Leasing Rücktritt (Theorie)

23. November 2017 Thema abonnieren
 Von 
Ichweissnichts
Status:
Schüler
(341 Beiträge, 145x hilfreich)
Leasing Rücktritt (Theorie)

Person A (gewerblich) sieht auf einer Leasingseite ein Superangebot.
Bestellt ein Fahrzeug mit individueller Sonderaustattung.

Nach nicht mal 10 Tagen sieht er denselben Wagen mit besserer Austattung und 10 Euro weniger im Monat.
Mit Entsetzen stellt Person A fest, dass er nicht wie ein Privater ein 14 - tägiges Rücktrittsrecht hat.
Eine Stornierung ist auch nicht möglich.

Sind die Rechte bei gewerblichen Leuten so dermaßen beschränkt????
Was ist, wenn die Firma nach 10 Tagen pleite gegangen wäre? - Dann kann man doch so eine Leasingbestellung (Auto nicht mal gebaut, würde 2 Monate dauern) LOCKER stornieren können.

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3092x hilfreich)

Für gewerbliche Kunden gilt anderes Recht als für Verbraucher. Wenn im Vertrag nichts über ein Rücktrittsrecht steht, dann sind Sie an den Vertrag gebunden. Vielleicht willigt der Händler bei einem persönlichen Gespräch ein, aber vermutlich nicht, ohne kräftig Schadensersatz zu fordern. Ginge Ihre Firma pleite, wäre das Ihr Problem, das fällt vollständig in Ihre Risikospäre, abgesehen davon, dass wohl kein Mensch einen neuen Leasingvertrag abschließen würde, wenn die Firma schief hängt.

https://www.deutsche-anwaltshotline.de/rechtsberatung/102297-ist-die-rueckabwicklung-eines-leasingvertrages-moeglich

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#2
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5547 Beiträge, 2499x hilfreich)

Zitat (von Ichweissnichts):
Mit Entsetzen stellt Person A fest, dass er nicht wie ein Privater ein 14 - tägiges Rücktrittsrecht hat.


Person A sollte seine gewerbliche Tätigkeit überdenken, wenn er selbst solche Grundlagen nicht weiß

Zitat (von Ichweissnichts):
Sind die Rechte bei gewerblichen Leuten so dermaßen beschränkt????


Nein.

Zitat (von Ichweissnichts):
wie ein Privater ein 14 - tägiges Rücktrittsrecht hat.


Das hat auch ein Privater / Verbraucher nicht.

Zitat (von Ichweissnichts):
Was ist, wenn die Firma nach 10 Tagen pleite gegangen wäre?


Dann käme evtl. noch eine strafrechtliche Komponente dazu, weil wenn man 10 Tage vor der Pleite noch ein Auto least, sieht das erstmal sehr stark nach Betrug aus. Den Leasingvertrag muss man trotzdem erfüllen.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120219 Beiträge, 39849x hilfreich)

Zitat (von Ichweissnichts):
Sind die Rechte bei gewerblichen Leuten so dermaßen beschränkt????

Nö.

Bedauerlicherweise ist aber das Wissen vieler Gewerbetreibender über das was sie da machen dermaßen beschränkt, das sie sich oft in Teufels Küche begeben.
Leider ist kein "Unternehmerführerschein" vorgechrieben. So was würde viele vor Problemen bewahren.



Zitat (von hiphappy):
Das hat auch ein Privater / Verbraucher nicht.

Richtig.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16989 Beiträge, 5894x hilfreich)

Zitat (von Ichweissnichts):
Sind die Rechte bei gewerblichen Leuten so dermaßen beschränkt????
Nein, nein, genau umgekehrt. Deine Rechte werden nicht beschränkt, sondern dem privaten Verbraucher werden zusätzliche Rechte eingeräumt.

Zitat (von Ichweissnichts):
Was ist, wenn die Firma nach 10 Tagen pleite gegangen wäre? - Dann kann man doch so eine Leasingbestellung (Auto nicht mal gebaut, würde 2 Monate dauern) LOCKER stornieren können.
Nö.

Zitat (von Ichweissnichts):
Bestellt ein Fahrzeug mit individueller Sonderaustattung.
..........
Mit Entsetzen stellt Person A fest, dass er nicht wie ein Privater ein 14 - tägiges Rücktrittsrecht hat.
Auch der private Leasingnehmer hätte hier wahrscheinlich kein Rücktrittsrecht. Hier würde man die individuelle Sonderausstattung genauer betrachten müssen um das zu entscheiden.

Signatur:

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#5
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7233 Beiträge, 1522x hilfreich)

Zitat:
Nach nicht mal 10 Tagen sieht er denselben Wagen mit besserer Austattung und 10 Euro weniger im Monat.
Mit Entsetzen stellt Person A fest, dass er nicht wie ein Privater ein 14 - tägiges Rücktrittsrecht hat.
Eine Stornierung ist auch nicht möglich.


Was würde denn genau dieser Unternehmer machen, wenn seine Gewerbekunden versuchen würden aus geschlossenen Verträgen rauszukommen, weil wiederum ein anderer Unternehmner billiger anbietet?

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#6
 Von 
Ichweissnichts
Status:
Schüler
(341 Beiträge, 145x hilfreich)

Zitat:

..........
Mit Entsetzen stellt Person A fest, dass er nicht wie ein Privater ein 14 - tägiges Rücktrittsrecht hat.
Auch der private Leasingnehmer hätte hier wahrscheinlich kein Rücktrittsrecht. Hier würde man die individuelle Sonderausstattung genauer betrachten müssen um das zu entscheiden.

Formulieren wir es anders: Wenn Person A die Abwicklung über Telefon und Fax gemacht hat....14 tägiges Widerrufsrecht/Fernabsatzgesetz würde NICHT greifen?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120219 Beiträge, 39849x hilfreich)

Zitat (von Ichweissnichts):
Formulieren wir es anders: Wenn Person A die Abwicklung über Telefon und Fax gemacht hat....14 tägiges Widerrufsrecht/Fernabsatzgesetz würde NICHT greifen?

Nö, würde es nicht.

Auch nicht wenn er das Schreiben vorher hätte vom Pfarrer segnen lassen oder miteinem Voodoo-Zauber hätte belegen lassen.


Wie soll denn etwas greifen, das es für A gar nicht gibt?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#8
 Von 
Ichweissnichts
Status:
Schüler
(341 Beiträge, 145x hilfreich)

Nein, ich meinte in dem Fall, wenn Person A privat geleast/bestellt hätte, hatte ich vergessen zu erwähnen

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2377x hilfreich)

Zitat (von Ichweissnichts):
Nein, ich meinte in dem Fall, wenn Person A privat geleast/bestellt hätte, hatte ich vergessen zu erwähnen

Eingangs betrachtet, es handelt sich wie eingangs beschrieben um ein Angebot für gewerbliche Kunden, somit hat man sich durch die Annahme der Offerte als gewerblicher Kunde dargestellt und sich als Gewerbetreibender ausgeben.
Zudem wird die Eigenschaft dem ersten Anschein nach schon durch ein Fax bestätigt, denn im privaten Haushalt ist heute ein Fax nicht mehr üblich, das war vielleicht vor 20 Jahren noch anders.
Zitat (von Harry van Sell):
Bedauerlicherweise ist aber das Wissen vieler Gewerbetreibender über das was sie da machen dermaßen beschränkt, das sie sich oft in Teufels Küche begeben.
Leider ist kein "Unternehmerführerschein" vorgechrieben. So was würde viele vor Problemen bewahren.

Ein wahrer Satz, viele geben sich als Gewerbetreibende aus um bestimmte günstigere Angebote zu ergattern, dabei muss man sich bewusst sein, das zwischen Mänglerüge und Sachmängelhaftung schon Unterschiede bestehen,
Zitat (von Ichweissnichts):
10 Euro weniger im Monat.

10 € sind auf 2 Jahre 240€, man sollte sein gewerbliches Handeln mal überdenken.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
pal433009-80
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 9x hilfreich)

An sich ist es traurig genug das man zur Benutzung eines Fahrzeuges eine Eignungsprüfung benötigt / Führerschein.

Um ein Gewerbe anzumelden oder Kinder zu erziehen bedarf es keinerlei Prüfung....

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120219 Beiträge, 39849x hilfreich)

Zitat (von Ichweissnichts):
Nein, ich meinte in dem Fall, wenn Person A privat geleast/bestellt hätte, hatte ich vergessen zu erwähnen

Dann müsste man detailierter prüfen.
Denn nur weil Fax und/oder E-Mail genutzt wurden, muss das noch lange kein Wiederufsrecht auslösen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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