Hallo liebes Forum,
ein Bekannter bekam von Großmutter vor Jahren ein Haus geschenkt (mit Wohnrecht) . Es wurde Umbau Maßnahmen durchgeführt, auch Handwerkerleistungen in der ESt geltend gemacht. Aufgrund von Streitigkeiten wurde das Haus nun in Einvernehmen zurück übertragen. Wird es zu Rückforderungen bzgl Handwerkerleistung seitens des Finanzamtes kommen? Da ein gerichtliches Verfahren vermieden werden sollte, wurde im Notarvertrag eine Schenkung deklariert. Ist es möglich, beim Finanzamt noch auf Undank zu verweisen? Die Parteien sind sich einig, dass es beidseitig Verfehlungen gab, die letztendlich zum Kontaktabbruch geführt haben. Weiterhin wurde an den Enkel Sohn eine Entschädigung gezahlt (Lt. Vereinbarung für gezahlte Kreditraten, Fahrtkosten, Materialauslagen und erbrachte Eigenleistung). Muss die Zahlung in der Einkommensteuer angegeben werden? Wie ermittelt sich in dem Fall die Höhe?
Schenkung Rückübertragung mit Entschädigung
23. November 2017
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Frage vom 23. November 2017 | 07:46
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Schenkung Rückübertragung mit Entschädigung
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#1
Antwort vom 24. November 2017 | 10:59
Von
Status: Unbeschreiblich (47610 Beiträge, 16829x hilfreich)
Zitat:Wird es zu Rückforderungen bzgl Handwerkerleistung seitens des Finanzamtes kommen?
Wenn Du damit die Steuervergünstigungen nach § 35a EStG meinst, dann werden die nicht zurückgefordert.
Zitat:Da ein gerichtliches Verfahren vermieden werden sollte, wurde im Notarvertrag eine Schenkung deklariert. Ist es möglich, beim Finanzamt noch auf Undank zu verweisen? Die Parteien sind sich einig, dass es beidseitig Verfehlungen gab, die letztendlich zum Kontaktabbruch geführt haben.
Wurden die Gründe für die Rückübertragung im Notarvertrag aufgeführt?
Zitat:Weiterhin wurde an den Enkel Sohn eine Entschädigung gezahlt (Lt. Vereinbarung für gezahlte Kreditraten, Fahrtkosten, Materialauslagen und erbrachte Eigenleistung). Muss die Zahlung in der Einkommensteuer angegeben werden?
Nein.
#2
Antwort vom 25. November 2017 | 18:02
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Es steht im Notarvertrag wohl sowas wie "Gründe der in der ursprünglichen Schenkung vom... genannten Rückübertragung kommen nicht in Frage". Kann ma dem Finanzamt trotzdem Undank glaubhaft machen?
Auch der Teil der Entschädigung der Eigenleistung muss nicht in die Einkommensteuer?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 26. November 2017 | 21:34
Von
Status: Unbeschreiblich (47610 Beiträge, 16829x hilfreich)
Zitat:Es steht im Notarvertrag wohl sowas wie "Gründe der in der ursprünglichen Schenkung vom... genannten Rückübertragung kommen nicht in Frage".
Und mehr hat man nicht reingeschrieben zur Frage, warum die Rückübertragung erfolgt ist?
Zitat:Kann man dem Finanzamt trotzdem Undank glaubhaft machen?
Versuchen kann man das. Das würde ich dann aber mit einem Steuerberater besprechen.
Zitat:Auch der Teil der Entschädigung der Eigenleistung muss nicht in die Einkommensteuer?
Nein, das minder vielmehr den Schenkungswert.
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