Sehr geehrte Damen und Herren,
eben war ich auf dem Einwohnermeldeamt um meine Wohnung innerhalb der Gemeinde umzumelden.
Da ich die Wohnungsgeberbescheinigung vergessen hatte erstellte mir die Sachbearbeiterin direkt die "Amtliche Meldebestätigung für die Umzugsmeldung" und unterschrieb sie.
Ist dies rechtens und die Ummeldung nun abgeschlossen?
Eine rege Beteiligung ist erwünscht!
BMG - Ummeldung
21. November 2017
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Frage vom 21. November 2017 | 18:02
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
BMG - Ummeldung
Im Behördendschungel oder einen Bescheid bekommen?
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#1
Antwort vom 23. November 2017 | 22:49
Von
Status: Unbeschreiblich (47502 Beiträge, 16808x hilfreich)
Zitat:Ist dies rechtens und die Ummeldung nun abgeschlossen?
Nein, eigentlich muss die Wohnungsgeberbestätigung dann nachgereicht werden. Ist die neue Wohnung eine Mietwohnung?
Hat die Sachbearbeiterin nichts dazu gesagt?
Es ist auch denkbar, dass der Vermieter die Wohnungsgeberbestätigung bereits an das Einwohnermeldeamt geschickt hatte. So eine Bestätigung kann nach § 19 Abs. 4 BMG auch elektronisch erfolgen.
#2
Antwort vom 24. November 2017 | 11:50
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Erstmal Danke für deine Antwort =)
Die neue Wohnung ist eine Mietwohnung und die Sachbearbeiterin hat gesagt, dass die Wohnungsgeberbestätigung nachgereicht werden muss.
Mich hatte es nur gewundert, dass sie schon die Adresse auf meinem Perso geändert hat und mir die Bestätigung gegeben hat.
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