Gutachten erfolgt

21. November 2017 Thema abonnieren
 Von 
Karlheinz12
Status:
Beginner
(93 Beiträge, 0x hilfreich)
Gutachten erfolgt

Guten Tag

in einer Baurechtlichen Auseinandersetzung ist nun ein Sachgutachten erfolgt das vom Gericht veranlasst wurde.
Wie geht es nun weiter ?
Wird das Gericht einen Termin und einen Vergleich nun vorschlagen?

mfg

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16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
pal433009-80
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 9x hilfreich)

Da Baurecht, gehe ich mal vom Landgericht aus ... Richtig ?
iegt Ihnen das Gutachten denn schon vor ?

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#2
 Von 
Karlheinz12
Status:
Beginner
(93 Beiträge, 0x hilfreich)

ja richtig Landgericht.
Nein noch nicht,müsste aber jetzt dann vorliegen

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#3
 Von 
pal433009-80
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 9x hilfreich)

Wenn es ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger ist, kann die Erstellung eines Gutachtens gerne mal 3 bis 5 Monate dauern.
Dann bekommen beide Parteien dies zur Ansicht und der Möglichkeit der Stellungname und dann erfolgt ein Gerichtstermin.
Kommt uf die Auslastung des LG an, also bis zum nächsten Verhandlungstermin kann das problemlos noch mal 6 Monate dauern.

Ist immer sehr langwierig solch ein Verfahren beim LG


-- Editiert von pal433009-80 am 21.11.2017 16:29

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#4
 Von 
Karlheinz12
Status:
Beginner
(93 Beiträge, 0x hilfreich)

ok Danke, meine Frage sollte sich auch auf den nächsten Termin beziehen beim LG......wird dann ein Vergleich vorgeschlagen da ja dann das Gutachten vorliegt oder für was dient dann dieser Termin ?
mfg

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#5
 Von 
pal433009-80
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 9x hilfreich)

Ein Vergleich wird immer angestrebt, aber wenn du Ansprüche hast, solltest Du diese durchsetzen.
Beim Vergleich zahlst Du immer die Hälfte der Kosten.

Und die sind beim LG nicht zu unterschätzen

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#6
 Von 
pal433009-80
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 9x hilfreich)

Zusätzlich zahlst Du dann eine Einigungsgebühr an deinen Rechtsanwalt.

Google doch mal nach "Prozesskostenrechner" Dann gibst du dort deine Zahlen ein

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119655 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von pal433009-80):
Beim Vergleich zahlst Du immer die Hälfte der Kosten.

Das ist schlicht falsch.
Da ist je nach Verhandlungsgeschick zwischen 0-100% alles drin.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#8
 Von 
Karlheinz12
Status:
Beginner
(93 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antworten.

Im Prinzip wollte ich nur wissen ob nach dem Gutachten der nächste Schritt vom LG ein Vergleich Vorgeschlag ist ?

0x Hilfreiche Antwort



#11
 Von 
pal433009-80
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 9x hilfreich)

wie hoch ist denn euer Streitwert ?
Interessenhalber gefragt

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#12
 Von 
Karlheinz12
Status:
Beginner
(93 Beiträge, 0x hilfreich)

spielt keine Rolle .....

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von Karlheinz12):
Im Prinzip wollte ich nur wissen ob nach dem Gutachten der nächste Schritt vom LG ein Vergleichsvorgeschlag ist ?
Üblicherweise erhalten beide Parteien eine Kopie des Gutachtens und werden zur Stellungnahme aufgefordert.

Wenn der/die Richter meint/en, dass ein Vergleich sinnvoll wäre, regen sie diesen an. Das liegt allein im Ermessen des Gerichts.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
pal433009-80
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 9x hilfreich)

Zitat (von Karlheinz12):
spielt keine Rolle .....


Karlheinz..... Wenn Ich Du wär.....

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Karlheinz12
Status:
Beginner
(93 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von pal433009-80):
Zitat (von Karlheinz12):
spielt keine Rolle .....


Karlheinz..... Wenn Ich Du wär.....



sehr sinnvolle Antwort......man weiß ja wer er ist

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
pal433009-80
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 9x hilfreich)

ne ne Karleinz....

Wenn Ich Du wär.....Dann .....

0x Hilfreiche Antwort

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