Als `nicht-gemeldeter´ Untermieter gekündigt werden auf Grund von Eigenbedarf

21. November 2017 Thema abonnieren
 Von 
miche22
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Als `nicht-gemeldeter´ Untermieter gekündigt werden auf Grund von Eigenbedarf

Hallo,

ich befinde mich in einer kniffligen Situation- ich wohne seit 2,5 Jahren in einer 3-er WG in Berlin. Der Hauptmieter wohnt selber seit Jahren nicht mehr in der Wohnung und hat die Untervermietung, die er schon seit Jahren mit dieser Wohnung betreibt, nie gemeldet bzw. mit dem Eigentümer abgesprochen. Mir wurde auch immer untersagt mich auf die Wohnung anzumelden oder meinen Namen am Briefkasten zu befestigen, aus Angst dadurch könne sein illegales Gewerbe auffliegen.
Nun habe ich und meine Mitbewohner gestern eine Nachricht vom Hauptmieter bekommen, dass er uns zum 28.2.2018 die Wohnung kündigen wolle, da er nun selber gerne wieder nach Berlin ziehen wollen würde. Er selber besitzt auch noch einen Schlüssel der Wohnung und kommt ab und zu bei uns vorbei- auch wenn keiner von uns da ist!- um ggf. Briefe usw. für ihn abzuholen. Einblicke in Nebenkostenabrechnungen und/oder Rechtfertigungen zur Mietpreiserhöhung wurden uns immer vorenthalten. Bei Protest unserer Seits wurde immer nur erwidert :" Na, dann such dir doch eine andere Wohnung!".
Meine Mitbewohner und ich hängen wirklich sehr an der Wohnung und haben viel Zeit, Geld und Liebe in diese Wohnung und deren Instandhaltung investiert- wir zahlen immer unsere Miete rechtzeitig usw. usf.. Mir ist bewusst, dass bei Eigenbedarf eigentlich der Eigentümer seine Wohnung einfordern darf- aber er ist nun mal nicht der Eigentümer!
Müssen wir diese Kündigung annehmen? Oder sollten wir widersprechen?! Oder sollten wir die Untervermietung dem Eigentümer mitteilen?! Was können wir tun???

Lg, Miche

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47506 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat:
Mir ist bewusst, dass bei Eigenbedarf eigentlich der Eigentümer seine Wohnung einfordern darf- aber er ist nun mal nicht der Eigentümer!


Wie kommst Du jetzt da drauf?
Eigenbedarf kann nur der Vermieter geltend machen. Gegenüber dem Untermieter gilt der Hauptmieter als Vermieter. Der Hauptmieter ist daher sehr wohl berechtigt, Eigenbedarf geltend zu machen. Der Eigentümer könnte Euch dagegen nicht wegen Eigenbedarf kündigen, da er keinen Vertrag mit Euch hat.

Zitat:
Müssen wir diese Kündigung annehmen?


Wenn die im Kündigungsschreiben angeführten Gründe für den Eigenbedarf nachvollziehbar sind und Ihr keinen Härtefall geltend machen könnt, dann werdet Ihr das wohl müssen.

Zitat:
Oder sollten wir widersprechen?!


Welche Gründe hättet Ihr denn?

Zitat:
Oder sollten wir die Untervermietung dem Eigentümer mitteilen?!


Das würde sicher Ärger für den Hauptmieter geben, hilft Euch aber gar nichts.

Zitat:
Was können wir tun???


Nicht viel, aber z.B. das Kündigungsschreiben auf Wirksamkeit prüfen.

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#2
 Von 
Chylla
Status:
Student
(2107 Beiträge, 626x hilfreich)

Hallo,

ich schließe mich dem an. Existiert denn ein Untermietvertrag ?

Theoretisch könnte man den Hauptmieter beim Vermieter anschwärzen. Sollte dieser ihm fristlos oder auch fristgerecht kündigen (bei voller Untervermietung wäre das möglich) und sollte dieser Vermieter tatsächlich dann mit Euch einen Mietvertrag abschliessen, dann hättet ihr "gewonnen".

Ich halte es für nicht wahrscheinlich.

Wenn im Mietvertrag eine Warmmiete enthalten ist, dass muss u,U. auch gar keine Verbrauchsabrechnung vorgelegt werden. Kommt auf die Vereinbarung an.

Sollte er Euch beim Auszug wirklich sehr schräg kommen (z.B. Behaupten die Instandhaltungen wären eher eine Verschandelung) hättet ihr am ehesten noch das Druckmittel der Steuerhinterziehung. Wahrscheinlich hat er mehr kassiert wie er selbst bezahlt hat und wahrscheinlich wurde es nicht versteuert.

Wenn er Euch nun schon zum 28.2. kündigt, ist das eigentlich eine recht faire Sache, normalerweise ist die KÜFRI 3 Monate.

Signatur:

Viele Grüße Chylla

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9889 Beiträge, 4482x hilfreich)

Zitat (von Chylla ):
Wenn er Euch nun schon zum 28.2. kündigt, ist das eigentlich eine recht faire Sache, normalerweise ist die KÜFRI 3 Monate.
Aktuell ist Ende Februar der frühest mögliche Kündigungstermin (§ 573c BGB ). Zum Rest wurde alles gesagt. Die Kündigung sollte man prüfen. Wenn Eigenbedarf vorliegt und ausreichend begründet wurde (sprich da muss drinstehen, wer da einziehen soll), dann ist das berechtigt. Ohne Kündigungsverzicht oder Härtefall endet das Mietverhältnis dann zum Ende Februar.


-- Editiert von cauchy am 22.11.2017 09:48

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