Mietminderung nach austehenden Reparaturen

21. November 2017 Thema abonnieren
 Von 
Max.
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Mietminderung nach austehenden Reparaturen

Schönen guten Tag liebe Community,

Ich hab folgendes Problem. Ich bin im Mai 2017 in meine neue Wohnung gezogen, bei der Übergabe der Wohnungen wurden mängel mit aufgenommen einmal ein Lichtkuppel wo die Dichtung nachlässt und einmal die Dachterrasse mit einem unebenen Boden.
Im Juni kam auch ein Handwerker der sich die Sache angeschaut hat mehr ist bislang nicht passiert.
Nach mehren anrufen ist immernoch nichts passiert habe inmer nur die Antwort bekommen das, dass Angebot erstellt wird.
Anfangs des Monats habe ich eine Mietminderung zwecks der Dachkuppel angekündigt weil es durch das Fenster zieht und sich am Fenster hinter der Tapete schimmel gebildet hat. Wenig später gab es eine Rückmeldung seitens der Hausverwaltung.

Inhaltlich.

Der Mangel wurde bereits vor Ort besichtigt. Der Mangel kann nicht repariert werden und das Dachflächenfenster muss komplett getauscht werden. Laut Servicepartner ist keine Undichtigkeit vorhanden(besichtung war im Juni)
Auf grund des Auftragvolumen wird der Austausch im März 2018 erfolgen.
Eine Mietminderung ist nach den Grunde und der höhe nicht gerechtfertigt und wird nicht gewährt.
(Angeben war ziehendes Fenster und Schimmelbildung. Mietminderung waren 20%, Gerichtsurteil war mit angeben)

Nun wollt ich fragen wie ich weiter vorgehen soll.




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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12327.11.2017 09:42:06
Status:
Schüler
(479 Beiträge, 64x hilfreich)

Hallo,

Schimmel fotografieren, Undichtigkeit dokumentieren, sofern Wasserflecken etc. und zur Beseitigung auffordern (musst gf. mit Austausch des Fenters bei diesen Temperaturen bereit sein) und bis Beseitigung um 5-10% mindern (20 % sind allerdings nur bei kalten Wohnungstemperaturen gerechtfertigt wie bei kaputen/defekten Heizung).

Abdichten könntest du allerdings bis März auch selber - selbstklebende schaumgummis gibt es für 1 € für ca. 6 meter im 1- €-Laden, etwas bessere Qualität für 7 € in jedem Bauladen.
Könntest also Vorschlag unterbreiten, die Gummis und den Schimmelentferner selbst zu besorgen und die Quittungen einreichen zecks Mietminderung in Höhe der Materialkosten, erwartes aber den Fensteraustausch wie zugesichert, spätestens , wenn die Temperaturen draußen etwa 16 Grad an drei Tagen erreichen.

Alles Gute

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#2
 Von 
Max.
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die schnelle Antwort.

Das Fenster läst sich leider nicht provisorisch abdichten, da nicht die Dichtung zwischen Fenster und Zarge defekt ist sondern die Dichtung selbst zwischen Kuppel und Rahmen diese sind festverbaut.

Muss ich jetzt ein neues Schreiben aufsetzen in dem ich die 20 % revediere und auf zb. 10% herabsetze ?

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#3
 Von 
guest-12327.11.2017 09:42:06
Status:
Schüler
(479 Beiträge, 64x hilfreich)

Ich würde, keine % verhandeln, sondern warten, ob VM von sich aus die angemessene MM anbietet.
Aber Fotos hinsenden und um umgehende Abhilfe bis zum Fensterntausch auffordern und die Frist zur Behebung setzen, Die MM ab Nichtbehebung ankündigen und durchsetzen. Manche HV setzen sodann die MM einfach um, weil die für den EG etwas "nachweisbares " in der Hand haben.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Max.
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Mina,

Danke für deine Antwort.

Die Hausverwaltung hat mir ja schon auf meine Ankündigung geantwortet und diese abgelehnt.

Also soll ich deiner Meinung nach das mit den 20 % durchziehen und dann auf Reaktion der Hausverwaltung warten bis die mir eine angemessene Mietminderung anbietet ?

Gruß

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9889 Beiträge, 4481x hilfreich)

Bitte beachte § 536b BGB . Man würde einschätzen müssen, ob der Schimmel ein neuer Mangel ist oder ob der zum Dachfenster gehört. Denn eine Mietminderung wegen der Dichtung des Dachfenster ist nicht möglich, sofern du dir dieses Recht nicht bei Übergabe der Wohnung explizit vorbehalten ist.

NIcht ausgeschlossen ist übrigens das Recht auf Mängelbehebung. Das könntest du notfalls einklagen.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119635 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von mina37):
sondern warten, ob VM von sich aus die angemessene MM anbietet.

Das mit dem lesen und verstehen üben wir aber noch mal ...

Was genau ist denn an
Zitat (von Max.):
Eine Mietminderung ist nach den Grunde und der höhe nicht gerechtfertigt und wird nicht gewährt.

nicht verständlich?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Max.
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hey Cauchy,

Trifft der Paragaph 536b BGB auch zu wenn mit der Mangel zwar bekannt war, mir aber auch gleichzeitig zugesichert wurde das der Mangel beseitigt wird ?

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9889 Beiträge, 4481x hilfreich)

Zitat (von Max.):
Trifft der Paragaph 536b BGB auch zu wenn mit der Mangel zwar bekannt war, mir aber auch gleichzeitig zugesichert wurde das der Mangel beseitigt wird ?
Lies am besten selber: http://www.mietrecht.org/mietminderung/ausschlussgruende-mietminderung/ oder http://www.mietminderung.org/mietminderung-536b-bgb/ .

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Man kann MIete mindern auch ohne, dass einem dieses Recht "gewährt" wird.

Die Aussagen von mina sind mit großer Vorsicht zu betrachten, die übt noch sehr. Halten Sie sich besser an die Antworten von cauchy und HvS.

In Ihrem Fall ist der Mangel (undichtes Fenster) gemeldet worden, es wird Behebung zugesichert, doch innerhalb der Wartezeit ist ein Folgemangel (Schimmel) entstanden, den sollten SIe erneut melden (schriftlich mit Zugangsnachweis), und dann überlegen, ob Sie sich der Minderung hingebeen wollen ohne einen Anwalt hinzuzuziehen. Da das mit der Mietminderung oft nach hinten losgehen kann, auf der anderen Seite aber Schimmel micht hingenommen werden muss, würde ich vorschlage, dass Sie mal einen Juristen fragen, entweder in ihrem Heimatort (kein Mieterverein), oder aber hier über den Button.

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