Gibt es eine Verhältnismäßigkeit von Wertgutachten

21. November 2017 Thema abonnieren
 Von 
FrauStressfrei
Status:
Praktikant
(618 Beiträge, 185x hilfreich)
Gibt es eine Verhältnismäßigkeit von Wertgutachten

Der Erbe hat Gegebstände und ein kleines Grundstück geerbt. Etwa 18 tsd Euro wert. Wir Pflichtteilsberechtigten forderten ihn auf, das Erbe offen zu legen. Und dann frei nach den Motto: die sollen auf keinen Fall was abbekommen, verjubelt er den Wert des Erbes in Gutachten. Alleine das Grundstück, 4500€ wert, hat ein 70 seitiges Wertgutachten zum Preis von 3300€ bekommen. Jedes Möbelstück, auch wertlose sperrmüll, werden Begutachtet. Es liegen jetzt Gutachten vor, die eine Gebühr von 7500€ haben. Im Verhältnis zum Wert von 18 tsd. Darf der das? Gibt es nicht Grenzen? Der Typ hat genug Geld, ihn war also diese Spielerei wirtschaftlich egal. Müssen wir uns das bieten lassen?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1951x hilfreich)

Haben die Pflichtteilsberechtigten nur Offenlegung des Erbes verlangt (Nachlassverzeichniss nach BGB § 260 ) oder explizit ein Wertgutachten?
BGB § 2314 regelt klar den diesbezüglichen Anspruch des Pflichtteilsberechtigten - aber auch, dass die Kosten dem Nachlass zur Last fallen.

Punkt 2: Die Höhe der Gutachtenkosten
Gutachten haben regelmäßig sehr viele Seiten (wovon aber etliche Seiten einfach nur Standardtextbausteine sind) - aber selbst dann fallen z.B. bei einem bebauten Grundstück i.d.R. keine 3.300 Euro an
siehe z.B. hier
https://www.immoverkauf24.de/immobilienbewertung/wertgutachten/
http://sv-busche.com/kosten-honorar.html
https://www.makler-vergleich.de/immobilien-verkauf/hausverkauf/hausverkauf-schritte-ablauf/haus-wertermittlung-preis/wertgutachten-haus.html

Eine verbindliche Honorarordnung gibt es zwar nicht mehr - aber eine Honorarrichtlinie für Immobilienbewertungen des BVS Stand August 2016 als unverbindliche Empfehlung
z.B. bei Wert bis 150.000 Eur > Honorar bis 1.500 Eur zzgl Mwst.

Ich kann dir sogar einen realen Vergleichswert nennen: Wir hatten z.B. 2009 für ein Kurz-Gutachten zum Zweck einer Erbauseinandersetzung für ein bebautes Grundstück (2-Fam.-Whs) unter Selbst-Beibringung aller relevanten Unterlagen nach Zeitaufwand 480,00 Euro plus Mwst. bezahlt .

Die von dir genannten Gutachten-Kosten stinken jedenfalls gewaltig.
Ich würde mir zunächst mal die Rechnungsbelege zeigen lassen und Fotokopien/Fotos davon sichern.

Zu eventuellen rechtlichen Schritten oder Rechtsfolgen hoffe ich, dass noch andere antworten ...

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
FrauStressfrei
Status:
Praktikant
(618 Beiträge, 185x hilfreich)

Wir Pflichtteilsberechtigten haben keine Gutachten verlangt!

0x Hilfreiche Antwort

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