sogar weisse Raufaser.Im Mietvertrag steht das die Wohnung bei Rückgabe in einen Ordnungsgemäßen Zustand zu übergeben ist. Dabei haben wir gekündigt wegen Ruhebelastigung durch unsere Nachbarn über uns, der Vermieter hat diesbezüglich nicht viel unternommen. Wir bewohnen unsere Wohnung seit fast 4 j., haben sie Teilrenoviert übernommen. Und jetzt habe auch Mängelliste des Vorabnahmeprotokolls anerkannt u. auch unterschrieben Ist diese Vorgehensweise rechtens so?, kann ich das Vorabnahmeprotokoll widerrufen? Immerhin ist 8n den jüngsten Urteilen vom BGH anderes festgelegt worden.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Wiederrufen können Sie das Protokoll nicht, Sie haben es ja unterschrieben. Was genau steht in der Mängelliste drin?

Signatur:

"Valar Morghulis"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
chemme
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Ich soll die decken streichen, Tapete entfernen, gemustert u. weiše Raufaser, Teppichboden entfernen sowie Bohrlöcher verschlueßen

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
chemme
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Ich soll die decken streichen, Tapete entfernen, gemustert u. weiše Raufaser, Teppichboden entfernen sowie Bohrlöcher verschlueßen

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
chemme
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Ich soll die decken streichen, Tapete entfernen, gemustert u. weiše Raufaser, Teppichboden entfernen sowie Bohrlöcher verschlueßen

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9886 Beiträge, 4480x hilfreich)

Bitte scan das Protokoll ein, anonymisier es, lade es irgendwo hoch und stell hier den Link dazu ein. Dann können wir vielleicht abschätzen, welche rechtliche Wirkung das Protokoll hat. Es macht einen wesentlichen Unterschied, ob ihr dort einen Zustand bestätigt habt, oder ob ihr das Vorhandensein von Mängeln bestätigt habt oder ob ihr sogar schon eure Haftung für die Mängel erklärt habt. Das kann man aber ohne die Details des Protokolls zu kennen nicht abschätzen.

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