HV rechnet ca 2800 Euro "Zusatzkosten"

21. November 2017 Thema abonnieren
 Von 
weg_mail
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
HV rechnet ca 2800 Euro "Zusatzkosten"

Hausverwaltung hat Zusatzkosten in Höhe von knapp 2.800,00 € bereits im Februar 2017 abgebucht (jetzt bei Kontoprüfung erfahren). Eine Rechnung zur Freigabe wurde nicht vorgelegt (!). Kosten somit nicht freigegeben oder moniert.
Auch wurden diese Kosten NICHT im nachfolgend erstellten WiPlan vom Juni 2017 berücksichtigt, somit waren sie nicht bekannt (bis eben jetzt bei Kontoprüfung).

Frage: Wie ist die Rechtslage in solchem Fall? Verjährungsfrist? Kann im laufenden WIJahr dieser Posten moniert werden? Ferner ist die Hausverwaltung verpflichtet bis zur Klärung diese Kosten auf das WEG-Konto zurückzubuchen?

Danke für eure Hilfe.

-- Editiert von weg_mail am 21.11.2017 02:35

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18 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Paragrafenreiter
Status:
Praktikant
(771 Beiträge, 478x hilfreich)

Um was für Zusatzkosten handelt es sich?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12321.10.2020 15:11:31
Status:
Lehrling
(1531 Beiträge, 917x hilfreich)

Zitat (von weg_mail):
Hausverwaltung hat Zusatzkosten in Höhe von knapp 2.800,00 € bereits im Februar 2017 abgebucht[/editmessage]

Welche Zusatzkosten, zu was, und was sagt HV dazu?

Zitat (von weg_mail):
Eine Rechnung zur Freigabe wurde nicht vorgelegt (!). Kosten somit nicht freigegeben oder moniert.

Was bedeutet das? Seit wann braucht HV eine Rechnung zur "Freigabe"? Wer/wie/wo/was gibt etwas "frei"?

Zitat (von weg_mail):
Auch wurden diese Kosten NICHT im nachfolgend erstellten WiPlan vom Juni 2017 berücksichtigt, somit waren sie nicht bekannt (bis eben jetzt bei Kontoprüfung).

Ist "dumm gelaufen" aber momentan völlig gleichgültig.

Zitat (von weg_mail):
Frage: Wie ist die Rechtslage in solchem Fall?

In welchem Fall denn? Das bei einer Zwischenprüfung der Belege eine Rechnung fehlt? die kann die HV sicherlich noch herbei bringen. Und für das Fehlen eines Posten im WirtschaftsPLAN gibt es keinen § im WEG oder sonst wo (würde mich zumindest sehr wundern).

Zitat (von weg_mail):
Verjährungsfrist? Kann im laufenden WIJahr dieser Posten moniert werden? Ferner ist die Hausverwaltung verpflichtet bis zur Klärung diese Kosten auf das WEG-Konto zurückzubuchen?

"Monieren" könnt ihr denn euch die Hausgeldabrechnung 2017 vorgelegt wird, was irgendwann 2018 so weit sein wird, und dann die HV diesen Betrag nicht erklären kann. Dann könnt ihr evtl. auch beschließen besagten Betrag von der HV zurück zu fordern.


0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
weg_mail
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Paragrafenreiter):
Um was für Zusatzkosten handelt es sich?


Da noch keine Rechnung vorliegt kann ich es momentan nicht sagen.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Paragrafenreiter
Status:
Praktikant
(771 Beiträge, 478x hilfreich)

Schon mal bei der HV nachgefragt?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Paragrafenreiter
Status:
Praktikant
(771 Beiträge, 478x hilfreich)

Schon mal bei der HV nachgefragt?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
weg_mail
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von weg_mail):
Eine Rechnung zur Freigabe wurde nicht vorgelegt (!). Kosten somit nicht freigegeben oder moniert.

Zitat (von Tobias F):
Was bedeutet das? Seit wann braucht HV eine Rechnung zur "Freigabe"? Wer/wie/wo/was gibt etwas "frei"?


Als Rechnungsprüfer werden/wurden mir alle Rechnungen zur Prüfung und Freigabe vorgelegt. Außer die eigene hier, was mich sehr wundern lässt (!) Werde die HV anschreiben, wollte zuvor Meinungen einholen.

Zitat (von weg_mail):
Auch wurden diese Kosten NICHT im nachfolgend erstellten WiPlan vom Juni 2017 berücksichtigt, somit waren sie nicht bekannt (bis eben jetzt bei Kontoprüfung).

Zitat (von Tobias F):
Ist "dumm gelaufen" aber momentan völlig gleichgültig.


Ja, sieht aber nach Verschleierung aus! Es wurden zusätzliche Kosten von 178 Euro angegeben aber NICHT von 2800.

Zitat (von weg_mail):
Frage: Wie ist die Rechtslage in solchem Fall?

Zitat (von Tobias F):
In welchem Fall denn? Das bei einer Zwischenprüfung der Belege eine Rechnung fehlt? die kann die HV sicherlich noch herbei bringen. Und für das Fehlen eines Posten im WirtschaftsPLAN gibt es keinen § im WEG oder sonst wo (würde mich zumindest sehr wundern).


Wenn ich eine Rechnung sehe kann ich diese monieren falls sie nicht korrekt ist, deshalb auch Rechnungsprüfung. Wenn man die eigene "verschleiert" sich aber vom Konto in großer Höhe "bedient" hatte, muss es doch möglich sein dagegen was vorzunehmen und nicht warten bis zum nächsten Jahr, das ist meine Frage.
Verbraucher-Rechnungen können moniert wenn etwas nicht stimmt, dazu gibt's bestimmte Fristen ab Rechnungszustellung. Wie ist das hier?

Zitat (von weg_mail):
Verjährungsfrist? Kann im laufenden WIJahr dieser Posten moniert werden? Ferner ist die Hausverwaltung verpflichtet bis zur Klärung diese Kosten auf das WEG-Konto zurückzubuchen?

Zitat (von Tobias F):
"Monieren" könnt ihr denn euch die Hausgeldabrechnung 2017 vorgelegt wird, was irgendwann 2018 so weit sein wird, und dann die HV diesen Betrag nicht erklären kann. Dann könnt ihr evtl. auch beschließen besagten Betrag von der HV zurück zu fordern.


Ich möchte nicht 1 Jahr warten, wenn sich einer vom Konto "bedient". Die Situation muss doch zu klären sein wenn der abgebuchte Betrag auffällt. ?

-- Editiert von weg_mail am 21.11.2017 12:05

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#7
 Von 
Paragrafenreiter
Status:
Praktikant
(771 Beiträge, 478x hilfreich)

Wo ist es denn hin gebucht worden und gibt einen Verwendungszweck aus dem man etwas erkennen kann?
Heizöl oder eine Handwerkerfirma?

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
weg_mail
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Das Geld ging an die HV (keine Leistungen Dritter). Verwendungszweck war Rechnungssummer der HV (für Zusatzkosten)

-- Editiert von weg_mail am 21.11.2017 12:18

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Paragrafenreiter
Status:
Praktikant
(771 Beiträge, 478x hilfreich)

Hm klingt komisch.
Ich würde den HV auffordern die Abbuchung zu begründen. Nicht das da jemand seinen Urlaub zwischenfinanziert hat.

2x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
weg_mail
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Liebe Community hier nochmals zusammengefasst:

Als Rechnungsprüfer werden/wurden mir alle Rechnungen zur Prüfung und Freigabe vorgelegt. Außer die eigene hier, was mich sehr wundern lässt (!) Werde die HV anschreiben, wollte zuvor Meinungen von euch einholen.

Bezüglich Nicht-Angabe im WiPlan (trotz vorliegen dieser Kosten) sieht das sehr nach "Verschleierung" aus. Es wurden zusätzliche Kosten von 178 Euro angegeben aber NICHT von 2800.

Wenn ich eine Rechnung sehe kann ich diese monieren falls sie nicht korrekt ist, deshalb auch Rechnungsprüfung. Wenn man die eigene "verschleiert" sich aber vom Konto in großer Höhe "bedient" hatte, muss es doch möglich sein dagegen was zu unternehmen und nicht warten bis zum nächsten Jahr, das ist meine Frage.

Gängige Verbraucher-Rechnungen können moniert wenn etwas nicht stimmt, dazu gibt's bestimmte Fristen ab Rechnungszustellung. Wie ist das hier?

Ich möchte nicht 1 Jahr warten, wenn sich einer vom Konto "bedient". Die Situation muss doch zu klären sein wenn der abgebuchte Betrag auffällt. ?!

-- Editiert von weg_mail am 21.11.2017 13:26

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von weg_mail):
Ich möchte nicht 1 Jahr warten, wenn sich einer vom Konto "bedient".

Irrelevant.

Wenn man nur einmal im Jahr das Konto prüft, dann hat man einen Anspruch auf schnelle Klärung verwirkt.
Gerichtes sehen das so, das wenn man sich Zeit lässt, auch die Gegenseite sich Zeit lassen darf.
Oder anders formuliert: wenn man nach gut 9 Monaten erst merkt das da was zweifelhaftes vom Konto abgebucht wurde, dann muss die HV nicht innerhalb von 14 Tagen alles aufklären.



Da man die HV noch nicht mal gefragt hat, sollte man erstmal freundlich anfragen.
Je nach Antwort sendet man dann ein Einschreiben mit der Aufforderung die Abbuchung substantiert zu erklären, mit Fristsetzung nach Datum (4 Wochen wäre wohl ok).



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
weg_mail
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke mache ich so.

Bezüglich kontoprüfung bin ich ja angewiesen auf einen Ortstermin zur Einsicht der Unterlagen. Selbst der 1 war schwer zu bekommen. Angeblich keine Zeit seitens HV.
Wie gesagt andere Rechnungen hatte ich erhalten also dachte ich nicht, dass was nicht stimmt. Gehe nicht davon aus dass Rechnungen zurückgehalten werden.
Jetzt bin ich besseren belehrt.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
R.M.
Status:
Bachelor
(3879 Beiträge, 2382x hilfreich)

Grundsätzlich sollte man erst einmal nichts Unlauteres unterstellen.
Fakt ist zunächst einmal nur, dass Du Kontoauszüge geprüft hast und nicht zu jedem Buchungsposten ein Beleg vorhanden ist. Gründe dafür gibt es Tausende. Verschleierung und mögliche Ungereimtheiten sind nur zwei davon. Offensichtlich hast Du ja noch nicht einmal die HV nach dem Beleg und dem Grund gefragt, stellst aber hier an uns bereits Fragen, worum es sich handeln könnte. Als ob wir mehr wissen könnten, als die Hausverwaltung - ist doch alles Kaffeesatzleserei und Wahrsagerkugel!

Wenn Du eine Antwort hast, worum es sich bei dem Buchungsposten handelt, dann frag konkret nach, ob dies rechtens ist.

Signatur:

lg.
R.M.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
weg_mail
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

@ RM

Fakt ist das Geld ist weg! Nochmals:
Ich habe hier eine Situation und wollte zuvor Meinungen vom Forum einholen, bevor ich das angehe. (Ich frage die community keines falls worum es sich dabei handeln könnte). Mich interessiert "nur" die rechtliche Seite bei dieser Situation, damit ich korrekt vorgehe.
Viele Antworten waren ratsam, deine gehört nicht dazu.
Wenn von deinem Konto ein 4 stelliger Betrag wegkommt, möchtest du dich vorab vielleicht auch beraten.

-- Editiert von weg_mail am 21.11.2017 18:25

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Paragrafenreiter
Status:
Praktikant
(771 Beiträge, 478x hilfreich)

Ich kann den Unmut schon verstehen. Mir fallen jetzt nicht sooo viele Gründe ein warum die HV sich selbst Beträge gutschreibt. Ich nehme mal nicht an das es die normale vertragliche Vergütung ist. Dann können es ja nur sonst irgendwelche Ttigkeiten sein die gesondert abgerechnet werden dürfen. Außerordentliche Sitzungen, Rechtsverfahren, ... Aber das sollte ja der Gemeinschaft bekannt sein und es sollte Beschlüsse dazu geben. Und dem Beirat (ich nehme mal an der TE ist einer) erst recht.

Je nach Größe der Immobilie kann die Summe jetzt viel oder auch wenig sein.

Hast du die HV mal angerufen und gefragt?

-- Editiert von Paragrafenreiter am 22.11.2017 07:28

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Atlan_Gonozal
Status:
Beginner
(94 Beiträge, 33x hilfreich)

Wichtig ist wohl auch, dass man auf der nächsten EV die Verwaltung nicht entlastet, ehe das verschwundene Geld nicht erklärt ist...

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Roland-S
Status:
Student
(2591 Beiträge, 1199x hilfreich)

Zitat (von weg_mail):
Hausverwaltung hat Zusatzkosten in Höhe von knapp 2.800,00 € bereits im Februar 2017 abgebucht (jetzt bei Kontoprüfung erfahren).
Erfolgte die Abbuchung von Deinem Konto oder von dem Konto der WEG?


Zitat (von weg_mail):
Eine Rechnung zur Freigabe wurde nicht vorgelegt (!).
Legt die Verwaltung (Dir?) jede Rechnung vor, bevor sie eingezogen oder bezahlt wird?


Zitat (von weg_mail):
Auch wurden diese Kosten NICHT im nachfolgend erstellten WiPlan vom Juni 2017 berücksichtigt, somit waren sie nicht bekannt (bis eben jetzt bei Kontoprüfung).
Wenn diese Kosten im Wirtschaftsjahr 2016 einmalig entstanden sind, tauchen sie im WiPl 2017 nicht auf. Sie müssen in der Abrechnung 2016 enthalten sein, sofern sie die Gemeinschaft und nicht Dich persönlich betreffen.


Zitat (von weg_mail):
Frage: Wie ist die Rechtslage in solchem Fall?
Darauf kann man frühestens antworten, wenn geklärt ist welcher Fall vorliegt.


Zitat (von weg_mail):
Verjährungsfrist?
Vor einer möglichen Verjährung (IMO mindestens 3 Jahre) würde hier die Entlastung der HV greifen - wenn sie erfolgt.


Zitat (von weg_mail):
Kann im laufenden WIJahr dieser Posten moniert werden?
Moniert werden kann immer, wenn Unklarheiten auftauchen. Im Fall der 2.800 Euro ist erforderlich die Verwaltung zu fragen welche Leistungen mit Rechnung xxx eingezogen wurden.


Zitat (von weg_mail):
Ferner ist die Hausverwaltung verpflichtet bis zur Klärung diese Kosten auf das WEG-Konto zurückzubuchen?
Nein, denn bis zu Klärung ist davon auszugehen, dass die Abbuchung berechtigt war.

VG
Roland

-- Editiert von Roland-S am 22.11.2017 11:14

Signatur:

Das Problem bei Gerichtsbeschlüssen ist, dass regelmäßig nur eine Partei IHR Recht bekommt.

4x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
R.M.
Status:
Bachelor
(3879 Beiträge, 2382x hilfreich)

Zitat:
Nein, denn bis zu Klärung ist davon auszugehen, dass die Abbuchung berechtigt war.

Richtig! Danke.
In Deutschland gilt zunächst immer die Unschuldsvermutung, bis das Unrecht bewiesen ist. Bis dato wurde ja noch nicht einmal gefragt, worum es sich handelt.

Wahrsagerkugel:
- es kann eine berechtigte Zahlung sein, über die beschlossen wurde - nur du hast es gerade nicht gefunden oder erinnerst dich nicht mehr
- es kann eine einmalige, außergewöhnliche und nicht vorhersehbare Ausgabe sein, die im Rahmen ordnungsgemäßer Verwaltung getätigt wurde, die aber keines Beschlusses bedarf
- es kann eine Fehler/Fehlbuchung sein (das passiert tatsächlich)
- es kann eine ungerechtfertigte Bereicherung oder sogar Unterschlagung sein (dann wäre man aber nicht so dämlich, dass es offensichtlich auf den Kontoauszügen auftaucht)
- ....

Bis nichts gegenteiliges bewiesen ist, ist von den ersten beiden Anstrichen auszugehen.

Erst Auskunft einholen, dann anhand der Fakten urteilen (ein Gericht würde das auch nicht anders machen)
Alles andere könnte den Tatbestand der üblen Nachrede erfüllen ...

Signatur:

lg.
R.M.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

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