Mitbesitzer zahlt nicht

21. November 2017 Thema abonnieren
 Von 
Schneeflocke1313
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Mitbesitzer zahlt nicht

Hallo, ich habe eine Frage zum Thema Erbengemeinschaft. Diese teilt sich seit 2013 das geerbte Haus und beide bewohnen eigene Wohnungen darin.
Es verhält sich so, dass einer der beiden sämtliche kosten trägt, bis auf den Strom des Miterben, denn dieser kümmert sich nicht um ein Einkommen oder um andere Dinge. Ist ja auch bequem wenn andere zahlen.
Welche Möglichkeit gibt es, den Miterben zur Zahlung zu verpflichten oder zumindest einer Beteiligung?

-- Editiert von Moderator am 22.11.2017 12:53

-- Thema wurde verschoben am 22.11.2017 12:53

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32921 Beiträge, 17283x hilfreich)

Welche Möglichkeit gibt es, den Miterben zur Zahlung zu verpflichten Warum soll plötzlich der andere Erbe alles zahlen?
oder zumindest einer Beteiligung? Den üblichen Weg gegen säumige Schuldner - zur Zahlung auffordern, gerichtlichen Mahnbescheid schicken, ggf. verklagen.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
Schneeflocke1313
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke für die Antwort.
Der andere Erbe soll natürlich nicht alles zahlen, aber zumindest seinen Anteil an den monatlichen und den vierteljährlichen kosten (grundsteuer, Müllabfuhr, Entwässerung).
Es gibt beispielsweise zwei gasverträge für die 2 Wohnungen (heizung, warmwasser) und beide zahle ich, damit nichts gesperrt wird. Hatten wir schon, da Gas nicht gesperrt werden darf, haben die kurzerhand meinen Strom gesperrt obwohl der Rückstand nicht meinen Abschluss betraf.
Muss ich mir dazu einen Anwalt nehmen?

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32921 Beiträge, 17283x hilfreich)

Es besteht kein Anwaltszwang, wenn Sie das meinen. Wenn man selbst eher wenig Kenntnisse in der Richtung hat, ist ein Anwalt allerdings von Vorteil, aber er kostet halt auch...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#4
 Von 
Roland-S
Status:
Student
(2591 Beiträge, 1200x hilfreich)

Vielleicht gäbe es für das Thema ein geeigneteres Forum als WEG!?


Zitat (von Schneeflocke1313):
Es gibt beispielsweise zwei gasverträge für die 2 Wohnungen (heizung, warmwasser)
Ist es je ein Vertrag für Heizung und einer für die Warmwasserbereitung? Oder handelt es sich um je einen Vertrag für jede Wohnung?



Zitat (von Schneeflocke1313):
... und beide zahle ich, damit nichts gesperrt wird.
Auf wen lauten diese Verträge? Beide auf Dich? Oder lauten Sie auf die Erbengemeinschaft, oder auf die Liegenschaft, oder??



Zitat (von Schneeflocke1313):
Hatten wir schon, da Gas nicht gesperrt werden darf,
Dass Gas nicht gesperrt werden darf ist mir neu. Und was soll das bringen? Kochen und Heizen kann man ja meist eh nicht mehr, ohne Strom :???:



Zitat (von Schneeflocke1313):
haben die kurzerhand meinen Strom gesperrt obwohl der Rückstand nicht meinen Abschluss betraf.
Wen -also welchen Vertragspartner- betraf denn der Rückstand?



Zitat (von Schneeflocke1313):
Muss ich mir dazu einen Anwalt nehmen?
Wie es aussieht schon. Dem musst Du aber auch aufdröseln wer welchen Vertrag mit dem Versorger hat. Dann kann er vielleicht helfen den Versorger auf den rechtlich zulässigen Pfad zu bringen und den anderen Erben zur Zahlung seiner anteiligen Kosten am Erbe bewegen.

Und wenn das "Spiel" seit 2013 so läuft, dann sind IMO die ersten Deiner "Spenden" schon verjährt und die nächsten verjähren zum 31.12.2017 - Du solltest also so oder so rasch tätig werden!


VG
Roland

Signatur:

Das Problem bei Gerichtsbeschlüssen ist, dass regelmäßig nur eine Partei IHR Recht bekommt.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1951x hilfreich)

Wie schon geschrieben wurde, kann Gas ganz genauso gesperrt werden wie Strom
http://www.energieverbraucher.de/de/gassperre__1891/

Wenn das Haus der Erbengemeinschaft gehört, dann gehört also den beiden Erben jeweils 50% vom ganzen Haus und beide Erben haften jeweils gesamtschuldnerisch für alle Forderungen auf das Haus.

Bei der Energieversorgung - und gerade wenn es jeweils 2 unabhängige Gaszähler, Stromzähler gibt, dann sollte eben darauf geachtet werden, dass jeder der Erben einen eigenen Versorgungsvertrag für seine Zähler/seinen Verbrauch abgeschlossen hat.

Die öffentlichen Gebühren (Grundsteuer, Müll, Wasser) lasten auf dem Grundstück. Hier ist eine Trennung nicht möglich.

Du brauchst keinen Anwalt - einfach Forderungen stellen mit Fristsetzung zur Bezahlung - bei Verzug ggf. Mahnbescheid oder Zahlungsklage > d.h. Forderung gerichtlich titulieren, damit sie a) nicht verjährt und b) gerichtliche beigetrieben werden kann (Gerichtsvollzieher).
Mahnbescheid ginge auch selbst (falls du dich da durchpfriemeln kannst)
www.online-mahnantrag.de
(die einzig offizielle Seite - nicht auf "Helfer" hereinfallen, die Zusatzgebühren verlangen)
Für eine Zahlungsklage wirst du mit Sicherheit einen Anwalt brauchen - womöglich wäre das der bessere Weg, um erst einmal die Grundlagen zu klären (natürlich auch entsprechend teurer)

Solche Eigentümergemeinschaften mit gesamtschuldnerischer Haftung aller Beteiligten können auf Dauer nur funktionieren, wenn auch alle Beteiligten ihren Zahlungsverpflichtungen nachkommen.

Eine saubere Trennung (für die trennbaren laufenden Kosten) wäre die Bildung von Wohneigentum; dann ist jeder für seine Zahlungspflichten auch nach außen alleine haftbar - das kostet aber auch wieder Geld.

Und wenn es schon bei Peanuts nicht gut läuft, dann solltest du dir dringend mal Gedanken darüber machen, was werden soll, wenn am Gebäude größere Instandhaltungen nötig werden - denn früher oder später wird auch dieser Fall eintreten.

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

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