Guten Tag
in einer Baurechtlichen Auseinandersetzung ist nun ein Sachgutachten erfolgt das vom Gericht veranlasst wurde.
Wie geht es nun weiter ?
Wird das Gericht einen Termin und einen Vergleich nun vorschlagen?
mfg
Gutachten erfolgt
Verbaut?
Verbaut?
Da Baurecht, gehe ich mal vom Landgericht aus ... Richtig ?
iegt Ihnen das Gutachten denn schon vor ?
ja richtig Landgericht.
Nein noch nicht,müsste aber jetzt dann vorliegen
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Wenn es ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger ist, kann die Erstellung eines Gutachtens gerne mal 3 bis 5 Monate dauern.
Dann bekommen beide Parteien dies zur Ansicht und der Möglichkeit der Stellungname und dann erfolgt ein Gerichtstermin.
Kommt uf die Auslastung des LG an, also bis zum nächsten Verhandlungstermin kann das problemlos noch mal 6 Monate dauern.
Ist immer sehr langwierig solch ein Verfahren beim LG
-- Editiert von pal433009-80 am 21.11.2017 16:29
ok Danke, meine Frage sollte sich auch auf den nächsten Termin beziehen beim LG......wird dann ein Vergleich vorgeschlagen da ja dann das Gutachten vorliegt oder für was dient dann dieser Termin ?
mfg
Ein Vergleich wird immer angestrebt, aber wenn du Ansprüche hast, solltest Du diese durchsetzen.
Beim Vergleich zahlst Du immer die Hälfte der Kosten.
Und die sind beim LG nicht zu unterschätzen
Zusätzlich zahlst Du dann eine Einigungsgebühr an deinen Rechtsanwalt.
Google doch mal nach "Prozesskostenrechner" Dann gibst du dort deine Zahlen ein
ZitatBeim Vergleich zahlst Du immer die Hälfte der Kosten. :
Das ist schlicht falsch.
Da ist je nach Verhandlungsgeschick zwischen 0-100% alles drin.
Danke für die Antworten.
Im Prinzip wollte ich nur wissen ob nach dem Gutachten der nächste Schritt vom LG ein Vergleich Vorgeschlag ist ?
wie hoch ist denn euer Streitwert ?
Interessenhalber gefragt
spielt keine Rolle .....
Üblicherweise erhalten beide Parteien eine Kopie des Gutachtens und werden zur Stellungnahme aufgefordert.ZitatIm Prinzip wollte ich nur wissen ob nach dem Gutachten der nächste Schritt vom LG ein Vergleichsvorgeschlag ist ? :
Wenn der/die Richter meint/en, dass ein Vergleich sinnvoll wäre, regen sie diesen an. Das liegt allein im Ermessen des Gerichts.
Berry
Zitatspielt keine Rolle ..... :
Karlheinz..... Wenn Ich Du wär.....
Zitat:Zitatspielt keine Rolle ..... :
Karlheinz..... Wenn Ich Du wär.....
sehr sinnvolle Antwort......man weiß ja wer er ist
ne ne Karleinz....
Wenn Ich Du wär.....Dann .....
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