Rückzahlung der Untermietkaution

23. November 2017 Thema abonnieren
 Von 
NinaHL
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Rückzahlung der Untermietkaution

Hallo :)

Ich war für ein Semester in Berlin und habe dort ein Zimmer untergemietet.
Nun bekomme ich die Kaution nicht zurück und meine Vermieterin (d.h. die eigentliche Mieterin) hat mich überall blockiert, wo ich nur Kontakt mit ihr aufnehmen könnte. Das letzte Mal hat sie sich nur gemeldet, als ich fragte, ob mit der Schlüsselübergabe alles geklappt hat, was sie bejahte.
Jedoch habe ich einen Vertrag in dem steht, dass die Kaution sofort nach dem Auszug auf mein Konto rückerstattet wird. Dieser Vertrag ist von ihr und von mir unterschrieben
Kann man da eine Anzeige wegen Betrug machen, oder wie bekomme ich meine Kaution am besten wieder zurück?
Bin über jeden Rat dankbar.

Nina


-- Editiert von NinaHL am 23.11.2017 17:01

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9889 Beiträge, 4482x hilfreich)

Zitat (von NinaHL):
Kann man da eine Anzeige wegen Betrug machen
Eine Strafanzeige bringt dich deiner Kaution nicht näher. Mal abgsehen davon, dass in nur in absoluten Ausnahmefällen ein Betrug vorliegt, wenn ein Vermieter die Kaution nicht zurückzahlt.

Zitat (von NinaHL):
oder wie bekomme ich meine Kaution am besten wieder zurück?
Den genauen Wortlaut deines Mietvertrages kenne ich nicht, Ich gehe jetzt mal davon aus, dass wirklich die Kaution zurückzuzahlen ist. In dem Fall schicke deiner ehemaligen Vermieterin ein Einwurfeinschreiben, dass sie über die Kaution schriftlich abrechnen und das Guthaben auf das Konto (Konto einsetzen) überweisen soll. Sollte Geld und Abrechnung nicht bis zum (Datum einsetzen) bei dir eingetroffen sein, würdest du einen Anwalt mit der Wahrnehmung deiner Interessen beauftragen. Das ganze am besten durch einen Zeugen lesen und zur Post bringen lassen. Dann kann der Zeuge den Inhalt bestätigen und von der Post bekommst du die Empfangsbestätigung. Als Datum für ich etwa 2 Wochen nach potentiellem Eintreffen deines Schreibens bei der ehemaligen Vermieterin einsetzen.

Wenn dann nichts kommt, würde ich in der Tat einen Anwalt beauftragen. Klar kann man auch selber einen Mahnbescheid beantragen. Aber solange nicht klar ist, ob die Vermieterin irgendwelche Forderungen gegen die Kaution aufrechnet, ist die Höhe des Mahnbescheides ein Ratespiel.

PS: Wenn du die Klausel aus deinem Mietvertrag wortwörtlich hier einstellst, dann können wir vielleicht feststellen, ob die Kaution wirklich schon zur Rückzahlung fällig ist. Dazu wäre dann auch das exakte Datum wichtig, an dem du das Zimmer zurückgegeben hast.

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#2
 Von 
FareakyThunder
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 610x hilfreich)

Zitat (von NinaHL):
Nun bekomme ich die Kaution nicht zurück und meine Vermieterin (d.h. die eigentliche Mieterin) hat mich überall blockiert, wo ich nur Kontakt mit ihr aufnehmen könnte.


D.h. selbst eingeschrieben Post kommt ungeöffnet an Sie als Absender zurück und eine Zustellung per Gerichtsvollzieher schlug auch fehl? Dann ab zur Polizei mit den retounierten Schreiben in welchem Sie die Vermieterin zur Rückzahlung der Kaution innerhalb 14 Tagen nach Erhalt des Schreibens aufgefordert haben.

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#3
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9889 Beiträge, 4482x hilfreich)

Zitat (von FareakyThunder):
Dann ab zur Polizei mit den retounierten Schreiben in welchem Sie die Vermieterin zur Rückzahlung der Kaution innerhalb 14 Tagen nach Erhalt des Schreibens aufgefordert haben.
Und was soll man dann bei der Polizei? Für zivilrechtliche Streitigkeiten ist die nicht zuständig. Bei Kautionen kann § 266 StGB relevant werden, wenn der Vermieter trotz entsprechender Aufforderung die Kaution nicht zurückzahlen kann. Aber bisher gibt es ja offenbar noch nicht mal eine wirksam zugestellte Aufforderung zur Rückzahlung.

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#4
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4244 Beiträge, 2420x hilfreich)

Noch ne Idee:
Hatte deine Untervermieterin denn eigentlich die Erlaubnis ihres Vermieters, unterzuvermieten?
Wenn nicht oder du dir nicht sicher bist, kannst du ja noch einen ganz einfachen Brief (70ct) an sie (letzte bekannte Adresse) senden mit der Mitteilung, dass du deine Kaution nicht erhalten hast, weil du offenbar keine gültigen Kontaktdaten hast und dass du dich deswegen in 14 Tagen mit deinem Mietvertrag an ihren Vermieter wenden willst, um den zu fragen, ob er Kontaktdaten hat.
Der Vermieter hat, wenn sie ohne seine Erlaubnis untervermietet hat, übrigens das Recht, den Mietvertrag zu kündigen. Das kannst du ja nebenbei auch erwähnen in dem Brief.

Wenn dann noch keine Antwort kommt: so vorgehen wie die Vorredner es sagen:
1. Feststellen ob du wirklich schon Anspruch auf die Kaution hast
2. gerichtsfest fordern: Zeugen, Kontoangabe und FRIST(!!!) Dazu durchaus auch mal ihren Vermieter fragen, ob der Kontaktdaten hat: Falls er sauer wird, übernimmt er vielleicht die Adressermittlung für dich
3. gerichtlicher Mahnbescheid (geht online und kann man selbst machen, denn die Kosten muss man erst mal vorstrecken)

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#5
 Von 
NinaHL
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für eure Antworten, ich habe nun mal einen Brief mit einer Rückzahlungsfrist und mit meinen Kontodaten geschrieben, der bei meiner Vermieterin schon angekommen ist.
Mal sehen, ob das was bringt.
Im Mietvertrag steht "die Kaution wird sofort nach dem Auszug an den Mieter rückerstattet. "

Wenn ich keine Rückmeldung von ihr erhalte, werde ich es mal mit dem von euch vorgeschlagenen Mahnbescheid versuchen.

Danke für die Tipps :)

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119665 Beiträge, 39759x hilfreich)

Zitat (von NinaHL):
Im Mietvertrag steht "die Kaution wird sofort nach dem Auszug an den Mieter rückerstattet. "

Na, etwas mehr wird in der Kalusel ja schon stehen. Sonst hätte man sich die Kaution ja auch sparen können ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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