Sehr geehrte Damen und Herren,
am 01.09.2017 ist von einem Inkasso bei dem zuständigen Mahngericht ein gerichtlicher Mahnbescheid eingegangen, was mir am 11.09.2017 zugestllt worden ist.
Am 20.09.2017 wurde meinerseits Widerspruch erhoben und die Sache wurde durch das Mahngericht am 05.10.2017 an das Amtsgericht abgegeben.
Am 12.10.2017 hat mir das Amtsgericht mittgeteilt das der Antragsteller/Gläubiger aufgefordert worden ist binnen 14 tagen bis zum 26.10.2017 den Anspruch in einer Klageschrift zu begründen.
Wir haben nun den 21.11.2017 und ich habe bis jetzt nichts weiter erhalten, was passiert wenn innerhalb von 14 Tagen der Anspruch nicht begründet wird?
Muss ich Aktiv werden, und dem Gericht etwas übersenden?
LG
Gökhan
Was passiert wenn der Antragsteller/Gläubiger innerhalb von 14 tagen seinen Anspruch nicht begründet
21. November 2017
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Frage vom 21. November 2017 | 22:43
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Was passiert wenn der Antragsteller/Gläubiger innerhalb von 14 tagen seinen Anspruch nicht begründet
Post vom Inkassobüro?
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#1
Antwort vom 22. November 2017 | 00:21
Von
Status: Unsterblich (24959 Beiträge, 16167x hilfreich)
Nichts passiert.
Man könnte das Gericht bitten mangels anspruchsbegründung nun ein versäumnisurteil gegen den Gläubiger zu sprechen.
Und jetzt?
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