Rückgabe mangelhaftes Fahrzeug/ Kunde soll Verlust des Autohauses tragen

21. November 2017 Thema abonnieren
 Von 
guest-12322.11.2017 17:10:28
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 5x hilfreich)
Rückgabe mangelhaftes Fahrzeug/ Kunde soll Verlust des Autohauses tragen

Hallo,

wir haben einen Neuwagen einer englischen Automarke 2016 erworben.(Finanzierung)
Dieses Fahrzeug weist seit Kilometer 25.000 Mängel auf.(Ausfall aller Assistenzsysteme während der Fahrt/ extrem lauter Motor/ Vibration Fhrzg usw) . Das Autohaus konnte die Mängel bis heute (35.000km später) nicht beseitigen.

Es wurde uns angeboten das alte Fahrzeug zurückzugeben.
Das Autohaus würde den noch offenen Betrag bei der Bank begleichen aber nur wenn wir im Gegenzug ein anderes neues Fahrzeug bei ihnen finanzieren.
Bei der Aufstellung der Finanzierung des neuen Autos fiel auf das der Listenpreis 10.000€ teurer war als im Internet angegeben.
Nach Nachfrage stellte sich heraus, dass der offene Kredit 10000€ mehr war als der Wert des Autos das zurückgegeben werden sollte.
Somit soll der Verlust den das Autohaus hätte auf den Kunden abgewälzt werden.

Ich empfinde dies als nicht rechtens.

Das Autohaus hat klar darauf hingewiesen, das es für sie keine alternativen gibt.

Was kann ich dagegen tun?

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21 Antworten
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#1
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Selbstverständlich kann das Autohaus den Zeitwert ansetzen, wenn Sie Ihren Gebrauchtwagen in Zahlung geben. Der Wertverlust Ihres Autos seit dem Kauf ist Ihr Verlust, nicht der des Autohauses.

Das Autohaus kann auch nichts dafür, daß Ihre Restschulden vom Autokredit höher sind als der Wert des Wagens. Den Kredit müssen Sie tilgen, nicht das Autohaus.

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Zitat (von Saskia17):
Es wurde uns angeboten das alte Fahrzeug zurückzugeben.

Welches alte Auto?


Worauf basiert die Rückgabe? Rücktritt im Rahmen der gesetzliche Sachmängelhaftung? Kulanz? Garantie?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12322.11.2017 17:10:28
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 5x hilfreich)

Das alte Auto ist unser jetziges welches
auf Grund von Mängeln die nicht durch Benutzung Bzw Verschleiß aufgetreten sind zurückgegeben werden soll.
Uns wurde angeboten das Fahrzeug in Zahlung zu nehmen und wir als Kunden sollen den Verlust den das Autohaus dabei macht zahlen.
Das Fahrzeug ist laut des Autohauses nicht mehr wandelbar da es schon zu viele Kilometer gefahren ist (54000km).
Die Mängel bestehen jedoch bereist seit 25000 km (nachgewiesen).

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2378x hilfreich)

Zitat (von Saskia17):
Das Fahrzeug ist laut des Autohauses nicht mehr wandelbar da es schon zu viele Kilometer gefahren ist (54000km).
Die Mängel bestehen jedoch bereist seit 25000 km (nachgewiesen).

Man ist trotz Mängel noch weiter 29.000 km gefahren, Man hatte schon 54.000 km gefahren, die Kosten und Verschleiss hätte auch ein anderes Auto.
Zitat (von bear):
Das Autohaus kann auch nichts dafür, daß Ihre Restschulden vom Autokredit höher sind als der Wert des Wagens. Den Kredit müssen Sie tilgen, nicht das Autohaus.

Genau, vor allem sind in einem Jahr 54000 km nicht eine durchschnittliche Fahrleistung.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 755x hilfreich)

Du musst das Angebot des Autohauses natürlich nicht annehmen. Dann bliebe aber nur die Rückabwicklung des Kaufvertrags. Für die Nutzung des Fahrzeugs würde dann aber trotzdem eine saftige Entschädigungszahlung fällig werden. Ob das am Ende günstiger für dich wird, kann man schlecht einschätzen. Zudem müssen für die Rückabwicklung bestimmte Voraussetzungen vorliegen (Sachmängel wurden dem Händler mitgeteilt, er hat mindestens zweimal die Chance bekommen nachzubessern, im Einzelfall kann sogar mehr zulässig sein)

Eins sollte aber logisch sein: Du kannst nicht davon ausgehen, dass du ein Auto über 60.000km nutzt und am Ende nichts dafür bezahlen musst. Ich könnte mir sogar vorstellen, dass die Nutzungsgebühr bei Rücktritt am Ende den 10.000 Euro sehr nahe kommt.

Aufgrund der hohen Summe, die im Raum steht, würde ich einen Anwalt empfehlen.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12322.11.2017 17:10:28
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 5x hilfreich)

Die Fahrleistung wurde pro Jahr auf 30000km angesetzt (Finanzierung)
Das Fahrzeug war zur Nachbesserung 6 mal im Autohaus und die Fehler konnten nicht behoben werden. Es wurde vom Autohaus auch zugegeben das sie keine Ahnung haben an was die Mängel liegen und uns wieder mit dem defekten Fahrzeug nach Hause geschickt.
Das Auto hat derzeit 54.000 km zu dem Zeitpunkt als die Mängel anfingen waren es 25000km . Eine Anfrage zur Rückgabe wurde nach dem 3ten erfolglosen Werkstattaufenthalt gestellt und seitdem sind wir mit dem Autohaus am diskutieren.
Der Autohersteller verweist auf das Autohaus und das autohaus auf den Lieferanten (Autohersteller) zwecks ausliefern mangelhafter Ware.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von Saskia17):
als die Mängel anfingen waren es 25000km
Die Hauptfrage ist doch WANN das Auto gekauft wurde und WANN die Mängel gemeldet wurden. Da ist eine Kilometerangabe ungünstig, da das Gesetz Zeit als maßgebenden Faktor angibt.

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12322.11.2017 17:10:28
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 5x hilfreich)

Die Mängel traten im ersten Jahr nach dem Kauf auf.
Es besteht derzeit noch eine Garantie bis 03/2019.

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17017 Beiträge, 5897x hilfreich)

Zitat (von Saskia17):
Die Mängel traten im ersten Jahr nach dem Kauf auf.

Das ist keine ausreichende Antwort auf die Frage:
Zitat (von radfahrer999):
Die Hauptfrage ist doch WANN das Auto gekauft wurde und WANN die Mängel gemeldet wurden.


Garantie und Sachmängelhaftung sollte man auch auseinanderhalten. Du bist das Auto bereits über 50.000km gefahren. Es ist schlicht und ergreifend dein Problem wenn du ein Auto kaufst, dieses finanzierst und dich wunderst, dass der Restwert geringer als der Restkredit ist.

-- Editiert von -Laie- am 22.11.2017 11:15

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1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12322.11.2017 17:10:28
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 5x hilfreich)

Kauf: 04.03.2016
Mängelbeginn und Melden der Mängel: 01.04.2017


1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Am besten zum Anwalt damit.

Klar ist, daß Sie nicht 54.000 km mit dem Auto fahren und dann einen Neuwagen dafür bekommen können. Deswegen bietet Ihnen das Autohaus einen Neukauf mit Inzahlungnahme des Gebrauchten an. Dabei muß das Autohaus nicht den Wertverlust Ihres Autos tragen.

Aber annehmen müssen Sie das nicht. Wenn wirklich erhebliche, nicht behebbare Mängel vorliegen, haben Sie vermutlich Ansprüche aus gesetzlicher Sachmängelhaftung und/oder Garantie. Falls Sie das Auto zurückgeben können nach mehrfach gescheiterten Reparaturversuchen wird Ihnen aber ebenfalls Nutzungsentschädigung abgezogen, wie ein Vorposter schrieb. Das sollte eben ein Anwalt sich ansehen.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17017 Beiträge, 5897x hilfreich)

Zitat (von Saskia17):
Kauf: 04.03.2016
Zitat (von Saskia17):
Mängelbeginn und Melden der Mängel: 01.04.2017
Somit ist deine andere Aussage schon mal falsch:
Zitat (von Saskia17):
Die Mängel traten im ersten Jahr nach dem Kauf auf.
Die Mängel traten im 2. Jahr auf und die Beweislastumkehr, innerhalb der ersten 6 Monate nach dem Kauf, greift auch nicht mehr.

Zitat (von Saskia17):
Die Fahrleistung wurde pro Jahr auf 30000km angesetzt (Finanzierung)
Kann es sein, dass du Leasing mit Finanzierung verwechselst? Bei einer Finanzierung gibt es keine Kilometerbegrenzung.

Aktuell ist die Situation so, dass du also lediglich die freiwillige Garantie des Herstellers in Anspruch nehmen kannst. Ansprüche deinerseits gegenüber dem Verkäufer sehe ich gar keine, es sei denn du kannst, in Bezug auf die Sachmängelhaftung beweisen, dass die Mängel bereits beim Kauf bestanden haben.

Fazit:
Nimm das Angebot des Händlers an oder lass es bleiben, das ist einzig und alleine deine Entscheidung.
Alternativ: Stell einen Kulanzantrag an den Hersteller was man dir beim Kauf eines Neuwagens noch preislich entgegenkommen kann.



-- Editiert von -Laie- am 22.11.2017 11:24

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0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest-12322.11.2017 17:10:28
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 5x hilfreich)

Bei der Finanzierung wird die Schlussrate damit festgelegt wieviel Kilometer man pro Jahr fährt . Je weniger Kilometer desto höher die Schlussrate.

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 755x hilfreich)

Zitat:
Ansprüche deinerseits gegenüber dem Verkäufer sehe ich gar keine, es sei denn du kannst, in Bezug auf die Sachmängelhaftung beweisen, dass die Mängel bereits beim Kauf bestanden haben.


Aus dem Verhalten des Händlers (mehrmalige Nachbesserungsversuche) würde ich jetzt schließen, dass er das Vorhandensein der Mängel nicht bestreitet. Ganz wasserdicht ist das natürlich nicht.

Ich bleibe dabei: Ab zum Anwalt, der muss sich die ganze Lage mal anschauen. Oder eben das Angebot annehmen

-- Editiert von fm89 am 22.11.2017 12:06

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Zitat (von Saskia17):
Kauf: 04.03.2016
Mängelbeginn und Melden der Mängel: 01.04.2017


Wenn die Mängel bei 25.000 km aufgetreten sind, sind Sie in den ersten 13 Monaten bis zum Auftreten der Mängel 25.000 km gefahren und in den weniger als 8 Monaten seither fast 30.000 km, obwohl in den 8 Monaten das Auto 6mal zur Nachbesserung in der Werkstatt war.

4000 km pro Monat sind doch recht ungewöhnlich, wenn ein Auto erhebliche Mängel hat, oder die Angaben passen nicht zusammen.

Wie gesagt, wegen der offenbar erheblichen Summen, die im Spiel sind, am besten zum Anwalt. Der kann abschätzen, ob wegen Gewährleistung und Garantie noch etwas zu machen ist.

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4212x hilfreich)

Zitat (von bear):
4000 km pro Monat sind doch recht ungewöhnlich, wenn ein Auto erhebliche Mängel hat


Ungewühnlich ist da noch nichts, es kommt ganz einfach auf die Art des Mangels an.

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

Zitat (von Saskia17):
Bei der Finanzierung wird die Schlussrate damit festgelegt wieviel Kilometer man pro Jahr fährt . Je weniger Kilometer desto höher die Schlussrate.


Das wage ich irgendwie zu bezweifeln. Meiner Meinung nach haben Sie da was falsch verstanden.

-- Editiert von fb367463-2 am 22.11.2017 12:48

Signatur:

"Valar Morghulis"

1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17017 Beiträge, 5897x hilfreich)

Zitat (von fm89):
Aus dem Verhalten des Händlers (mehrmalige Nachbesserungsversuche) würde ich jetzt schließen, dass er das Vorhandensein der Mängel nicht bestreitet.

Es geht doch gar nicht darum, ob der Mangel bestritten wird oder nicht. Es geht ausschließlich darum ob der Kunde beweisen kann, dass der Mangel bereits beim Kauf vorgelegen hat.

Zitat (von Saskia17):
Bei der Finanzierung wird die Schlussrate damit festgelegt wieviel Kilometer man pro Jahr fährt . Je weniger Kilometer desto höher die Schlussrate.
Das verstehe ich nicht. Kann es nicht doch sein, dass du Leasing und Finanzierung verwechselst?

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von Saskia17):
Kauf: 04.03.2016
Mängelbeginn und Melden der Mängel: 01.04.2017
Damit hast du die Beweispflicht, dass die Mängel bei Übergabe schon vorlagen.

Zitat (von fm89):
dass er das Vorhandensein der Mängel nicht bestreitet.
Ein Auto darf auch ruhig Mängel haben. Die Königsfrage ist, ob diese über die Sachmängelhaftung oder die Garantie gedeckt werden.
Pauschal würde ich aus dem Bauchgefühl heraus sagen:
Kein Fall für die Sachmängelhaftung
Ob die Garantie greift und zu welchen Bedingungen ist durch lesen der Garantiebedingungen zu ergründen.

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 755x hilfreich)

Zitat:
Es geht ausschließlich darum ob der Kunde beweisen kann, dass der Mangel bereits beim Kauf vorgelegen hat.


Ich wollte darauf hinaus, dass dies offenbar auch nicht bestritten wird. So ganz geht das aus der Beschreibung aber nicht hervor

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
guest-12322.11.2017 17:10:28
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 5x hilfreich)

Bei der Bank des englischen Herstellers kann ich die monatliche Rate auch dadurch drücken in dem ich die letzte Rate erhöhe. Die Rate kann ich aber natürlich nicht so hoch ansetzten wie ich will sondern diese orientiert sich an den der Fahrleistung pro Jahr.
Bei 20000 km pro Jahr wäre die Schlussrate bei 17000€. Und bei 30000 km bei 10000€. (Nur Beispiel Zahlen). Das ist zum Schutz des Kunden das er am Ende keine Schlussrate von 30000€ hat aber nur einen Restmarktwert des Fahrzeugs von 10000€.

Das Autohaus hat klar gesagt das die Mängel vorhanden sind sie aber keine Ahnung haben wie sie diese beheben können.
Da sie nicht wissen woher die starken Vibrationen des Autos kommen.
Alle teile die dafür verantwortlich sein könnten wurden bereits ausgetauscht. Ohne Verbesserung.
Es wurde auch ein Vergleich mit einem Fahrzeug der gleichen Baureihe durchgeführt wo die Mängel klar seh und hörbar waren.



-- Editiert von Saskia17 am 22.11.2017 16:42

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