Die Eigentumswohnung des Verstorbenen

21. November 2017 Thema abonnieren
 Von 
Ahnunknix
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Die Eigentumswohnung des Verstorbenen

Mein Onkel ist gestorben.

Als Nachlass ist unter anderem eine Eigentumswohnung, von der nur ich weiß und die Schwester des verstorbenen Onkels nichts weiß. Sie geht immer noch von einer Mietwohnung aus.

Meine Lebensgefährtin hat sich immer um ihn gekümmert, hat eine Vorsorgevollmacht und eine Bankvollmacht.

Wie könnte die Schwester des Verstorbenen von dieser Wohnung erfahren, außer durch mich?

Wie kann man die Wohnung nun verkaufen? Wenn ich einen Erbschein beantrage am Nachlassgericht, passiert was?

Bin auf Eure Antworten gespannt.

Danke

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8056 Beiträge, 4512x hilfreich)

Wer ist denn Erbe des Onkels?

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#2
 Von 
Ahnunknix
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Es gibt nur mich als Neffen und eine Schwester des Toten, die nichts davon ( dem Eigentum ) weiß.

Sonst war er ledig und eher Einsiedler.

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#3
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)
Signatur:

"Valar Morghulis"

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#4
 Von 
Ahnunknix
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Es war sein Wille, den er auch meiner Mutter und seinem verstorbenem Bruder ( meinem Vater ) kundgetan hat. Der Onkel hat von seiner Schwester monatlich einen Mietzuschuss erhalten.

Seine Schwester soll nichts von seinem Eigentum erfahren.

Ist dieser Wille nun nichtig?

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#5
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8056 Beiträge, 4512x hilfreich)

Zitat:
Es gibt nur mich als Neffen und eine Schwester des Toten,

Das ist keine Antwort auf meine Frage, wer Erbe ist.
Zitat:
Es war sein Wille, den er auch meiner Mutter und seinem verstorbenem Bruder ( meinem Vater ) kundgetan hat.

Welcher Wille? Gibt es ein Testament?

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#6
 Von 
Ahnunknix
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Wie stellt man fest, wer Erbe ist?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32921 Beiträge, 17282x hilfreich)

A) Man liest das Testament.
B) Existiert kein Testament, gelten die Vorschriften des BGB. Hat der Onkel kein Testament hinterlassen, planen Sie eine fette Unterschlagung, denn was der Onkel evtl. mal mündlich "verkündet" hat, ist völlig belanglos.

-- Editiert von muemmel am 21.11.2017 21:36

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#8
 Von 
Ahnunknix
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Wie erlangt der oder die Erben Kenntnis über die Vermögenswerte, wenn diese nicht Bestandteil des Testaments sind?

Ich lebe zum ersten Mal und bin Laie, wenn die gesetzliche Erbfolge eintritt und also kein Testament gefunden wird, die Wohnung verkauft wird, steht mir ja als Neffe auch etwas zu? Oder erbt nur die nächste Verwandte und nicht ein Neffe des Verstorbenen?

Ist mir gerade irgendwie zuviel fremde Materie... wie lange dauert denn nun sowas, bis ein Erbe feststeht? Die Wohnungskosten laufen ja nun weiter..Rente kommt ja dann nicht mehr aufs Konto... wer zahlt die laufenden Kosten?

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#9
 Von 
Moderator9
Status:
Praktikant
(674 Beiträge, 454x hilfreich)

Wie erlangt der oder die Erben Kenntnis über die Vermögenswerte, wenn diese nicht Bestandteil des Testaments sind? Präzise gesagt wollten Sie doch fragen: Merkt die Schwester was? Und da wir in diesem Forum nicht zu Straftaten anleiten, ist hier jetzt zu - es reicht ja, daß der Onkel zu Lebzeiten ausgiebig seine Schwester betrogen hat, indem er Zuschüsse zu einer nichtexistierenden Miete kassiert hat...

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